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   OLG Hamm, 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5603
OLG Hamm, 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2012 - III-1 Ws 166/12 (https://dejure.org/2012,5603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden Verurteilten wegen Vorliegens der Rechtskraft der Verurteilung im Vollstreckungsverfahren bzgl. Anordnung der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden Verurteilten wegen Vorliegens der Rechtskraft der Verurteilung im Vollstreckungsverfahren bzgl. Anordnung der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Reststrafenaussetzung: Auch der unbelehrbare = immer noch leugnende Verurteilte bekommt Bewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

    Diese Erwartung muss sich zwar nicht zur Gewissheit verdichten, erforderlich ist aber eine entsprechende hohe Wahrscheinlichkeit, wobei Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen (OLG Hamm, Beschlüsse vom 06.12.2016 - III-5 Ws 303/16 -, juris Rn. 15 und vom 03.04.2012 - III-1 Ws 166/12 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 4 Ws 305/16

    Anrechnung des Maßregelvollzuges

    § 68 f Abs. 2 StGB stellt eine Norm mit Ausnahmecharakter dar und verlangt hinsichtlich der Kriminalprognose eine höhere Wahrscheinlichkeit dahingehend, dass der Verurteilte keine Straftat mehr begehen wird, als bei § 57 StGB (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2013, 31).
  • OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15

    Gesetzlicher Eintritt der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung: Voraussetzungen

    Nach der Rechtsprechung soll ein Ausnahmefall im Sinne des § 68 f Abs. 2 StGB insbesondere dann angenommen werden können, wenn im letzten Stadium des Strafvollzugs Umstände eingetreten sind, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (OLG Hamm vom 3. April 2012 [AZ.: 1 Ws 166/12]).
  • OLG Hamm, 02.10.2018 - 3 Ws 364/18

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Schwere der Tat

    § 67d Abs. 6 Satz 5 StGB stellt - ebenso wie die gleichlautende Regelung in § 68f Abs. 2 StGB - eine Norm mit Ausnahmecharakter dar und verlangt hinsichtlich der Kriminalprognose eine höhere Wahrscheinlichkeit dahingehend, dass der Verurteilte keine Straftat mehr begehen wird, als bei § 57 StGB (OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2012 - III-1 Ws 166/12, BeckRS 2012, 20021; Beschluss vom 18. Juli 2017 - 4 Ws 305, 306/17, juris, Rdnr. 27, jeweils für § 68f Abs. 2 StGB).
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