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   BFH, 06.03.2013 - III B 113/12   

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https://dejure.org/2013,6836
BFH, 06.03.2013 - III B 113/12 (https://dejure.org/2013,6836)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2013 - III B 113/12 (https://dejure.org/2013,6836)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2013 - III B 113/12 (https://dejure.org/2013,6836)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ...

  • openjur.de

    Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG; Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten; ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62, EStG § ... 62, EStG §§ 62 ff, EStG §§ 62ff, EStG § 31 S 3, EStG § 31 S 3, SGB 10 § 44, SGB 10 §§ 44ff, FGO § 46 Abs 1 S 1, AO § 155 Abs 4, AO § 1 Abs 1 S 1, EWGV 1408/71 Art 4 Abs 1 Buchst h, EWGV 1408/71 Art 1 Buchst u, AO § 172, AO §§ 172ff, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, EStG VZ 2010
    Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 EStG 2002, § 62 EStG 2009, §§ 62 ff EStG 2002, §§ 62ff EStG 2009, § 31 S 3 EStG 2002
    Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ...

  • rewis.io

    Keine Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG - Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übermittlung von Unterlagen nur an den Prozessbevollmächtigten - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 44; GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 62
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die nachträgliche Aufhebung der Kindergeldbewilligung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine analoge Anwendung der Vorschriften des Sozialverwaltungsverfahrens auf die Kindergeldfestsetzung nach dem EStG; Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs; zureichender Grund für das Hinausschieben einer Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme und Widerruf in der Kindergeldfestsetzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die nachträgliche Aufhebung einer Kindergeldbewilligung bei mangelnder Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 20.04.2006 - III R 64/04

    Keine Verzinsung von nachgezahltem Kindergeld

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    b) Soweit die Klägerin die Frage einer Verzinsung des Kindergeldanspruchs für grundsätzlich bedeutsam hält, setzt sie sich nicht mit der Senatsrechtsprechung auseinander, wonach der Anspruch auf Verzinsung eines Steuervergütungsanspruchs auch nicht auf §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestützt werden kann (Senatsurteil vom 20. April 2006 III R 64/04, BFHE 212, 416, BStBl II 2007, 240).
  • BFH, 29.11.2007 - III S 30/06

    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit höherrangigem Recht nicht klärungsbedürftig -

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    bb) Der von der Klägerin gerügte Verfahrensmangel, das FG habe Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, weil es kein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union an den EuGH gerichtet habe, liegt schon deshalb nicht vor, weil das FG als Instanzgericht hierzu nicht verpflichtet war (Senatsbeschluss vom 29. November 2007 III S 30/06 (PKH), BFH/NV 2008, 777, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 30. März 2010 VII B 170/09, BFH/NV 2010, 1669, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2010 - VII B 170/09

    Nachträgliche Festsetzung einer Milchabgabe - Gültigkeit der

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    bb) Der von der Klägerin gerügte Verfahrensmangel, das FG habe Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, weil es kein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union an den EuGH gerichtet habe, liegt schon deshalb nicht vor, weil das FG als Instanzgericht hierzu nicht verpflichtet war (Senatsbeschluss vom 29. November 2007 III S 30/06 (PKH), BFH/NV 2008, 777, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 30. März 2010 VII B 170/09, BFH/NV 2010, 1669, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2011 - III B 124/10

    Versäumnis der Klagefrist und tatrichterliche Würdigung

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    b) Die von der Klägerin sinngemäß erhobene Rüge, das FG habe die Klage für den Zeitraum ab April 2010 zu Unrecht durch ein Prozessurteil als unzulässig abgewiesen, kann zwar einen Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 20. April 2011 III B 124/10, BFH/NV 2011, 1110).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    Buchst. a der Entscheidungsgründe zutreffend dargelegt hat, durch die Rechtsprechung des BFH geklärt (z.B. Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2012 - III B 55/10

    Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    Aus dieser Vorschrift folgt, dass die Revision wegen eines Zulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 FGO, der allein die Kostenentscheidung betrifft, nicht zuzulassen ist, wenn der Nichtzulassungsbeschwerde --wie im vorliegenden Fall-- in der Hauptsache der Erfolg zu versagen ist (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2012 III B 55/10, BFH/NV 2012, 972, m.w.N.).
  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    bb) Insoweit setzt sich die Klägerin aber insbesondere nicht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auseinander, wonach ein Verstoß gegen Unionsrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Aufhebung oder Abänderung einer bestandskräftig gewordenen Verwaltungsentscheidung zwingt (EuGH-Urteile vom 13. Januar 2004 C-453/00, Kühne & Heitz, Slg. 2004, I-837; vom 12. Februar 2008 C-2/06, Willy Kempter, Slg. 2008, I-411).
  • BFH, 07.07.1999 - VI R 203/98

    Widerruf der Vollmacht; erneute Bevollmächtigung

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    Da in dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Vertretungszwang besteht (§ 62 Abs. 4 FGO), würde ein etwaiger Widerruf der Vollmacht des bisherigen Prozessbevollmächtigten nach § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO i.V.m. § 155 FGO erst durch die Bestellung eines anderen Vertreters i.S. des § 62 Abs. 4 FGO Wirksamkeit erlangen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 VI R 203/98, BFH/NV 2000, 59).
  • BFH, 24.02.2005 - IX B 179/03

    Rechtliches Gehör - unterlassene Übergabe eines Schriftsatzes

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    Insoweit erfordert es die Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG) zwar u.a. auch, den Beteiligten entscheidungserhebliche Fakten und Unterlagen zur Kenntnis zu übermitteln (BFH-Beschluss vom 24. Februar 2005 IX B 179/03, BFH/NV 2005, 1128).
  • BFH, 03.04.2008 - I B 77/07

    Betriebsprüfer als Zeuge - Trennung eines Klageverfahrens - unsubstantiierter

    Auszug aus BFH, 06.03.2013 - III B 113/12
    An der Klärungsfähigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2008 I B 77/07, BFH/NV 2008, 1445).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

  • BFH, 19.11.2008 - III R 108/06

    Sozialrechtliche Regelungen über Vertrauensschutz bei Rückforderung von

  • BFH, 16.06.2010 - X B 91/09

    Ergehen eines Änderungsbescheides während des NZB-Verfahrens - Anforderungen an

  • BFH, 06.07.2012 - III B 240/11

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

  • BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09

    Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach dem EStG einerseits und

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

  • BSG, 28.03.2019 - B 10 KG 1/18 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf sozialrechtliches Kindergeld

    Die verfahrensrechtlichen Regelungen im SGB X für die Gewährung von Kindergeld nach dem BKGG und denjenigen in der AO für die Bewilligung von Kindergeld nach dem EStG sind bedingt durch das jeweilige Rechtssystem, in das sie eingebunden sind, ohnehin verschieden (vgl hierzu BVerfG Beschluss vom 6.4.2011 - 1 BvR 1765/09 - Juris RdNr 45 ff; BFH Beschluss vom 6.3.2013 - III B 113/12 - Juris RdNr 14) .
  • BFH, 26.11.2014 - XI R 41/13

    Zum groben Verschulden des Kindergeldberechtigten durch die verspätete Vorlage

    Auf das nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zu gewährende Kindergeld, das nach § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung monatlich gezahlt wird, sind die Vorschriften der AO anzuwenden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. März 2013 III B 113/12, BFH/NV 2013, 976, m.w.N.).
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