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   BFH, 26.03.2013 - III B 158/12   

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https://dejure.org/2013,9123
BFH, 26.03.2013 - III B 158/12 (https://dejure.org/2013,9123)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2013 - III B 158/12 (https://dejure.org/2013,9123)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2013 - III B 158/12 (https://dejure.org/2013,9123)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 Buchst. b EStG

  • openjur.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 Buchst. b EStG

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c, EStG § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 Buchst. b EStG

  • Bundesfinanzhof

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 Buchst. b EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG 2002, EStG VZ 2006
    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 Buchst. b EStG

  • rewis.io

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 Buchst. b EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung von Kindergeld einer nicht erwerbstätigen serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Anforderung an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 3 Buchstabe b EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Zum anderen geht die Klägerin auch nicht auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats (z.B. Senatsurteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913; Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 III S 22/08, BFH/NV 2008, 1330) ein, wonach bei der anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden kann, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt lediglich geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegenstanden, wieder heimkehrt.

    Soweit die Klägerin meint, § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG differenziere in verfassungswidriger Weise zwischen einem Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB III und solchen nach dem SGB II, setzt sie sich nicht hinreichend mit der Senatsrechtsprechung auseinander, wonach der Gesetzgeber verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er typisierend gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG einen Daueraufenthalt erst bei einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Integration in den Arbeitsmarkt unterstellte (z.B. Senatsurteil in BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Vor allem sind, sofern zu dem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (z.B. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 14.05.2008 - III S 22/08

    Prozesskostenhilfe: kein Kindergeldanspruch bei ausländerrechtlicher Duldung

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Zum anderen geht die Klägerin auch nicht auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats (z.B. Senatsurteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913; Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 III S 22/08, BFH/NV 2008, 1330) ein, wonach bei der anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden kann, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt lediglich geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegenstanden, wieder heimkehrt.
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 72/09

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Danach brächte eine Ausweitung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die ihren Unterhalt mit Sozialleistungen nach dem SGB II bestreiten, für diese in der Regel keine finanziellen Vorteile (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2012 - III B 153/11

    Änderungen von Kindergeldbescheiden wegen Überschreitung des Grenzbetrags nach §

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall der grundsätzlichen Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt daher ebenfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2012 III B 153/11, BFH/NV 2012, 705, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2012 - III B 138/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Kindergeldberechtigung von

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Denn insoweit wäre jedenfalls eine Auseinandersetzung mit der Senatsrechtsprechung erforderlich gewesen, wonach die vom BSG vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken bei Gewährung des steuerrechtlichen Kindergeldes nicht zum Tragen kommen, weil das Kindergeld, anders als das Erziehungsgeld (s. § 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG), als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet (z.B. § 11 Abs. 1 Satz 3 SGB II in der im Streitzeitraum geltenden Fassung) oder an den Sozialleistungsträger erstattet (s. § 74 Abs. 2 EStG) oder an diesen abgezweigt (§ 74 Abs. 1 Satz 4 EStG) wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2012 III B 138/11, BFH/NV 2013, 372).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Eine Auseinandersetzung mit der Senatsrechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c i.V.m. Nr. 3 EStG war auch nicht deshalb entbehrlich, weil das BVerfG mit dem auf mehrere Vorlagen des Bundessozialgerichts --BSG-- (z.B. Vorlagebeschlüsse des BSG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R, jeweils juris) ergangenen Beschluss vom 10. Juli 2012  1 BvL 2-4/10, 3/11 (BGBl I 2012, 1898) den mit § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG wortgleichen § 1 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. b des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für nichtig erklärt hat.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Eine Auseinandersetzung mit der Senatsrechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c i.V.m. Nr. 3 EStG war auch nicht deshalb entbehrlich, weil das BVerfG mit dem auf mehrere Vorlagen des Bundessozialgerichts --BSG-- (z.B. Vorlagebeschlüsse des BSG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R, jeweils juris) ergangenen Beschluss vom 10. Juli 2012  1 BvL 2-4/10, 3/11 (BGBl I 2012, 1898) den mit § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG wortgleichen § 1 Abs. 6 Nr. 3 Buchst. b des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für nichtig erklärt hat.
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
    Soweit die Klägerin der Auffassung ist, es sei bereits nicht sachlich gerechtfertigt, Ausländer mit Aufenthaltstiteln der in § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG genannten Art oder langjährig geduldete Ausländer anders zu behandeln als Deutsche und Ausländer mit hinreichendem Aufenthaltstitel, setzt sie sich zum einen bereits nicht mit dem Umstand auseinander, dass das BVerfG im Beschluss vom 6. Juli 2004  1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160) das gesetzgeberische Ziel, Kindergeld nur solchen Ausländern zu gewähren, von denen zu erwarten sei, dass sie auf Dauer in Deutschland bleiben, als solches nicht beanstandet hat.
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Diese Ungleichbehandlung der beiden Teilgruppen entfällt insbesondere nicht dadurch, dass das Kindergeld als Einkommen auf Sozialleistungen des anspruchsberechtigten Elternteils oder als Einkommen des minderjährigen Kindes (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 5 SGB II, § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII) auf die Sozialleistungen angerechnet oder auf Antrag nach § 74 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 104 SGB X an den Sozialleistungsträger oder nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wird (so jedoch BFH, Urteil vom 28. April 2010 - III R 1/08 -, BFHE 229, 262 ; Beschluss vom 26. März 2013 - III B 158/12 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Danach brächte eine Ausweitung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die ihren Unterhalt mit Sozialleistungen nach dem SGB II bestreiten, für diese in der Regel keine finanziellen Vorteile (Beschluss vom 26.03.2013, III B 158/12, BFH/NV 2013, 968, ebenso Beschluss vom 09.11.2012, III B 138/11, BFH/NV 2013, 372).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Danach brächte eine Ausweitung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die ihren Unterhalt mit Sozialleistungen nach dem SGB II bestreiten, für diese in der Regel keine finanziellen Vorteile (Beschluss vom 26.03.2013, III B 158/12, BFH/NV 2013, 968, ebenso Beschluss vom 09.11.2012, III B 138/11, BFH/NV 2013, 372).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Danach brächte eine Ausweitung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die ihren Unterhalt mit Sozialleistungen nach dem SGB II bestreiten, für diese in der Regel keine finanziellen Vorteile (Beschluss vom 26.03.2013, III B 158/12, BFH/NV 2013, 968, ebenso Beschluss vom 09.11.2012, III B 138/11, BFH/NV 2013, 372).
  • BFH, 05.02.2015 - III R 19/14

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Der Senat hat für (reine) Duldungsfälle --ohne innerhalb dieser Fallgruppe weiter zu differenzieren (z.B. nach der Dauer der erteilten Duldung)-- allgemein die Auffassung vertreten, dass die fehlende Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer nicht gegen die Verfassung verstößt, da sich aus einer Duldung kein (rechtmäßiger) Daueraufenthalt ableiten lässt (z.B. Senatsbeschlüsse vom 26. März 2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968, Rz 13, m.w.N., und vom 14. Juni 2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417, Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Danach brächte eine Ausweitung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die ihren Unterhalt mit Sozialleistungen nach dem SGB II bestreiten, für diese in der Regel keine finanziellen Vorteile (Beschluss vom 26.03.2013, III B 158/12, BFH/NV 2013, 968, ebenso Beschluss vom 09.11.2012, III B 138/11, BFH/NV 2013, 372).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Danach brächte eine Ausweitung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die ihren Unterhalt mit Sozialleistungen nach dem SGB II bestreiten, für diese in der Regel keine finanziellen Vorteile (Beschluss vom 26.03.2013, III B 158/12, BFH/NV 2013, 968, ebenso Beschluss vom 09.11.2012, III B 138/11, BFH/NV 2013, 372).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Danach brächte eine Ausweitung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die ihren Unterhalt mit Sozialleistungen nach dem SGB II bestreiten, für diese in der Regel keine finanziellen Vorteile (Beschluss vom 26.03.2013, III B 158/12, BFH/NV 2013, 968, ebenso Beschluss vom 09.11.2012, III B 138/11, BFH/NV 2013, 372).
  • FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1533/13

    Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134; BFH-Beschlüsse vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968; vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417; BFH-Urteil vom 27.10.2011 III R 14/08, BStBl. II 2012, 737 jeweils mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen des BFH) ist die mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich, soweit eine Differenzierung nach der vorliegenden Integration in den Arbeitsmarkt vorgenommen wird.

    Nach der Rechtsprechung des BFH handelte der Gesetzgeber verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums, als er gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG einen Daueraufenthalt eines Ausländers, dem aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, typisierend erst ab einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei vorliegender Integration in den Arbeitsmarkt unterstellte (BFH-Beschluss vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 62 Rz. 10 f; Felix in Kirchhof, EStG, 12. Auflage, § 62 Rz. 3).

    Diese Entscheidung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, nicht auf den Kindergeldanspruch zu übertragen, weil das Kindergeld - anders als das Erziehungsgeld - als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968; BFH-Beschluss vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417; BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 62 Rz. 11; Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG § 62 Rz. C 1 ff; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich Rz. 49 ff zu § 62 EStG; ebenso, wenn auch differenzierter Blümich/Treiber, EStG, § 62 Rz. 49 ff; a.A. Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschlüsse vom 19. und 21.08.2013 7 K 114/13, 7 K 111/13 u.a. unter ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung und des Meinungsstandes in der Literatur).

  • FG Nürnberg, 20.11.2014 - 3 K 1510/13

    Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbarer Einreise aus einem

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134; BFH-Beschlüsse vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968; vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417; BFH-Urteil vom 27.10.2011 III R 14/08, BStBl. II 2012, 737 jeweils mit Hinweisen auf weitere Entscheidungen des BFH) ist die mit Wirkung zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich, soweit eine Differenzierung nach der vorliegenden Integration in den Arbeitsmarkt vorgenommen wird.

    Nach der Rechtsprechung des BFH handelte der Gesetzgeber verfassungskonform und im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums, als er gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG einen Daueraufenthalt eines Ausländers, dem aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, typisierend erst ab einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei vorliegender Integration in den Arbeitsmarkt unterstellte (BFH-Beschluss vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 62 Rz. 10 f; Felix in Kirchhof, EStG, 12. Auflage, § 62 Rz. 3).

    Diese Entscheidung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, nicht auf den Kindergeldanspruch zu übertragen, weil das Kindergeld - anders als das Erziehungsgeld - als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet wird (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 26.03.2013 III B 158/12, BFH/NV 2013, 968; BFH-Beschluss vom 14.06.2013 III B 119/12, BFH/NV 2013, 1417; BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 33. Auflage, § 62 Rz. 11; Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG § 62 Rz. C 1 ff; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich Rz. 49 ff zu § 62 EStG; ebenso, wenn auch differenzierter Blümich/Treiber, EStG, § 62 Rz. 49 ff; a.A. Niedersächsisches Finanzgericht, Vorlagebeschlüsse vom 19. und 21.08.2013 7 K 114/13, 7 K 111/13 u.a. unter ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung und des Meinungsstandes in der Literatur).

  • BFH, 28.11.2017 - III B 86/17

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2019 - 11 K 11049/18

    Abhängen des Anspruchs auf Kindergeld von der Duldung und Erwerbstätigkeit eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 10 K 10154/11

    Familienleistungsausgleich

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