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   BFH, 05.05.2014 - III B 125/13   

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https://dejure.org/2014,13596
BFH, 05.05.2014 - III B 125/13 (https://dejure.org/2014,13596)
BFH, Entscheidung vom 05.05.2014 - III B 125/13 (https://dejure.org/2014,13596)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - III B 125/13 (https://dejure.org/2014,13596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung

  • openjur.de

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 105 Abs 5, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 105 Abs 5 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung

  • rewis.io

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Bezugnahme des Finanzgerichts auf die Einspruchsentscheidung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.2006 - XI B 147/05

    NZB: Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 125/13
    Die Vorschrift dient der Entlastung der Gerichte, sofern ihr Zweck, den Beteiligten Kenntnis davon zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Verhältnissen oder rechtlichen Erwägungen die Entscheidung beruht, ohne Nachteil für den Rechtsschutz der Kläger auch durch Bezugnahme auf bereits vorliegende Verwaltungsentscheidungen erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 10. November 2006 XI B 147/05, BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).

    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt allerdings voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).

  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 125/13
    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt allerdings voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 125/13
    Die gebotene verfassungskonforme Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO setzt allerdings voraus, dass das Gericht wegen des Anspruchs des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör auf dessen wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707, und vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 267, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2003 - III B 88/02

    Absehen von der Darstellung der Entscheidung - Bezugnahme auf die

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 125/13
    Eine Urteilsbegründung, die über die Feststellung, dass das FG der Verwaltungsentscheidung folgt, hinausgeht, ist in diesen Fällen nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 20. November 2003 III B 88/02, BFH/NV 2004, 517).
  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 121/07

    Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Urlaubsbedingte

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 125/13
    Die Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet jedoch nicht, dass das FG den Kläger "erhören", sich also seinen rechtlichen Ansichten anschließen müsste (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2007 VIII B 121/07, BFH/NV 2008, 397).
  • BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 05.05.2014 - III B 125/13
    a) Wird als Zulassungsgrund das Übergehen von Beweisanträgen geltend gemacht, so muss neben dem Beweisthema und dem angebotenen Beweismittel auch vorgetragen werden, inwiefern das Urteil des FG auf der unterlassenen Beweiserhebung beruhen kann und welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätte (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden

    Deshalb muss das FG auch bei Anwendung des § 105 Abs. 5 FGO u.a. auf wesentliches neues Vorbringen im Klageverfahren in seiner Entscheidung eingehen (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 12. September 1995 VII B 64/95, juris, Rz 9; vom 10. November 2006 XI B 147/05, BFH/NV 2007, 267, unter 3.a, Rz 6; vom 5. Mai 2014 III B 125/13, BFH/NV 2014, 1219, Rz 11).
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