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   RG, 15.12.1924 - III 844/24   

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https://dejure.org/1924,431
RG, 15.12.1924 - III 844/24 (https://dejure.org/1924,431)
RG, Entscheidung vom 15.12.1924 - III 844/24 (https://dejure.org/1924,431)
RG, Entscheidung vom 15. Dezember 1924 - III 844/24 (https://dejure.org/1924,431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann beginnt die Verjährung der Strafverfolgung zu laufen bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften, die ein gewisses Handeln binnen einer bestimmten Frist oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkte zur Pflicht machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 6
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16

    Beginn der Verjährung bei Taten nach § 266a StGB

    b) In der Entscheidung RGSt 59, 6 hat das RG schließlich den auch heute gern zitierten Satz geprägt, bei einem sogenannten echten Unterlassungsdelikt beginne die Verjährung zu laufen, sobald die Verpflichtung zum Handeln wegfalle.

    In RGSt 59, 6 ist das geschützte Rechtsgut Leben und Hab und Gut der Allgemeinheit, die vor unbekannten und damit auch nicht zu überwachenden gefährlichen Anlagen geschützt werden soll.

  • BGH, 02.07.2020 - 4 ARs 1/20

    Vorenthaltens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung

    Es verbleibt jedoch bei dem Grundsatz, dass es bei echten Unterlassungsdelikten für die Frage nach dem Beginn der Verjährung gemäß § 78a Satz 1 StGB darauf ankommt, ob das unterbliebene Tun an eine bestimmte Zeit gebunden ist oder ob dessen Unterlassen auch über den Eintritt der Verpflichtung zum Handeln hinaus strafbar bleibt (vgl. RG, Urteil vom 4. Juni 1883 ? 872/83, RGSt 8, 390, 394; Urteil vom 15. Dezember 1924 - III 844/24, RGSt 59, 6, 7; BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78, BGHSt 28, 371, 380; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 78a Rn. 14).
  • BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53

    Rechtsmittel

    Die Verjährung beginnt bei einer fortgesetzten Handlung mit dem Tage, an dem die letzte Einzelhandlung begangen ist (BGHSt 1, 84), bei Unterlassungstaten, wenn die Pflicht zum Handeln weggefallen, z.B. gegenstandslos geworden ist (RGSt 59, 6).
  • BGH, 24.05.1957 - 1 StR 160/57

    Rechtsmittel

    Ferner ist dann zu prüfen, ob und inwieweit Verjährung (§ 67 Abs. 2 und 4 StGB; RGSt 59, 6) oder Straffreiheit eingetreten ist (BayStrFG vom 24. Januar 1948 - GVBl 3 -, StrFG 1949 und StrFG 1954, dessen Stichtag für die Straffreiheit nicht der 18. Juli 1954, sirdern der 1. Dezember 1953 ist).
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