Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - II-8 UF 187/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Zur Übertragung der Vormundschaft eines Kindes auf eine Pflegefamilie statt auf Verwandte des Kindes
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1779 Abs. 2
Kriterien für die Auswahl des Vormundes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentziehung Vorrang vor Verwandten haben
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vormundschaftsrecht: Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentzug Vorrang vor Verwandten haben
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vormundschaftsrecht: Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentzug Vorrang vor Verwandten haben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Unterbringung von Kindern bei Verwandten oder Pflegeeltern
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentziehung Vorrang vor Verwandten haben
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Sorgerechtsentziehung: Pflegeeltern können Vorrang vor Verwandten haben
- famrz.de (Kurzinformation)
Nach Sorgerechtsentzug: Pflegeeltern haben Vorrang vor Verwandten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auswahl eines Vormunds durch das Familiengericht
- Jurion (Kurzinformation)
Pflegeeltern können nach Sorgerechtsentziehung Vorrang vor Verwandten haben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorrang von Pflegeeltern gegenüber Verwandten bei Sorgerechtsentzug
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Auswahl eines Vormunds durch das Familiengericht
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 30.08.2017 - 24 F 647/16
- OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - II-8 UF 187/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 988
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 8 UF 187/17
Ein Verwandter (hier: Schwestern der Kindesmutter), der die Vormundschaft und zu-gleich die Betreuung eines Kindes übernehmen will, ist bei der Auswahl gemäß § 1779 Abs. 2 BGB nicht vorrangig zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall konkrete Er-kenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes mit der Auswahl eines an-deren Vormundes (hier: Jugendamt/Fachpflegefamilie) besser gedient wäre (in An-schluss an BVerfG, Beschluss vom 24.6.2014, Az. 1 BvR 2926/13).Auch unter Berücksichtigung der tangierten Grundrechte der Beteiligten muss ein Verwandter, der auch die Betreuung eines Kindes übernehmen will, bei der Auswahl des Vormundes nur dann vorrangig berücksichtigt werden, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes mit der Auswahl eines anderen Vormundes besser gedient wäre (BVerfG, Beschluss vom 24.6.2014, Az. 1 BvR 2926/13).
- OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch
Denn ein Verwandter, der gegebenenfalls die Vormundschaft bzw. Ergänzungspflegschaft eines Kindes übernehmen will, ist bei der Auswahl gemäß § 1779 Abs. 2 BGB nicht vorrangig zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes mit der Auswahl eines anderen Vormunds bzw. Ergänzungspflegers besser gedient wäre (BVerfG, Beschluss vom 24.06.2014, 1 BvR 2926/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2018, 8 UF 187/17).