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   FG Nürnberg, 12.11.2008 - III 103/2006   

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https://dejure.org/2008,17052
FG Nürnberg, 12.11.2008 - III 103/2006 (https://dejure.org/2008,17052)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12.11.2008 - III 103/2006 (https://dejure.org/2008,17052)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12. November 2008 - III 103/2006 (https://dejure.org/2008,17052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch auf Kindergeld bei Besuch der Jungarbeiterklasse im Rahmen der Schulpflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für den Zeitraum des Besuchs einer Jungarbeiterklasse einer Staatlichen Berufsschule

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; ; BSO § 7 Abs. 4; ; BayEUG Art. 35 Abs. 2; ; BayEUG Art. 35 Abs. 3; ; BayEUG Art. 36 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BayEUG Art. 39 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a
    Der Besuch der Jungarbeiterklasse im Rahmen der Schulpflicht begründet einen Anspruch auf Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der Besuch der Jungarbeiterklasse im Rahmen der Schulpflicht begründet einen Anspruch auf Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Berufsausbildung bei nur acht Schulstunden pro Woche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 597
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 28.04.2010 - III R 93/08

    Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht als Berufsausbildung

    Das Finanzgericht (FG) gab der auf die Festsetzung von Kindergeld für die Monate Oktober 2003 bis Juli 2004 gerichteten Klage mit Urteil vom 12. November 2008 III 103/2006 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 597) statt.
  • FG München, 14.04.2010 - 9 K 211/10

    Vorkurs der Berufsoberschule mit sechs Wochenstunden als Ausbildung i.S.v. § 32

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 15. Oktober 2003 - 9 K 4184/02 (juris) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest (vgl. hierzu auch Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. November 2008 - III 103/2006, EFG 2009, 597; Revision eingelegt: III R 93/08).
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