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   OLG Hamm, 11.10.2019 - II-3 UF 116/19   

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OLG Hamm, 11.10.2019 - II-3 UF 116/19 (https://dejure.org/2019,53251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2019 - II-3 UF 116/19 (https://dejure.org/2019,53251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - II-3 UF 116/19 (https://dejure.org/2019,53251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

  • AG Ahaus - 13 F 58/19
  • OLG Hamm, 11.10.2019 - II-3 UF 116/19

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Das Grundgesetz hat die primäre Entscheidungszuständigkeit von Eltern zur Förderung ihres Kindes anerkannt; dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 907 ff. Rz. 18).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Erforderlich für die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes ist, dass bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2015, 112).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Denn der Entzug auch von Teilen der elterlichen Sorge setzt voraus, dass die zu treffenden Maßnahmen auch geeignet sind, der drohenden oder bereits eingetretenen Gefahr zu begegnen (vgl. BGH, FamRZ 2012, 99 ff.).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach - allerdings soweit ersichtlich im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung der Eltern oder der verwaltungsrechtlichen Nichtzulassung einer eigenen Schule - festgestellt, dass die allgemeine Schulpflicht als geeignetes und erforderliches Instrument dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags dient (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 27 ff; FamRZ 2006, 1094; NVwZ 2003, 1113 ff.).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach - allerdings soweit ersichtlich im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung der Eltern oder der verwaltungsrechtlichen Nichtzulassung einer eigenen Schule - festgestellt, dass die allgemeine Schulpflicht als geeignetes und erforderliches Instrument dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags dient (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 27 ff; FamRZ 2006, 1094; NVwZ 2003, 1113 ff.).
  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 53/06

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern und des Rechts zur

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Weder Elternrecht noch Religionsfreiheit rechtfertige unter Berücksichtigung des Kindeswohls eine Verweigerung der Schulpflicht bei gleichzeitiger Akzeptanz von Heimunterricht, dem staatlichen Erziehungsauftrag komme für das Wohl der Kinder eine derart hohe Bedeutung zu, dass die Vorenthaltung des Schulbesuchs einen Sorgerechtsmissbrauch darstelle (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Februar 2007 - 6 UF 53/06 -, juris).
  • EGMR, 10.01.2019 - 18925/15

    Schulverweigerer-Familie: Als die Wunderlichs die Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Andere Oberlandesgerichte haben indes in Fällen der Schulverweigerung - wie es auch der EGMR in seiner Entscheidung vom 24.06.2019 (Application no. 18925/15, Homepage des EGMR) als erforderlich ansieht - überprüft, ob sich aus dem verweigerten Schulbesuch im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls, etwa durch fehlende Wissensvermittlung oder fehlenden Erwerb sozialer Kompetenz, ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2019, 35 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 02.05.2019, Az.: 3 UF 142/18) und nach Ablehnung von sorgerechtlichen Maßnahmen darauf hingewiesen, dass es den Schulaufsichtsbehörden überlassen bleibe, für eine Beschulung der Kinder zu sorgen.
  • OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14

    Voraussetzungen des Sorgerechtsentzugs bei Weigerung der Eltern, für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Dieselbe Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 2014, 1857 f.), auch wenn in dem dort entschiedenen Fall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die sorgerechtlichen Maßnahmen aufgehoben worden sind (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, FamRZ 2017, 454 ff.).
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach - allerdings soweit ersichtlich im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung der Eltern oder der verwaltungsrechtlichen Nichtzulassung einer eigenen Schule - festgestellt, dass die allgemeine Schulpflicht als geeignetes und erforderliches Instrument dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags dient (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 27 ff; FamRZ 2006, 1094; NVwZ 2003, 1113 ff.).
  • OLG Nürnberg, 18.11.2016 - 9 UF 551/16

    Homeschooling / Freilernen: Eingriff in die elterliche Sorge wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2019 - 3 UF 116/19
    Dieselbe Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 2014, 1857 f.), auch wenn in dem dort entschiedenen Fall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die sorgerechtlichen Maßnahmen aufgehoben worden sind (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, FamRZ 2017, 454 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2018 - 2 UF 18/17

    Rechtmäßigkeit familiengerichtlicher Maßnahmen wegen unterbliebener Beschulung

  • OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22

    Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass bei hinreichender Wissensvermittlung und hinreichender Sorge für die körperliche, kognitive, sprachliche, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes im Einzelfall durch Einholen eines Sachverständigengutachtens oder durch einen positiven Eindruck von dem Kind bei der gerichtlichen Anhörung eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB ausgeschlossen werden könne (in diese Richtung OLG Bamberg vom 22.11.2021 - 2 UF 220/20, juris Rn. 30; OLG Hamm vom 11.10.2019 - 3 UF 116/19, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf vom 25.07.2018 - 2 UF 18/17, juris Rn. 7), überzeugt dies nicht.
  • OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20

    Kindeswohlgefährdung bei Schulverweigerung

    Die genannte Rechtsgrundlage ermöglicht lediglich ein staatliches Einschreiten zur Abwehr einer konkreten Kindeswohlgefährdung, nicht die Durchsetzung einer bestmöglichen Förderung des jeweils betroffenen Kindes (vgl. OLG Hamm, 11.10.2019, II-3 UF 116/19, Juris Rn 7).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22

    Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass bei hinreichender Wissensvermittlung und hinreichender Sorge für die körperliche, kognitive, sprachliche, emotionale und soziale Entwicklung des Kindes im Einzelfall durch Einholen eines Sachverständigengutachtens oder durch einen positiven Eindruck von dem Kind bei der gerichtlichen Anhörung eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB ausgeschlossen werden könne (in diese Richtung OLG Bamberg vom 22.11.2021 - 2 UF 220/20, FamRZ 2022, 252, juris Rn. 30; OLG Hamm vom 11.10.2019 - 3 UF 116/19, FamRZ 2020, 344, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf vom 25.07.2018 - 2 UF 18/17, FamRZ 2019, 417, juris Rn. 7), überzeugt dies nicht.
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