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   BFH, 28.01.2010 - III B 112/08   

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https://dejure.org/2010,8495
BFH, 28.01.2010 - III B 112/08 (https://dejure.org/2010,8495)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2010 - III B 112/08 (https://dejure.org/2010,8495)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - III B 112/08 (https://dejure.org/2010,8495)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • openjur.de

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2 S 1
    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • Bundesfinanzhof

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 S 1 AO
    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • rewis.io

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • rewis.io

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Erlass eines Leistungsbescheids an einen nicht Leistungsberechtigten als Verfahrensfehler i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung ( FGO )

  • datenbank.nwb.de

    Rückforderung eines rechtsgrundlos gezahlten Kindergeldes vom Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.2007 - III B 169/05

    Kindergeld

    Auszug aus BFH, 28.01.2010 - III B 112/08
    Demnach ist nicht das Kind, sondern der Kindergeldberechtigte Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn die Familienkasse das Kindergeld --wie im Streitfall-- auf Grund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten an das Kind auszahlt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486, m.w.N., und vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 28.01.2010 - III B 112/08
    Demnach ist nicht das Kind, sondern der Kindergeldberechtigte Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn die Familienkasse das Kindergeld --wie im Streitfall-- auf Grund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten an das Kind auszahlt (Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486, m.w.N., und vom 29. Januar 2007 III B 169/05, BFH/NV 2007, 858).
  • BFH, 10.10.2008 - VIII B 20/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 28.01.2010 - III B 112/08
    Damit kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2008 VIII B 22/08, BFH/NV 2009, 183).
  • BFH, 10.03.2016 - III R 29/15

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom

    Demnach ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten einem Dritten zahlt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905; vom 25. März 2003 VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404).

    Demnach ist nicht das Kind, sondern der Kindergeldberechtigte Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn die Familienkasse das Kindergeld auf Grund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten dem Kind zahlt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 836, Rz 3, m.w.N.).

  • BFH, 14.04.2021 - III R 1/20

    Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

    Demnach ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an einen Dritten zahlt (vgl. Senatsbeschluss vom 28.01.2010 - III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteile vom 29.01.2003 - VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, und vom 25.03.2003 - VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404).

    Demnach ist nicht das Kind, sondern der Kindergeldberechtigte Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn die Familienkasse das Kindergeld aufgrund einer Zahlungsanweisung des Kindergeldberechtigten dem Kind zahlt (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 836, Rz 3, m.w.N.).

  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 1828/15

    Kinder/Behinderung - Nachweis der Behinderung eines volljährigen Kindes

    In diesen Fällen erfüllt die Behörde den Anspruch des Erstattungsberechtigten, so dass dieser und nicht der Dritte (als Zahlungsempfänger) Leistungsempfänger ist (vgl. BFH, Beschluss vom 28.01.2010 - III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH, Urt. vom 29.01.2003 - VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905; BFH, Beschluss vom 08.04.1986 - VII B 128/85, BStBl II 1986, 511; Drüen , in: Tipke/Kruse, AO, 146. Lfg.
  • FG Nürnberg, 20.07.2011 - 3 K 1267/10

    Rückforderung von Kindergeld

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der das Gericht folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an einen Dritten zahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.01.2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteil vom 29.01.2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, m.w.N.; Drüen bei Tipke/Kruse, AO/FGO, § 37 AO 1977 Tz. 113 a).
  • FG München, 16.01.2015 - 7 K 2923/13

    Rückforderung Kindergeld

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der das Gericht folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an einen Dritten zahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.01.2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteil vom 29.01.2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, m.w.N.; Drüen bei Tipke/Kruse, AO/FGO, § 37 AO 1977 Tz. 113 a).
  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 1188/15

    Überweisung von Kindergeld auf das Konto des Kindes

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der das Gericht folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an einen Dritten zahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.01.2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteil vom 29.01.2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, m.w.N.; Drüen bei Tipke/Kruse, AO/FGO, § 37 AO 1977 Tz. 113 a).
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