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   OLG Hamm, 24.07.2012 - III-2 RVs 37/12   

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https://dejure.org/2012,22920
OLG Hamm, 24.07.2012 - III-2 RVs 37/12 (https://dejure.org/2012,22920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2012 - III-2 RVs 37/12 (https://dejure.org/2012,22920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - III-2 RVs 37/12 (https://dejure.org/2012,22920)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Rechtsmittel etc. sind nicht unlauter...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Über zwei Jahre nach der Tat gibt es kein Fahrverbot mehr!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zwischen Tat und Verhängung eines Fahrverbots darf nicht zu viel Zeit vergehen - Eine Fahrverbotsverhängung kommt für sehr lange zurückliegende Taten nicht mehr in Betracht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Fahrverbot nach überlanger Verfahrensdauer

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Kann von der Verhängung wegen Zeitablaufs zwischen Tat und Hauptverhandlung abgesehen werden?

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 14 Ns 94/11
  • LG Bochum - 46 Js 237/10
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - III-2 RVs 37/12
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Es bedarf dann besonderer Umstände für die Annahme, dass zu einer nach wie vor erforderlichen erzieherischen Einwirkung auf den Täter die Verhängung eines Fahrverbots neben der Hauptstrafe unbedingt erforderlich ist (OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss 112/04, juris, Rdnr. 16 und Beschluss vom 24. Juli 2012 - III-2 RVs 37/12, juris, Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 OLG 53 Ss 51/22

    Begriff der Sachen von bedeutendem Wert im Sinne von § 315c Abs. 1 StGB

    Seine Warn- und Besinnungsfunktion kann das Fahrverbot - auch im Hinblick auf seinen Strafcharakter - aber nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 2012 - III-2 Rvs 37/12 - m. w. N., Juris).
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