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   OLG Hamm, 11.06.2012 - II-8 UF 270/10   

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https://dejure.org/2012,51827
OLG Hamm, 11.06.2012 - II-8 UF 270/10 (https://dejure.org/2012,51827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.06.2012 - II-8 UF 270/10 (https://dejure.org/2012,51827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juni 2012 - II-8 UF 270/10 (https://dejure.org/2012,51827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Entziehung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Gewalt gegenüber den Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1666, 1666a BGB
    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Gewalt gegenüber Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96

    Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2012 - 8 UF 270/10
    Das Kindeswohl ist im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB gefährdet, wenn eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für seine Entwicklung vorliegt, die so ernst zu nehmen ist, dass sich eine erhebliche Schädigung seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, wenngleich die zu erwartenden schädigenden Folgen nicht unmittelbar bevorstehen müssen (OLG Hamm, 8. Familiensenat, FamRZ 2004, S. 1664; BayObLG, FamRZ 1996, S. 1031 (1032)).
  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2012 - 8 UF 270/10
    Bei der Auslegung des Begriffs des Kindeswohls kann nicht unbeachtet bleiben, dass sich aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG ein Vorrang des Erziehungsrechts der Eltern ergibt, in das der Staat nur im Rahmen seines Wächteramtes (Art. 6 Abs. 2 S: 2 GG) und - insbesondere wenn es um eine Trennung des Kindes von seinen leiblichen Eltern geht - nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingreifen darf, zumal die Beurteilung als erziehungsunfähig die Eltern auch in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG berührt (vgl. BVerfG, FamRZ 2002, S. 1021 f.).
  • OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 UF 32/03

    Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs des elterlichen Erziehungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2012 - 8 UF 270/10
    Das Kindeswohl ist im Sinne von § 1666 Abs. 1 BGB gefährdet, wenn eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für seine Entwicklung vorliegt, die so ernst zu nehmen ist, dass sich eine erhebliche Schädigung seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt, wenngleich die zu erwartenden schädigenden Folgen nicht unmittelbar bevorstehen müssen (OLG Hamm, 8. Familiensenat, FamRZ 2004, S. 1664; BayObLG, FamRZ 1996, S. 1031 (1032)).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 6 UF 225/13

    Unterhalt für Kind von Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte

    Die Beschränkung des Verfahrensgegenstandes nach § 237 Abs. 3 FamFG auf den Mindestunterhalt gilt nicht nur bis zur rechtskräftigen Vaterschaftsfeststellung (entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2011, 8 UF 270/10, FamFR 2011, 523); der Unterhaltsverpflichtete ist durch die Abänderungsmöglichkeit nach § 240 FamFG hinreichend geschützt (zur Zuständigkeit hierfür: BGH, Beschl. v. 14.10.2015, XII ZB 150/15).
  • OLG Hamm, 06.06.2016 - 4 UF 186/15

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern

    Denn auch die Überwindung eines stark ausgeprägten konstanten Kindeswillens stellt eine Kindeswohlgefährdung dar (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juni 2012 - II-8 UF 270/10 Rn. 69).
  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 4 UF 16/15

    Entziehung des Sorgerechts im Wege einstweiliger Anordnung wegen

    Denn auch die Überwindung eines stark ausgeprägten konstanten Kindeswillens stellt eine Kindeswohlgefährdung dar (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juni 2012 - II-8 UF 270/10 Rn. 69).
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