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   BFH, 12.04.2016 - III B 114/15   

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https://dejure.org/2016,20516
BFH, 12.04.2016 - III B 114/15 (https://dejure.org/2016,20516)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2016 - III B 114/15 (https://dejure.org/2016,20516)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2016 - III B 114/15 (https://dejure.org/2016,20516)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Hinweispflicht der Finanzbehörde bezüglich der verfahrensrechtlichen Folgen der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 164 Abs 3 S 1, AO § 164 Abs 3 S 2, AO § 164 Abs 2
    Keine Hinweispflicht der Finanzbehörde bezüglich der verfahrensrechtlichen Folgen der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • Bundesfinanzhof

    Keine Hinweispflicht der Finanzbehörde bezüglich der verfahrensrechtlichen Folgen der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 164 Abs 3 S 1 AO, § 164 Abs 3 S 2 AO, § 164 Abs 2 AO
    Keine Hinweispflicht der Finanzbehörde bezüglich der verfahrensrechtlichen Folgen der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO), § 110 AO, § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO, § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 5 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 164 Abs. 3 Satz 1 AO, § 356 Abs. 1 AO, § 357 Abs. 1 Satz 1 AO, § 356 Abs. 2 AO, § 356 Abs. 1 Satz 1 AO, § 164 Abs. 2 AO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bestandskraft der Veranlagung zur Einkommensteuer mangels grundsätzlicher Bedeutung; Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts

  • rewis.io

    Keine Hinweispflicht der Finanzbehörde bezüglich der verfahrensrechtlichen Folgen der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bestandskraft der Veranlagung zur Einkommensteuer nach Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bestandskraft der Veranlagung zur Einkommensteuer nach Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verpflichtung der Finanzbehörde auf verfahrensrechtliche Folgen der Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts hinzuweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - und keine Hinweispflicht auf die Folgen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.04.2015 - VI R 65/13

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung über Einspruch

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - III B 114/15
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dagegen i.S. des § 356 Abs. 2 AO unrichtig, wenn sie in einer der gemäß § 356 Abs. 1 Satz 1 AO wesentlichen Aussagen unzutreffend, unvollständig oder missverständlich gefasst ist und dadurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (z.B. BFH-Beschluss vom 28. April 2015 VI R 65/13, BFH/NV 2015, 1074, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2009 - XI B 94/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung und Divergenz

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - III B 114/15
    Insoweit genügt die Beschwerdebegründung mangels Erläuterung der vermeintlich bedeutsamen Rechtsfrage schon nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. März 2009 XI B 94/08, BFH/NV 2009, 1134, zu einem entgegen einer innerdienstlichen Weisung vom FA nicht unter Nachprüfungsvorbehalt gestellten Schätzungsbescheid).
  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 33/12

    Organisationsverschulden hinsichtlich Fristversäumnis

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - III B 114/15
    Auch der Inhalt von Rechtsbehelfsbelehrungen ist durch § 356 Abs. 1 AO vorgegeben: Zu belehren ist über den Einspruch und die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die Einspruchsfrist, außerdem über die nach § 357 Abs. 1 Satz 1 AO erforderliche Form (z.B. BFH-Urteile vom 20. August 2014 I R 60/13, BFH/NV 2015, 148; vom 18. März 2014 VIII R 33/12, BFHE 246, 1, BStBl II 2014, 922).
  • BFH, 20.08.2014 - I R 60/13

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Einfluss einer Bilanzberichtigung auf eine

    Auszug aus BFH, 12.04.2016 - III B 114/15
    Auch der Inhalt von Rechtsbehelfsbelehrungen ist durch § 356 Abs. 1 AO vorgegeben: Zu belehren ist über den Einspruch und die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die Einspruchsfrist, außerdem über die nach § 357 Abs. 1 Satz 1 AO erforderliche Form (z.B. BFH-Urteile vom 20. August 2014 I R 60/13, BFH/NV 2015, 148; vom 18. März 2014 VIII R 33/12, BFHE 246, 1, BStBl II 2014, 922).
  • FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19

    Änderbarkeit von Schätzungsbescheiden über Einkommensteuer; Stehen der

    Auch bei einer mit der Aufhebung des Nachprüfungsvorbehaltes verbundenen Bescheidänderung besteht keine Verpflichtung, zusätzlich zur Rechtsbehelfsbelehrung auf die Folgen der Vorbehaltsaufhebung hinzuweisen oder die Einlegung eines Einspruchs zu empfehlen, weil eine Änderung nach § 164 Abs. 2 AO danach nicht mehr in Betracht kommt (BFH, Beschluss vom 12. April 2016 III B 114/15, BFH/NV 2016, 1249 ).
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