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   BFH, 31.10.2008 - III B 109/08   

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https://dejure.org/2008,23819
BFH, 31.10.2008 - III B 109/08 (https://dejure.org/2008,23819)
BFH, Entscheidung vom 31.10.2008 - III B 109/08 (https://dejure.org/2008,23819)
BFH, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - III B 109/08 (https://dejure.org/2008,23819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Kindergeldfestsetzung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Werbungskosten durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Kindes entfaltet keine Bindungswirkung für die Kindergeldfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Auszug aus BFH, 31.10.2008 - III B 109/08
    Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde rügt der Kläger eine Abweichung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) von dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2008 VI R 17/07 (BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234) sowie (sinngemäß) einen Verfahrensfehler (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO).
  • BFH, 20.12.2012 - III R 33/12

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der

    Dem für das Kind ergangenen Einkommensteuerbescheid kommt für die Festsetzung des Kindergelds keine Bindungswirkung zu, es handelt sich dabei nicht um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2001 VI R 125/00, BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296; Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2008 III B 109/08, BFH/NV 2009, 160).
  • FG Saarland, 28.02.2013 - 2 K 1305/12

    Umwegfahrt bei einer Dienstreise - Berücksichtigung der Beiträge an die ZVK bei

    Die Berücksichtigung von Werbungskosten durch das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung des Kindes zur Einkommensteuer entfaltet hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung keine Bindungswirkung (st. Rspr.; vgl. BFH vom 31. Oktober 2008 III B 109/08, BFH/NV 2009, 160).
  • FG Saarland, 25.06.2012 - 2 K 1363/11

    Kein Kindergeld bei Überschreiten des Grenzbetrags: Fahrten eines

    Die Berücksichtigung von Werbungskosten durch das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung des Kindes zur Einkommensteuer entfaltet hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung keine Bindungswirkung (st. Rspr.; vgl. BFH vom 31. Oktober 2008 III B 109/08, BFH/NV 2009, 160).
  • FG München, 25.04.2013 - 5 K 3503/11

    Kindergeld, Jahresgrenzbetrag der Einkünfte und Bezüge

    Die Familienkasse und nachfolgend das Finanzgericht haben die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes selbständig und ohne Bindung an den Inhalt der für das Kind ergangenen Einkommensteuerbescheide zu ermitteln (vgl. BFH in BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296, BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2008 III B 109/08, BFH/NV 2009, 160, und vom 8. März 2012 III B 163/11, BFH/NV 2012, 1118).
  • FG München, 07.05.2013 - 5 K 3037/12

    Kindergeld: anteiliger Jahresgrenzbetrag der Einkünfte und Bezüge -

    Die Familienkasse und nachfolgend das Finanzgericht haben die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes selbständig und ohne Bindung an den Inhalt des für das Kind ergangenen Einkommensteuerbescheid zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2001 VI R 125/00, in BFHE 197, 387, BStBl II 2002, 296, BFH-Beschlüsse vom 31. Oktober 2008 III B 109/08, BFH/NV 2009, 160, und vom 8. März 2012 III B 163/11, BFH/NV 2012, 1118).
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