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   BFH, 26.02.2015 - III B 124/14   

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https://dejure.org/2015,7843
BFH, 26.02.2015 - III B 124/14 (https://dejure.org/2015,7843)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2015 - III B 124/14 (https://dejure.org/2015,7843)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - III B 124/14 (https://dejure.org/2015,7843)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen - Unterhaltsleistung des Kindergeldberechtigten durch Haushaltsaufnahme des Kindes - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Ermessensentscheidung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EStG VZ 2013, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 5, FGO § 102, BGB § 1601, BGB § 1602
    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen - Unterhaltsleistung des Kindergeldberechtigten durch Haushaltsaufnahme des Kindes - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Ermessensentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen - Unterhaltsleistung des Kindergeldberechtigten durch Haushaltsaufnahme des Kindes - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Ermessensentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, EStG VZ 2013, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 5 AO
    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen - Unterhaltsleistung des Kindergeldberechtigten durch Haushaltsaufnahme des Kindes - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Ermessensentscheidung

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 5 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 74 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 102 Satz 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 74 Abs. 1 EStG, § 155 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 295 ZPO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 1 und 3 FGO, § 102 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Kindes; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen - Unterhaltsleistung des Kindergeldberechtigten durch Haushaltsaufnahme des Kindes - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Ermessensentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Kindes

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Unterhaltsverpflichtung der Eltern auch bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen; Gewährung von Unterhalt durch Haushaltsaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV-Bezug - und die Abzweigung des Kindergeldes an das Kind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    NV: In der Haushaltsaufnahme der Kinder durch den Kindergeldberechtigten liegt keine Unterhaltsgewährung, wenn die Kinder selbst Leistungen der Grundsicherung beziehen, die auch Unterkunft und Verpflegung umfassen, und der Kindergeldberechtigte nur Regelleistung für seinen eigenen Bedarf erhält (so schon BFH-Urteil 17.Dezember 2008 III R 6/07, BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926).

    Das FG sah die Entscheidung der Familienkasse über die Ablehnung der Abzweigung auch unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 17. Dezember 2008 III R 6/07 (BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926) nach dem der Familienkasse unterbreiteten Sachverhalt im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung mangels vergleichbarer Sachverhalte nicht als ermessenswidrig an.

    b) Mit dem Vorbringen, die Revision sei zuzulassen, weil das FG bei seiner Entscheidung von der Entscheidung des BFH in BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926 abweiche, ist der nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO geltend gemachte Zulassungsgrund nicht schlüssig dargelegt.

    Ein dem Urteil des BFH in BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926 zugrundeliegender vergleichbarer Sachverhalt liegt hier nicht vor.

    Soweit der Kläger vorbringt, der BFH habe in seiner Entscheidung in BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926 (allgemein) den Schluss gezogen, dass eine Leistung von Unterhalt aus ALG II nicht möglich sei, gilt dies nur für den hier nicht vorliegenden Fall, dass die Kinder selbst Leistungen der Grundsicherung beziehen und der Kindergeldberechtigte nur Regelleistungen für seinen eigenen Bedarf erhält.

  • BFH, 18.10.2013 - X B 135/12

    Materiell-rechtliches Korrespondenzprinzip bei der Verpflichtung zur kostenfreien

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    bb) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981; vom 30. September 2013 III B 20/12, BFH/NV 2014, 58, Rz 3; vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 31, und vom 18. Oktober 2013 X B 135/12, BFH/NV 2014, 156, Rz 9).

    Außerdem muss sich aus der Beschwerdebegründung ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung und es sich um eine identische Rechtsfrage handelt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 58, Rz 3; in BFH/NV 2014, 164, Rz 31, und in BFH/NV 2014, 156, Rz 9).

  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    bb) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981; vom 30. September 2013 III B 20/12, BFH/NV 2014, 58, Rz 3; vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 31, und vom 18. Oktober 2013 X B 135/12, BFH/NV 2014, 156, Rz 9).

    Außerdem muss sich aus der Beschwerdebegründung ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung und es sich um eine identische Rechtsfrage handelt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 58, Rz 3; in BFH/NV 2014, 164, Rz 31, und in BFH/NV 2014, 156, Rz 9).

  • BFH, 30.09.2013 - III B 20/12

    Revisionszulassung wegen fehlerhafter Kostenentscheidung - Darlegung von

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    bb) Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981; vom 30. September 2013 III B 20/12, BFH/NV 2014, 58, Rz 3; vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 31, und vom 18. Oktober 2013 X B 135/12, BFH/NV 2014, 156, Rz 9).

    Außerdem muss sich aus der Beschwerdebegründung ergeben, dass dem Streitfall ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt wie der Divergenzentscheidung und es sich um eine identische Rechtsfrage handelt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 58, Rz 3; in BFH/NV 2014, 164, Rz 31, und in BFH/NV 2014, 156, Rz 9).

  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    aa) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 6. Februar 2014 II B 129/13, BFH/NV 2014, 708, Rz 14).

    Ferner muss das Urteil des FG im Grundsätzlichen von der Divergenzentscheidung abweichen; es genügt nicht, wenn das FG Rechtsprechungsgrundsätze auf die Besonderheiten des Einzelfalls fehlerhaft angewendet hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 708, Rz 14, m.w.N.).

  • BFH, 10.05.2012 - X B 183/11

    (Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei vorläufiger Steuerfestsetzung -

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    Etwas anderes kann dann gelten, wenn zum einen auf Grund bestimmter Umstände eine Ermessensreduzierung auf Null in Frage steht und zum anderen diese Umstände ihrerseits nicht solche des Einzelfalls sind (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 183/11, BFH/NV 2012, 1570, Rz 22).
  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2013 - III R 24/13

    Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei einem teilstationär

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    c) Soweit der Kläger auf das Urteil des Senats vom 17. Oktober 2013 III R 24/13 (BFH/NV 2014, 504) verweist und hieraus den Schluss zieht, dass der Kindergeldberechtigte bei Erhalt von ALG II Leistungen keine Unterhaltsleistungen durch die Haushaltsaufnahme erbringen könnte, ist auch dieser Schlussfolgerung entgegenzuhalten, dass der BFH die Vermutung, wonach die Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten bei Haushaltsaufnahme des Kindes den Kindergeldsatz erreichen, nur bei behinderten Kindern ausgeschlossen hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 504, Rz 17).
  • BFH, 16.10.1998 - V B 56/98

    Kontierungsbüro - Buchführung - Umsatzsteuer - Nichterhebung der Steuer -

    Auszug aus BFH, 26.02.2015 - III B 124/14
    Die Zulassung der Revision kommt nur wegen einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage in Betracht (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 V B 56/98, BFH/NV 1999, 227).
  • BFH, 09.11.2011 - V B 43/11

    Bemessung eines Verspätungszuschlages nicht von grundsätzlicher Bedeutung -

  • BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08

    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 11.03.2011 - III B 76/10

    Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

  • BFH, 07.03.2012 - II B 90/11

    Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung durch Aufnahme und mehreren

  • BFH, 26.08.2010 - X B 210/09

    (Zeitlicher Abstand von

  • BFH, 18.04.2013 - V R 48/11

    Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von

  • BFH, 25.02.2008 - XI B 204/07

    Keine Zulassung der Revision wegen Fehler des Finanzamts im Besteuerungsverfahren

  • BFH, 20.02.2012 - III B 107/11

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Übergehen nicht

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 9 K 9353/13

    Abzweigung von Kindergeld

  • BFH, 20.09.2012 - III B 44/12

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag -

  • BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10

    Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge

  • BFH, 21.08.2006 - I B 95/05

    Verfahrensmängel

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Die Klägerin wendet sich mit ihrem Beschwerdevorbringen in weiten Teilen im Stile einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung, mit der das FG die Ermessensentscheidung des FA unbeanstandet gelassen hat; damit wird keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Zulassungsgründe dargetan (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 714, Rz 15), zumal die Frage, ob Ermessensfehler des FA vorliegen, von den Umständen des Einzelfalls abhängt und deshalb allgemeinen Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung regelmäßig nicht zugänglich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 2008 VII B 183/08, juris, Rz 4; vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, Rz 32).
  • BFH, 27.05.2020 - III R 58/18

    Ermessensausübung bei Abzweigungsentscheidung

    Bei der Ermessensausübung sind auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten für das behinderte Kind zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 23.02.2006 - III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753; vom 17.12.2008 - III R 6/07, BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926, und vom 17.10.2013 - III R 24/13, BFH/NV 2014, 504), sofern dieser nicht selbst Sozialleistungen bezieht (Senatsurteil in BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926; Senatsbeschluss vom 26.02.2015 - III B 124/14, BFH/NV 2015, 837).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 300/16

    SGB-XII -Leistungen

    Diese Vermutung gelte nach einer ausdrücklichen Entscheidung des BFH (Beschluss vom 26.02.2015 - III B 124/14 -) sogar dann, wenn die Eltern Grundsicherungsempfänger seien.
  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    Dies ist der Fall, wenn die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Rechtsanwalts oder Steuerberaters auch Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (in diesem Sinne Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13.07.1992 - 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382, unter II.1.c bb; s.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.02.2015 - III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, Rz 9, m.w.N.; zu den Fallgruppen vgl. BFH-Beschluss vom 19.02.2020 - V S 23/19 (PKH), BFH/NV 2020, 893, Rz 14).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 82/16

    Abzweigung von Kindergeld an minderjähriges Kind

    Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Familienkasse sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BFH-Urteil vom 26. Februar 2015, III B 124/14, BFH/NV 2015, 837).
  • BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15

    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von

    Da es aus Sicht des FG nur auf die Tatsachengrundlage zum Zeitpunkt der zu überprüfenden Ermessensentscheidung ankam, waren die Beweisanträge im finanzgerichtlichen Verfahren für das FG nicht entscheidungserheblich und eine weitere Sachaufklärung somit nicht zwingend (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, unter III.1.b).
  • BFH, 28.07.2015 - II B 145/14

    Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

    Etwas Anderes kann dann gelten, wenn zum einen auf Grund bestimmter Umstände eine Ermessensreduktion auf Null in Frage steht und zum anderen diese Umstände nicht nur solche des Einzelfalls sind (BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, und vom 10. Mai 2012 X B 183/11, BFH/NV 2012, 1570).
  • SG Köln, 13.04.2016 - S 10 SO 352/15

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen hinsichtlich Berücksichtigung der

    Diese Vermutung gilt nach einer ausdrücklichen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Beschluss vom 26.02.2015 - Az.: III B 124/14) auch dann, wenn die Eltern Grundsicherungsempfänger sind - im aaO entschiedenen Fall nach dem SGB II. Die Eltern bleiben nach dieser Entscheidung auch bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen dem Grunde nach zum Unterhalt des Kindes verpflichtet.
  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 2184/13

    Abzweigung Kindergeld

    Da die Klägerin den Unterhalt für A durch die Leistungen der von der Klägerin geleisteten Grundsicherung, die auch Unterkunft und Verpflegung umfassten, erbracht hat, kann in der Haushaltsaufnahme von A durch die Kindergeldberechtigte grundsätzlich keine Leistungsgewährung gesehen werden (vgl. auch BFH-Urteile vom 17. Oktober 2013 III R 24/13, BFH/NV 2014, 504 und vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2020 - L 13 AS 172/20
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