Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - II-8 UF 21/11   

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https://dejure.org/2012,18559
OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - II-8 UF 21/11 (https://dejure.org/2012,18559)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.07.2012 - II-8 UF 21/11 (https://dejure.org/2012,18559)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juli 2012 - II-8 UF 21/11 (https://dejure.org/2012,18559)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 234/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen, Wirksamwerden, Obergrenze und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - 8 UF 21/11
    Diese Entscheidung ist auf die Rechtsbeschwerden des Antragstellers und der Antragsgegnerin durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2012 (XII ZB 234/11) unter Zurückverweisung der Sache aufgehoben worden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - II-8 UF 21/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20698
OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - II-8 UF 21/11 (https://dejure.org/2011,20698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2011 - II-8 UF 21/11 (https://dejure.org/2011,20698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - II-8 UF 21/11 (https://dejure.org/2011,20698)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1798
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 21.09.2010 - 2 UF 76/10

    Anpassung einer laufenden Versorgung im Hinblick auf die Aussetzung der Kürzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - 8 UF 21/11
    Bei einer Entscheidung über die Anpassung nach Rechtskraft nach § 33 VersAusglG muss die Höhe des Aussetzungsbetrages ausnahmsweise nicht tituliert werden, wenn aufgrund der Höhe der Unterhaltsverpflichtung die Versorgungskürzung in Höhe des vollen Kürzungsbetrages auszusetzen ist (entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 21.9.2010 - 2 UF 76/10).

    Abweichend von der vom OLG Hamm vertretenen Auffassung (OLG Hamm, Beschluss vom 21.09.2010 - 2 UF 76/10) hält der Senat die Angabe der Aussetzungshöhe aber immer dann für entbehrlich, wenn ein Anspruch auf Aussetzung in Höhe des vollen Kürzungsbetrages besteht.

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 12 UF 90/11

    Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt; Einzubeziehende Anrechte

    Der Senat folgt insoweit der Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschl. vom 2.5.2011, 8 UF 21/11, FamRB 2011, 209), wonach bei Aussetzung in voller Höhe die Höhe des Aussetzungsbetrages nicht konkretisiert werden muss.
  • OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10

    Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

    Die Kürzung ist daher in Höhe des Unterhaltsanspruchs auszusetzen, hier also derzeit in voller Höhe, für die Zukunft allerdings beschränkt auf den vereinbarten monatlichen Unterhalt von 1.270,- EUR (§ 33 Abs. 3 VersAusglG, vgl. zur Möglichkeit der Aussetzung der Kürzung um den vollen Kürzungsbetrag ohne die Titulierung eines konkreten Aussetzungsbetrags OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.5.2011, 8 UF 21/11, zitiert nach juris).
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