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   BFH, 22.03.1963 - III 173/60 U   

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BFH, 22.03.1963 - III 173/60 U (https://dejure.org/1963,6959)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1963 - III 173/60 U (https://dejure.org/1963,6959)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1963 - III 173/60 U (https://dejure.org/1963,6959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung von Häusern an Prostituierte als gewerblicher Betrieb wegen Ausnutzung des Dirnenverkehrs zur Erzielung hoher Mieteinnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 77, 15
  • BStBl III 1963, 322
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.06.1962 - VI 112/59 S

    Gewerbsmäßige Unzucht keine gewerbliche Betätigung im Sinne des

    Auszug aus BFH, 22.03.1963 - III 173/60 U
    Die Annahme, daß es sich hierbei, und zwar schon von Anfang an, d.h. mindestens seit 1951, um einen gewerblichen Betrieb gehandelt hat, ist daher gerechtfertigt Dieser Beurteilung steht das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 112/59 S vom 22. Juni 1962 (Slg. Bd. 75 S. 537) nicht entgegen, da es sich in dem dort entschiedenen Falle nur um die Frage einer gewerbsmäßigen Betätigung der Dirnen selbst handelt.
  • BFH, 15.03.2012 - III R 30/10

    Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution

    c) Die Rechtsprechung hat seit jeher zwischen selbständiger Eigenprostitution und als gewerblich eingestuften Tätigkeiten im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Eigenprostitution unterschieden, d.h. einerseits der Ausübung des Geschlechtsverkehrs gegen Entgelt und andererseits Betätigungen, mit denen Dritte sexuelle Dienstleistungen organisieren und fördern (z.B. Senatsurteil vom 22. März 1963 III 173/60 U, BFHE 77, 15, BStBl III 1963, 322, und FG des Saarlandes, Urteil vom 30. September 1992  1 K 259/91, EFG 1993, 332, beide betr.
  • BFH, 19.06.2001 - X B 67/00

    Zulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Vermietung von Räumen an

    Die behauptete Abweichung von den BFH-Urteilen vom 3. August 1961 IV 79/60 U (BFHE 73, 692, BStBl III 1961, 518), vom 22. März 1963 III 173/60 U (BFHE 77, 15, BStBl III 1963, 322) und vom 12. April 1988 VIII R 256/81 (BFH/NV 1989, 44) liegt nicht vor: Das FG geht vielmehr --wie auch die Übernahme der rechtlichen Erwägungen der Einspruchsentscheidung (§ 105 Abs. 5 FGO) verdeutlicht-- von derselben Grundaussage aus wie die zitierte Rechtsprechung, dass nämlich die Vermietung von Räumen an Prostituierte allein nicht zu gewerblichen Einkünften führt, sondern nur, sofern noch besondere Umstände hinzutreten.

    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO scheidet schon deshalb aus, weil die Voraussetzungen, unter denen die Überlassung von Räumen an Prostituierte gegen Entgelt nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt, durch die BFH-Urteile in BFHE 73, 692, BStBl III 1961, 518, in BFHE 77, 15, BStBl III 1963, 322 und in BFH/NV 1989, 44 als geklärt anzusehen sind.

  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 256/81

    Festsetzung von Gewerbesteuermeßbeträgen aufgrund von Mieterträgen aus einem

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 73, 692, BStBl III 1961, 518; vom 22. März 1963 III 173/60 U, BFHE 77, 15, BStBl III 1963, 322) ist eine gewerbliche Tätigkeit dann gegeben, wenn Unterkünfte an Prostituierte vermietet werden und der Vermieter durch organisatorische Maßnahmen den Kontakt mit den Prostituierten erleichtert und fördert.
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Rechtsprechung
   VG Kassel, 10.10.1961 - III 173/60   

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VG Kassel, 10.10.1961 - III 173/60 (https://dejure.org/1961,12137)
VG Kassel, Entscheidung vom 10.10.1961 - III 173/60 (https://dejure.org/1961,12137)
VG Kassel, Entscheidung vom 10. Oktober 1961 - III 173/60 (https://dejure.org/1961,12137)
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