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   BFH, 12.07.1991 - III B 152/87   

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https://dejure.org/1991,6756
BFH, 12.07.1991 - III B 152/87 (https://dejure.org/1991,6756)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1991 - III B 152/87 (https://dejure.org/1991,6756)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1991 - III B 152/87 (https://dejure.org/1991,6756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Finanzgerichts über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht mit der Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III B 152/87
    Entscheidungen des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i. S. des § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und daher mit der Beschwerde anfechtbar (z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).

    Nach dem Beschluß des BFH in BFH/NV 1991, 325 entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die beantragte Akteneinsicht ablehnende Entscheidung des FG, wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens im Rahmen eines anderen Verfahrens einsieht.

  • BFH, 24.03.1981 - VII B 64/80

    Akteneinsicht - Beschwerde - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III B 152/87
    Entscheidungen des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i. S. des § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und daher mit der Beschwerde anfechtbar (z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 28.06.1990 - X B 163/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 12.07.1991 - III B 152/87
    Entscheidungen des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i. S. des § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und daher mit der Beschwerde anfechtbar (z. B. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 08.05.1992 - III B 175/92

    Beschwerde gegen die Verweigerung oder die Art und Weise der Gewährung der

    Er befürchte, andernfalls das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde gegen die Nichtgewährung der Akteneinsicht durch das FG zu verlieren (Hinweis auf Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49).

    Entscheidungen des FG oder des Senatsvorsitzenden des FG über die Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht sind keine prozeßleitenden Verfügungen i.S. des § 128 Abs. 2 FGO und daher mit der Beschwerde anfechtbar (vgl. u.a. Beschlüsse des BFH vom 24. März 1981 VII B 64/80, BFHE 133, 8, BStBl II 1981, 475; vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325, und des erkennenden Senats in BFH/NV 1992, 49).

    Selbst wenn man bei Vorliegen der Akten beim BFH die Beschwerde gegen die Nichtgewährung der Akteneinsicht durch das FG weiterhin für zulässig hielte, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde jedenfalls dann, wenn der Kläger auf eine Gewährung der Akteneinsicht durch den BFH hin die Akten einsieht (Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1992, 49).

  • BFH, 11.09.2013 - I B 179/12

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Fehlende Aktenteile -

    Vorliegend hat der Kläger sein Ziel, gemäß § 78 Abs. 1 FGO die dem FG vorgelegten Akten einsehen zu können, durch die Akteneinsicht bei dem AG A am 24. Januar 2013 und am 27. Februar 2013 vollständig erreicht (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49, und vom 19. Mai 1995 III B 40/92, BFH/NV 1996, 411; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 78 FGO Rz 21, und Stalbold in Beermann/ Gosch, FGO § 78 Rz 47, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.11.1992 - X B 147/92

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Verweigerung oder die Art und

    Er befürchte, andernfalls das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht durch das FG zu verlieren, und verwies insoweit auf einen Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juli 1991 III B 152/87 (BFH/NV 1992, 49).

    Selbst wenn man bei Vorliegen der Akten beim BFH die Beschwerde gegen die Nichtgewährung der Akteneinsicht gleichwohl für zulässig hielte, entfiele das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde jedenfalls dann, wenn die Kläger nach Gewährung der Akteneinsicht durch den BFH die Akten tatsächlich einsehen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1992, 49).

  • BFH, 09.07.2007 - I B 57/07

    Beschwerde gegen Ablehnung der Aktenübersendung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die beantragte Akteneinsicht ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts (FG), wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens einsieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325; vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49).
  • BFH, 09.07.2007 - I B 58/07

    Beschwerde gegen Ablehnung der Aktenübersendung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen eine die beantragte Akteneinsicht ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts (FG), wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens einsieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325; vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49).
  • BFH, 15.01.1996 - VI B 147/94

    Gewährung von Akteneinsicht und Versendung der Akten

    Beispielsweise entfällt das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde gegen eine die beantragte Akteneinsicht ablehnende Entscheidung des FG, wenn der Kläger die Akten während des Beschwerdeverfahrens im Rahmen eines anderen Verfahrens eingesehen hat (BFH- Beschlüsse vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49, und vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 11.08.1992 - III B 198/92

    Bestehens eines Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde wegen Nichtgewährung

    Das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht durch das FG entfalle jedenfalls dann, wenn ein Kläger auf eine Gewährung der Akteneinsicht durch den BFH hin die Akten einsieht (Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49).
  • BFH, 19.05.1995 - III B 40/92

    Beschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht durch das FG entfällt jedenfalls dann, wenn ein Kläger auf eine Gewährung von Akteneinsicht durch den BFH die Akten einsieht (Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49).
  • BFH, 08.05.1992 - III B 177/92

    Bestehen eines Rechtsschutzinteresses hinsichtlich einer Beschwerde wegen

    Das Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht durch das FG entfalle jedenfalls dann, wenn ein Kläger auf eine Gewährung der Akteneinsicht durch den BFH hin die Akten einsieht (Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juli 1991 III B 152/87, BFH/NV 1992, 49).
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