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   BFH, 05.08.2011 - III B 144/10   

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https://dejure.org/2011,8634
BFH, 05.08.2011 - III B 144/10 (https://dejure.org/2011,8634)
BFH, Entscheidung vom 05.08.2011 - III B 144/10 (https://dejure.org/2011,8634)
BFH, Entscheidung vom 05. August 2011 - III B 144/10 (https://dejure.org/2011,8634)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen Hinweises

  • openjur.de

    Übergehen eines Beweisantrags; Rügeverlust; Unterlassen eines richterlichen Hinweises

  • Bundesfinanzhof

    AO § 90 Abs 2, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 4, FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 295
    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen Hinweises

  • Bundesfinanzhof

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen Hinweises

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 AO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 1 S 4 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen Hinweises

  • rewis.io

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen Hinweises

  • ra.de
  • rewis.io

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen Hinweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Übergehen eines Beweisantrags

  • datenbank.nwb.de

    Übergehen eines Beweisantrags; Rüge der Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung; Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    Liegen die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Beteiligte steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten wird (z.B. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125, m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    Soweit nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ausnahmsweise besonders schwere Fehler des FG bei der Rechtsanwendung die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO rechtfertigen können, setzt dies voraus, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2001 - VI B 290/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweiswürdigung - Verfahrensmangel - Beweislast

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    d) Wenn der Kläger schließlich geltend macht, die Feststellungen des FG oder gar die Vorentscheidung insgesamt seien in sich widersprüchlich, die unzureichende Sachverhaltsdarstellung und die in sich unschlüssige Vorentscheidung ermöglichten dem Revisionsgericht keine Überprüfung, die Schätzungsgrundlagen seien nicht tragfähig, das FG habe gegen die Denkgesetze verstoßen und das Beweismaß verkannt, macht er keine Verfahrensfehler, sondern materiell-rechtliche Fehler geltend, mit denen die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2001 VI B 290/00, BFH/NV 2001, 1033; vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2010 - III B 158/09

    Auslandszeuge - Substantiierung des Beweisthemas - Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    Danach muss, soweit die zu beweisende Tatsache einen Auslandsbezug aufweist, ein im Ausland ansässiger Zeuge ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. November 2010 III B 158/09, BFH/NV 2011, 299, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht jedoch nur das aufzuklären, was aus seiner (materiell-rechtlichen) Sicht entscheidungserheblich ist (BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    d) Wenn der Kläger schließlich geltend macht, die Feststellungen des FG oder gar die Vorentscheidung insgesamt seien in sich widersprüchlich, die unzureichende Sachverhaltsdarstellung und die in sich unschlüssige Vorentscheidung ermöglichten dem Revisionsgericht keine Überprüfung, die Schätzungsgrundlagen seien nicht tragfähig, das FG habe gegen die Denkgesetze verstoßen und das Beweismaß verkannt, macht er keine Verfahrensfehler, sondern materiell-rechtliche Fehler geltend, mit denen die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden kann (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 2001 VI B 290/00, BFH/NV 2001, 1033; vom 15. April 2008 IX B 154/07, BFH/NV 2008, 1340, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448).
  • BFH, 25.02.2010 - V B 14/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Pflicht des FG zur Mitteilung der Grundlagen

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der in der mündlichen Verhandlung vor dem FG zu Protokoll gebrachte Verweis eines der Prozessbevollmächtigten "darauf, dass Beweisanträge, auch zur Verlesung von Unterlagen, gestellt worden seien", ebenso "Beweisanträge zur Vernehmung von Personen", den an eine solche Rüge zu stellenden Anforderungen genügt, oder ob die nicht erledigten Beweisanträge konkret hätten benannt werden müssen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2000 VIII B 107/99, juris; vom 25. Februar 2010 V B 14/09, BFH/NV 2010, 1286).
  • BFH, 21.06.2000 - VIII B 107/99

    Sachaufklärungspflicht - Übergehen von Beweisantritten - Schuldzinsenabzug -

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der in der mündlichen Verhandlung vor dem FG zu Protokoll gebrachte Verweis eines der Prozessbevollmächtigten "darauf, dass Beweisanträge, auch zur Verlesung von Unterlagen, gestellt worden seien", ebenso "Beweisanträge zur Vernehmung von Personen", den an eine solche Rüge zu stellenden Anforderungen genügt, oder ob die nicht erledigten Beweisanträge konkret hätten benannt werden müssen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juni 2000 VIII B 107/99, juris; vom 25. Februar 2010 V B 14/09, BFH/NV 2010, 1286).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
    Die Vorentscheidung stützt sich auf das BFH-Urteil vom 28. Mai 1986 I R 265/83 (BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732), wonach ein ungeklärter Vermögenszuwachs aus einer Vermögenszuwachsrechnung oder ein ungeklärter Ausgabenüberschuss aus einer Geldverkehrsrechnung --als eigenständige Schätzungsgründe-- auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme rechtfertigen, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privatentnahmen getätigt als gebucht wurden.
  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Das FG braucht insbesondere einen Sachverhalt, auf den es nach seiner materiell-rechtlichen Beurteilung nicht ankommt, nicht nach § 76 Abs. 1 FGO aufzuklären (BFH-Beschluss vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, m.w.N.).

    Mit dieser Rüge machen sie indes keinen Verfahrensmangel, sondern einen materiell-rechtlichen Fehler geltend, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (BFH-Beschlüsse vom 28. August 2006 V B 26/06, BFH/NV 2006, 2293, und in BFH/NV 2011, 1915, m.w.N.).

    Die Geltendmachung der Verletzung der Pflicht des FG zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) gehört zu den verzichtbaren Verfahrensrechten (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1915).

    Das Rügerecht geht nicht nur durch ausdrücklichen Verzicht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61, und in BFH/NV 2011, 1915).

  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Bereits das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge hat aber den endgültigen Rügeverlust zur Folge (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915).
  • BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät -

    a) Auch soweit es sich bei der von der Klägerin mit ihrem "Beweisantrag 1" unter Beweis gestellten Tatsache, "dass die Klägerin keinen Wohnsitz, Sitz, Geschäftsbetrieb, Zweigniederlassung im Inland im streitbefangenen Zeitraum unterhalten hat", entgegen der Auffassung des FG nicht um einen Auslandssachverhalt handelt und demnach der Auslandszeuge B, der Ehemann der Klägerin, nicht ohne Ladung in der mündlichen Verhandlung zu stellen war (vgl. ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2011 X B 133/10, BFH/NV 2011, 995, Rz 8; vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 11), hat die Rüge keinen Erfolg.
  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Somit hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.08.2011 - III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 8; vom 18.07.2012 - V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, Rz 6; vom 12.10.2012 - XI B 51/12, BFH/NV 2013, 220, Rz 10).
  • BFH, 15.12.2016 - VI B 50/16

    Umfang der Sachaufklärung durch das FG

    Bei Auslandssachverhalten ist zudem zu beachten, dass sich aus § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) nach ständiger BFH-Rechtsprechung eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen ergibt (z.B. Beschluss vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915).
  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2011 IX B 11/11, BFH/NV 2011, 1891; vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Leitsatz 2, Rz 8; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, Rz 6).
  • BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs -

    Die Geltendmachung der Verletzung der Pflicht des FG zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 FGO) gehört zu den verzichtbaren Verfahrensrechten (§ 155 FGO i.V.m. § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung; BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, und vom 13. Februar 2012 II B 12/12, BFH/NV 2012, 772).

    Das Rügerecht geht nicht nur durch ausdrücklichen Verzicht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61; in BFH/NV 2011, 1915, und in BFH/NV 2012, 772).

  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18

    Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln

    Beschafft er Beweismittel gemäß § 90 Abs. 2 AO (verschuldet oder unverschuldet) nicht, darf das FG den ihm vorliegenden Sachverhalt ohne Berücksichtigung des ausländischen Beweismittels nach freier Überzeugung würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 11; in BFH/NV 2016, 207, Rz 10; vom 2. September 2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
  • BFH, 18.11.2013 - X B 237/12

    Entscheidung über Richterablehnung als Verfahrensmangel; Unterlassen

    Da die Kläger auch im Klageverfahren durch ihre jetzigen Prozessbevollmächtigten vertreten worden sind, stellt auch das Unterlassen eines Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915; vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Bei im Klageverfahren durch einen sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (von ihnen angeforderten und nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 II B 144/10, BFH/NV 2011, 1915; vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18

    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 139/10

    Publikums-KG als sog. Verlustzuweisungsgesellschaft - Verfahrensmängel - Rüge

  • BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13

    Richterliche Hinweispflicht

  • BFH, 02.12.2013 - III B 71/13

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; keine

  • BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12

    Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

  • BFH, 08.12.2011 - III B 75/10

    Überraschungsentscheidung; Vereidigung eines Zeugen; Verwertung einer Petition

  • BFH, 18.07.2012 - V B 99/11

    Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 10.07.2012 - VI B 75/12

    Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen - Nachweis der beruflichen

  • BFH, 14.02.2012 - X S 1/12

    Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht

  • BFH, 13.06.2023 - VIII B 39/22

    Zur Feststellung der Einkünfteerzielung und Schätzung von Kapitalerträgen aus

  • BFH, 05.09.2012 - VI S 9/12

    Anhörungsrüge - Anspruch auf rechtliches Gehör - richterliche Hinweispflicht bei

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