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   RG, 11.05.1926 - III 265/25   

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https://dejure.org/1926,63
RG, 11.05.1926 - III 265/25 (https://dejure.org/1926,63)
RG, Entscheidung vom 11.05.1926 - III 265/25 (https://dejure.org/1926,63)
RG, Entscheidung vom 11. Mai 1926 - III 265/25 (https://dejure.org/1926,63)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Steht die Möglichkeit, nach § 259 ZPO. auf künftige Leistung zu klagen, der Erhebung einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO. entgegen? 2. Voraussetzungen der Zwischenfeststellungsklage des § 280 ZPO.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 113, 410
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 27/82

    Zuziehung eines Sachverständigen zur Einsichtnahme in Abschlußprüfungsbericht

    Hierfür ist eine Feststellungsklage die geeignete Klageform (vgl. RGZ 113, 410).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Die Möglichkeit einer Klage auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO (vgl. BGHZ 5, 342, 344) aber stünde der Feststellungsklage nicht entgegen (RGZ 113, 410, 411; RG HRR 1928 Nr. 2226; Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O. § 256 Anm. III 5 b ß a.E., § 259 Anm. II a.E.; Zöller/Stephan, ZPO 14. Aufl. § 256 Rdn. 8; offengelassen in BGHZ 2, 250, 252).
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

    Dabei handelt es sich zum Teil um Ansprüche auf künftige Leistungen, deretwegen unbeschadet einer möglichen Leistungsklage nach §§ 257 bis 259 ZPO eine Feststellungsklage zulässig ist (vgl. RGZ 113, 410, 411; BGH, Urt. v. 7. Februar 1986 - V ZR 201/84, WM 1986, 690, 691; BAG EWiR § 242 BGB 5/89, 853 f).
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