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   BFH, 27.08.2010 - III B 113/09   

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https://dejure.org/2010,23827
BFH, 27.08.2010 - III B 113/09 (https://dejure.org/2010,23827)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2010 - III B 113/09 (https://dejure.org/2010,23827)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2010 - III B 113/09 (https://dejure.org/2010,23827)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • openjur.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 3
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 3 FGO
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Nichtdurchführung einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme; Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.12.2002 - X B 26/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 27.08.2010 - III B 113/09
    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343).
  • BFH, 19.01.2012 - X B 4/10

    Überraschungsentscheidung durch Aufhebung eines Beweisbeschlusses

    Aus diesem Grund muss das FG, wenn es eine durch Beweisbeschluss angeordnete Beweisaufnahme nicht oder nicht in vollem Umfang durchzuführen beabsichtigt, zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung gegenüber den Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass bzw. inwiefern es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (Senatsbeschuss vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343, und BFH-Beschluss vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292).

    Sie können daher grundsätzlich davon ausgehen, dass das Urteil nicht eher ergehen wird, bis der Beweisbeschluss vollständig ausgeführt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 2292).

  • BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292; vom 19. Januar 2012 X B 4/10, BFH/NV 2012, 958; vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745; vom 2. August 2013 XI B 97/12, BFH/NV 2013, 1791).

    Der Hinweis dient nach diesem Verständnis der Vermeidung einer Überraschungsentscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 343; in BFH/NV 2010, 2292; in BFH/NV 2013, 745; in BFH/NV 2013, 1791; in BFH/NV 2014, 68).

  • BFH, 17.10.2013 - II B 31/13

    Absehen von der Vernehmung eines geladenen Zeugen; Widerlegung einer

    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343; vom 27. August 2010 III B 113/09, BFH/NV 2010, 2292, und vom 19. Dezember 2012 XI B 84/12, BFH/NV 2013, 745, Rz 15).
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