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   BFH, 11.10.1968 - III 246/64   

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https://dejure.org/1968,587
BFH, 11.10.1968 - III 246/64 (https://dejure.org/1968,587)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1968 - III 246/64 (https://dejure.org/1968,587)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1968 - III 246/64 (https://dejure.org/1968,587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Vermögensteuer unter Berücksichtigung von Gewinnen eines stillen Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 94, 261
  • BStBl II 1969, 123
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.12.1967 - III R 49/67

    Auszahlung einer Dividendenforderung - Einbehalt von Kapitalertragsteuer -

    Auszug aus BFH, 11.10.1968 - III 246/64
    Bei der Bewertung des Gewinnanspruchs des Revisionsbeklagten hat das FG im Rahmen der Möglichkeiten des § 100 FGO zu beachten, daß der erkennende Senat in seinem Urteil III R 49/67 vom 15. Dezember 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 427 - BFH 91, 427 -, BStBl II 1968, 340) entschieden hat, die Tatsache, daß bei Auszahlung einer Dividendenforderung Kapitalertragsteuer einzubehalten ist, sei kein besonderer Umstand im Sinne des § 14 Abs. 1 BewG, der eine Bewertung der Forderung unter dem Nennwert rechtfertige.
  • BFH, 27.03.2012 - I R 62/08

    Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an

    Letzteres hat der BFH bereits für Zwecke des Bewertungsrechts entschieden (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1968 III 246/64, BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123; vom 7. Mai 1971 III R 7/69, BFHE 102, 407, BStBl II 1971, 642).
  • BFH, 07.05.1971 - III R 7/69

    Typische stille Beteiligung - Gesellschaftsrechtlicher Charakter -

    Er hat mit Urteil III 246/64 vom 11. Oktober 1968 (BFH 94, 261, BStBl II 1969, 123) entschieden, der Anspruch des stillen Gesellschafters auf seinen Gewinnanteil entstehe mit dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens.

    Damit war der Anspruch auf den Gewinnanteil für 1962 aus den in dem Urteil III 246/64 (a. a. O.) dargelegten Gründen mit Ablauf des Kalenderjahres 1962 entstanden und demgemäß bei der Vermögensteuer-Hauptveranlagung 1963 als Forderung beim sonstigen Vermögen anzusetzen.

  • BFH, 23.04.1992 - II R 40/88

    Berücksichtigung von im voraus beschlossener Gewinnausschützung bei

    Die Tatsache, daß das Ergebnis des Jahresabschlusses auch durch die bei der Bilanzerstellung zu fassenden Beschlüsse mitbeeinflußt wird, betrifft nicht die Entstehung des Gewinns, sondern allenfalls seine Höhe (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1968 III 246/64, BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123).
  • BFH, 03.08.1973 - III R 123/72

    Gewinnanspruch - Typisch stille Beteiligung - Schweizer Kapitalgesellschaft -

    Es könne auch dem Urteil des BFH vom 11. Oktober 1968 III 246/64 (BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123) entnommen werden, daß der Gewinnanspruch eines stillen Gesellschafters durchaus am Bewertungsstichtag bereits verselbständigt sei, und zwar als Kapitalforderung, gerichtet auf Zahlung eines Geldbetrages.

    Abgesehen davon, daß im Streitfall nach den getroffenen Vereinbarungen ein Stehenlassen der umstrittenen 120 000 Schweizer Franken, die 1/3 des Gewinns des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ausmachen, ausgeschlossen ist, hält es der Senat nicht für zulässig, bei diesen Erwägungen außer Betracht zu lassen, daß der Gewinnanspruch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteil III 246/64) am Ende des Geschäftsjahres entsteht, und zwar als selbständige Kapitalforderung.

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 106/87

    Zeitpunkt der Aktivierung des Gewinnanspruchs des typisch stillen Gesellschafters

    Es kann offenbleiben, ob auch die Entstehung des Gewinnanspruchs von der Feststellung der Bilanz des Geschäftsinhabers abhängt (so Döllerer, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1984, 383, 388; Hense, Die stille Gesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluß, 1990, 380 ff.) oder ob der Gewinnanspruch ohne weiteres zum Bilanzstichtag des Geschäftsinhabers entsteht (so Urteile des BFH vom 11. Oktober 1968 III 246/64, BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123, zuletzt bestätigt durch Urteil vom 16. Februar 1979 III R 37/77, BFHE 127, 56, BStBl II 1979, 278, betreffend § 67 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes - BewG - i.d.F. vor dem BewG 1965; Zutt in Großkommentar HGB, § 232 Rdnr. 23).
  • BFH, 12.05.1993 - II R 82/92

    Ansatz eines Verlustübernahmeanspruchs gegen das herrschende Unternehmen beim

    Dies gilt insbesondere bezüglich des Urteils vom 11. Oktober 1968 III 246/64 (BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123), wonach der Anspruch des typischen stillen Gesellschafters auf seinen Anteil am Gewinn bei der Einheitsbewertung und der Vermögensteuer nicht erst im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, sondern schon am Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens zu erfassen ist.
  • FG Hamburg, 11.06.1996 - II 131/94

    Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens; Feststellung des

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  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 52/92

    Rückstellungen für Gewinntantiemen (§ 5 EStG )

    Besteht - wie im Streitfall - ein Rechtsanspruch auf eine Tantieme und ist lediglich die Höhe vom Geschäftsergebnis abhängig, so kann dafür ein Schuldposten abgesetzt werden, sofern das maßgebende Geschäftsjahr abgelaufen ist (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1968 III 246/64, BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123; ferner Urteil vom 5. März 1986 II R 211/84, BFH/NV 1987, 633; Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, Kommentar 15. Aufl., § 103 Rz. 38-40).
  • BFH, 26.06.1970 - III R 98/69

    Tantiemen - Gratifikationen - Gewinnabhängige Ansprüche - Bilanzaufstellung -

    Dieser Auffassung hat sich der Senat in dem Urteil III 246/64 vom 11. Oktober 1968 (BFH 94, 261, BStBl II 1969, 123) hinsichtlich der Frage, wann der Anspruch des stillen Gesellschafters auf seinen Anteil am Gewinn entstanden ist, ausdrücklich angeschlossen.
  • BFH, 16.02.1979 - III R 37/77

    Schuldabzug - Drohende Verluste - Ergebnisabführungsvertrag - Übernahme des

    Es mag durchaus sein, daß Gewinn oder Verlust nicht erst mit dem Ablauf eines Wirtschaftsjahres entstehen; davon ist der Senat allerdings in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1968 III 246/64 (BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123) ausgegangen, in der es jedoch entscheidend darauf ankam, ob der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters mit Ablauf des Geschäftsjahres schon entstanden ist.
  • BFH, 25.02.1972 - III R 16/71

    Vereinbarung der Parteien - Aufschiebende Bedingung - Ungewisses zukünftiges

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