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   RG, 08.12.1922 - III 120/22   

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RG, 08.12.1922 - III 120/22 (https://dejure.org/1922,194)
RG, Entscheidung vom 08.12.1922 - III 120/22 (https://dejure.org/1922,194)
RG, Entscheidung vom 08. Dezember 1922 - III 120/22 (https://dejure.org/1922,194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 422
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

    Wenn irgend vertretbar, müssen Verfahrensvorschriften daher so ausgelegt werden, dass sie eine Entscheidung über die materielle Rechtslage ermöglichen (vgl. GmS 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 144, 160; BGH 6. November 1991 - XII ZR 240/90 - zu II 2 der Gründe; RG 8. Dezember 1922 - III 120/22 - RGZ 105, 422, 427) .

    Die Rückwirkungsfiktion soll der Partei, die bis dahin die Zustellung im Prozess selbst besorgen und deshalb deren Zeitpunkt zuverlässig selbst bestimmen konnte, nunmehr aber auf die Amtszustellung angewiesen ist, das von ihr nicht mehr kalkulierbare Risiko einer Verspätung der amtlichen Zustellung abnehmen (BAG 21. Oktober 2014 - 3 AZR 937/12 - Rn. 38, 40; BGH 8. November 1979 - VII ZR 86/79 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 75, 307; RG 8. Dezember 1922 - III 120/22 - RGZ 105, 422, 424, 428) .

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    Bereits das Reichsgericht erkannte daraufhin, dass der Gesetzgeber zu erkennen gegeben hat, dass der Weg der gesetzlichen Festlegung eines äußersten Zustellungstermins nicht gangbar sei, jedenfalls im Interesse der Parteien nicht eingeschlagen werden solle (RG 8. Dezember 1922 - III 120/22 - RGZ 105, 422, 425) .
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

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  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 152/52

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung darüber, was unter einer "demnächstigen Zustellung" zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber der nach pflichtgemässem Ermessen zu treffenden Entscheidung des Prozessrichters überlassen, wie sich aus der Entwicklungsgeschichte des § 261 b ZPO sowie aus den Zusammenhängen dieser und ähnlicher Bestimmungen in der Zivilprozessordnung ergibt (vgl. RGZ 105, 422).

    Eine Zustellung ist daher mindestens dann nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Zeitspanne zwischen der Einreichung und der Zustellung durch ein absichtliches Verhalten des Klägers verlängert worden ist (Stein-Jonas 17. Aufl. § 496 Anm. IV 2; RG in JW 1937, 2467; RGZ 105, 422; 114, 122 [126]).

  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 180/55

    Rechtsfolgen der durch einen Armenrechtsverfahren bedingten Verzögerung der

    Die Entscheidung hierüber unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Prozeßrichters (BGH NJW 1953, 620, 1139; Urt v 1.12.52 - III ZR 114/52, teilw abgedr BGHZ 8, 169; Urt v 26.3.53 - III ZR 209/51, teilw abgedr BGHZ 9, 359; Urt v 15.12.55 - III ZR 144/54 = ZBR 1956, 62; RGZ 105, 422).
  • BGH, 26.03.1953 - IV ZR 165/52

    Rechtsmittel

    Unzutreffend ist es zunächst, daß die Bestimmung des § 207 Abs. 2 ZPO einen Hinweis darauf enthalte, was der Gesetzgeber als eine in angemessener Frist erfolgte Zustellung angesehen wissen wolle; denn die Entstehungsgeschichte der Bestimmung des § 496 Abs. 3 ZPO, der diejenige des § 261 b Abs. 3 ZPO nachgebildet ist, lässt erkennen, daß der Gesetzgeber hier den äussersten Zustellungstermin nicht zeitlich festlegen und ihn insbesondere nicht wie in § 207 Abs. 2 ZPO auf zwei Wochen bemessen wollte (RGZ 105, 422 [425]).
  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 331/71

    Teilgebiet einer Fachschulingenieurtätigkeit - Fachschulingenieur im tariflichen

    Schließlich führt schon das Arbeitsgericht mit Recht aus, daß die Ansprüche des Klägers aus dem Jahre 1966 trotz der Regelung in §§ 196 Abs» 1 Ziff" 8, 201 BGB deswegen nicht verjährt sind, weil die Klage, die noch vor dem Jahreswechsel 1968/1969 beim Arbeitsgericht eingegangen, war, nach der Berichtigung des ursprünglich falschen Rubrums auf der Beklagtenseite jedenfalls noch in angemessener Frist, d»h» "demnächst" im Sinne des § 496 Abs» 3 ZPO, zugestellt worden ist (RGZ 105, 422 / 427 7; Baumbach - Lauterbach, aaO, § 496 3 C; Stein - Jonas, ZPO, 18» Aufl», § 496 IV 2)» 11.
  • BGH, 15.12.1955 - III ZR 144/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seinem in NJW 1953, 620 veröffentlichten Urteil vom 22. Dezember 1952 ausgeführt hat, ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 261 b ZPO sowie aus den Zusammenhängen dieser und ähnlicher Bestimmungen in der Zivilprozeßordnung, daß der Gesetzgeber die Antwort auf die Frage, was unter einer "demnächstigen Zustellung" zu verstehen ist, der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung des Prozeßrichters überlassen hat (vgl. auch RGZ 105, 422).
  • BGH, 29.11.1960 - VI ZR 29/60

    Beginn der Verjährung im Schadensersatzrecht - Alsbaldige Zustellung einer Klage

    Durch diesen farblosen Ausdruck ist nicht etwa die demnächstige Zustellung einer schon alsbaldigen gleichgestellt worden; es darf deshalb aus ihm für die Notwendigkeit einer möglichst schnellen, selbst eine mäßige Verzögerung nicht duldenden Zustellung nichts gefolgert werden (RGZ 105, 422, 425/426; BGH Urteil vom 30. Mai 1956 - V ZR 204/54 - in LM Nr. 74 GKG).
  • BGH, 13.06.1957 - III ZR 25/56

    Rechtsmittel

    Pflichtwidrigkeiten und Unregelmäßigkeiten von Beamten sind daher nicht zu vermuten, sondern von dem, der sich darauf beruft, zu beweisen (RGZ 105, 422 [428]; Urteile des Senats vom 9. April 1956 - III ZR 25/53 - S 6 und vom 18. Juni 1956 - III ZR 305/54 - S 6).
  • BGH, 23.02.1954 - I ZR 252/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1955 - V ZR 163/54

    Rechtsmittel

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