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   BFH, 13.12.2012 - III B 102/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44341
BFH, 13.12.2012 - III B 102/12 (https://dejure.org/2012,44341)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2012 - III B 102/12 (https://dejure.org/2012,44341)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - III B 102/12 (https://dejure.org/2012,44341)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer beantragten Termins Verlegung - Einholung eines Sachverständigengutachtens als Ermessensentscheidung

  • openjur.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer beantragten Termins Verlegung; Einholung eines Sachverständigengutachtens als Ermessensentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, ZPO § 227, AO § 5
    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer beantragten Termins Verlegung - Einholung eines Sachverständigengutachtens als Ermessensentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer beantragten Termins Verlegung - Einholung eines Sachverständigengutachtens als Ermessensentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 227 ZPO, § 5 AO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer beantragten Termins Verlegung - Einholung eines Sachverständigengutachtens als Ermessensentscheidung

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer beantragten Termins Verlegung - Einholung eines Sachverständigengutachtens als Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Verlegung des Termins bei Verhinderung des Steuerpflichtigen; Einholung eines Sachverständigengutachtens steht im Ermessen des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.05.1995 - IV B 167/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - III B 102/12
    Das FG hat im Fall einer Terminskollision zu entscheiden, welche Sache vorrangig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Mai 1995 IV B 167/94, BFH/NV 1995, 1079).
  • BFH, 25.07.2005 - XI B 155/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - III B 102/12
    Der Kläger wäre deshalb auch ohne Aufforderung verpflichtet gewesen, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und zu untermauern, dass das Gericht die Frage, ob der Kläger aufgrund seiner Erkrankung verhandlungsfähig ist, selbst beurteilen konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2005 XI B 155/03, BFH/NV 2005, 2036).
  • BFH, 25.01.2006 - X B 125/05

    NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - III B 102/12
    In einem solchen Fall muss der Kläger, der sein persönliches Erscheinen vor Gericht trotz Vertretung durch den Bevollmächtigten für erforderlich hält, die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich unter substantiierter Darlegung der für die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit sprechenden Gründe beantragen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2010 X B 136/09, BFH/NV 2010, 1479; vom 25. Januar 2006 X B 125/05, BFH/NV 2006, 806).
  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - III B 102/12
    In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu beachten, dass auch bei einem GdB von 50 oder mehr nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich besondere Umstände hinzutreten müssen, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 46/08, BFH/NV 2012, 730; vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).
  • BFH, 11.05.2010 - X B 136/09

    Zur Terminsverlegung aufgrund der Verhinderung eines Beteiligten

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - III B 102/12
    In einem solchen Fall muss der Kläger, der sein persönliches Erscheinen vor Gericht trotz Vertretung durch den Bevollmächtigten für erforderlich hält, die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung grundsätzlich unter substantiierter Darlegung der für die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit sprechenden Gründe beantragen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2010 X B 136/09, BFH/NV 2010, 1479; vom 25. Januar 2006 X B 125/05, BFH/NV 2006, 806).
  • BFH, 18.04.2011 - VIII B 140/10

    Terminkollision - Pflicht zur Verlegung eines Verhandlungstermins

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - III B 102/12
    Der Prozessbevollmächtigte hat indes trotz Aufforderung des FG weder glaubhaft gemacht, dass der von ihm in seinem Schreiben vom 7. Mai 2012 angeführte anderweitige Termin vor dem Familiengericht zum Zeitpunkt der Ladung durch das FG am 24. April 2012 bereits bestanden habe noch hat er dargelegt, dass eine Verlegung dieses Termins ausnahmsweise nicht möglich gewesen sei (vgl. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 18. April 2011 VIII B 140/10, BFH/NV 2011, 1183).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 46/08

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - III B 102/12
    In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu beachten, dass auch bei einem GdB von 50 oder mehr nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich besondere Umstände hinzutreten müssen, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 46/08, BFH/NV 2012, 730; vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).
  • BFH, 27.06.2012 - XI B 129/11

    Bei Zweifeln am Vorliegen erheblicher Verlegungsgründe muss das Gericht

    Auszug aus BFH, 13.12.2012 - III B 102/12
    Zu den erheblichen Gründen i.S. von § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO gehört auch, wenn der Beteiligte selbst oder sein Bevollmächtigter gleichzeitig einen anderen früher anberaumten Termin wahrnehmen muss (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2012 XI B 129/11, BFH/NV 2012, 1978, m.w.N.).
  • BFH, 14.01.2016 - III B 73/15

    Terminverlegung wegen Überschneidung mit einem anderen Gerichtstermin

    Eine nicht zu beseitigende Terminüberlagerung mit einem anderen Gerichtstermin stellt einen erheblichen Grund dar, wenn die andere Sache vorrangig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2012 III B 102/12, BFH/NV 2013, 573; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 1995 IV B 167/94, BFH/NV 1995, 1079; vom 18. April 2011 VIII B 140/10, BFH/NV 2011, 1183).
  • BSG, 07.08.2015 - B 13 R 172/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - verweigerte

    Das gilt insbesondere für bereits früher anberaumte Gerichtstermine (BFH Beschlüsse vom 18.4.2011 - VIII B 140/10 - BFH/NV 2011, 1183 - Juris RdNr 5, und vom 13.12.2012 - III B 102/12 - BFH/NV 2013, 573 - Juris RdNr 4) , doch kann bei Vorliegen besonderer Umstände auch erst später angesetzten Verhandlungen Vorrang zukommen (zu kurzfristig anberaumten Fortsetzungsterminen der Hauptverhandlung einer Großen Strafkammer vgl BSG Urteil vom 10.8.1995 - 11 RAr 51/95 - SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 S 4) .
  • BSG, 15.10.2015 - B 5 R 236/15 B
    Zu den erheblichen Gründen iS von § 227 Abs. 1 ZPO gehört, wenn der Beteiligte selbst oder sein Bevollmächtigter gleichzeitig einen anderen früher anberaumten Termin wahrnehmen muss (BFH Beschlüsse vom 13.12.2012 - III B 102/12 - Juris RdNr 4 und vom 27.6.2012 - XI B 129/11 - Juris RdNr 7).
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