Rechtsprechung
   BFH, 14.02.2007 - III B 176/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8567
BFH, 14.02.2007 - III B 176/06 (https://dejure.org/2007,8567)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2007 - III B 176/06 (https://dejure.org/2007,8567)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - III B 176/06 (https://dejure.org/2007,8567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 66; GG Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldes 2002

  • datenbank.nwb.de

    Verfassung bietet keine Erhöhung des Kindergeldes auf 265 Euro pro Monat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Kindergeld von 154 Euro monatlich ist ausreichend

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Chance auf 265 Euro Kindergeld wahren

  • IWW (Kurzinformation)

    Ist das Kindergeld zu niedrig?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Chance auf 265 EUR Kindergeld wahren

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvR 1375/03

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen bei

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - III B 176/06
    Weder Art. 6 Abs. 1 GG noch dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG lässt sich ein Anspruch auf Erhalt von Kindergeld zur Förderung der Familie in einer bestimmten Höhe herleiten (Kammerbeschluss des BVerfG vom 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 692, m.w.N.).

    Die Höhe des Kindergeldes ist daher auch nicht deshalb verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber gemäß den Vorgaben des BVerfG neben dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes ab dem Jahr 2000 einen Betreuungsfreibetrag bzw. ab dem Jahr 2002 einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes eingeführt, das Kindergeld aber nicht in entsprechendem Umfang erhöht hat (BFH-Urteil vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303, zur Rechtslage im Jahr 2000, bestätigt durch den Kammerbeschluss des BVerfG in HFR 2004, 692).

    Ebenso wenig ist verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass sich durch die Neuregelung der Anteil derjenigen Steuerpflichtigen erhöht hat, bei denen die gebotene steuerliche Freistellung nicht schon durch das Kindergeld, sondern erst durch den Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG bewirkt wird (Kammerbeschluss des BVerfG in HFR 2004, 692).

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - III B 176/06
    Bei der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung des Familienexistenzminimums von der Einkommensteuer ist der Gesetzgeber stärker gebunden als bei Maßnahmen der darreichenden Verwaltung wie bei der Förderung der Familie (Beschlüsse des BVerfG vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005 Beilage 1, 33, und vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260, jeweils m.w.N.).

    Er ist insoweit gebunden, als er bei der Abgrenzung der Leistungsempfänger nicht sachwidrig unterscheiden darf (Beschlüsse des BVerfG in BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005 Beilage 1, 33; vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005 Beilage 2, 114, und in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - III B 176/06
    Bei der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung des Familienexistenzminimums von der Einkommensteuer ist der Gesetzgeber stärker gebunden als bei Maßnahmen der darreichenden Verwaltung wie bei der Förderung der Familie (Beschlüsse des BVerfG vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005 Beilage 1, 33, und vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260, jeweils m.w.N.).

    Er ist insoweit gebunden, als er bei der Abgrenzung der Leistungsempfänger nicht sachwidrig unterscheiden darf (Beschlüsse des BVerfG in BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005 Beilage 1, 33; vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005 Beilage 2, 114, und in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - III B 176/06
    Er ist insoweit gebunden, als er bei der Abgrenzung der Leistungsempfänger nicht sachwidrig unterscheiden darf (Beschlüsse des BVerfG in BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005 Beilage 1, 33; vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005 Beilage 2, 114, und in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260).
  • BFH, 11.03.2003 - VIII R 76/02

    Familienleistungsausgleich im Jahr 2000, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - III B 176/06
    Die Höhe des Kindergeldes ist daher auch nicht deshalb verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber gemäß den Vorgaben des BVerfG neben dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes ab dem Jahr 2000 einen Betreuungsfreibetrag bzw. ab dem Jahr 2002 einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes eingeführt, das Kindergeld aber nicht in entsprechendem Umfang erhöht hat (BFH-Urteil vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303, zur Rechtslage im Jahr 2000, bestätigt durch den Kammerbeschluss des BVerfG in HFR 2004, 692).
  • FG Hamburg, 01.02.2021 - 4 K 136/20

    Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

    Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit einen Anspruch auf Aktenübersendung in die Kanzleiräume etwa angenommen, wenn ein Prozessbevollmächtigter auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen war (vgl. BFH, Beschluss vom 29.10.2008, III B 176/06, BFH/NV 2009, 12), wenn ein Prozessbevollmächtigter aufgrund eines Kreuzbandrisses in vergleichbarer Weise wie eine auf Benutzung eines Rollstuhls angewiesene Person in seiner Beweglichkeit beeinträchtigt ist (vgl. BFH, Beschluss vom 13.12.2012, X B 221/12, BFH/NV 2013, 571) oder wenn die Akten, in die Einsicht genommen werden soll, außergewöhnlich umfangreich und unübersichtlich sind und es dem Prozessbevollmächtigten deshalb und wegen der Dienstzeiten der Mitarbeiter an dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde auch bei intensiven Bemühen voraussichtlich nicht möglich ist, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes über den Akteninhalt zu informieren (vgl. BFH, Beschluss vom 14.01.2015, V B 146/14, BFH/NV 2015, 517).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.12.2008 - 3 K 28/06

    Steuerliche Freistellung des Existenzminimums

    Zwar ergebe sich nach den Ausführungen des BFH-Beschlusses vom 14.02.2007 (BFH/NV 2007, 904) zur Frage der Höhe des Kindergeldes ab dem Kalenderjahr 2002 aus der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ein Gebot zum Ausgleich familienbedingter finanzieller Belastungen.
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze

    Dem Gesetzgeber steht bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklicht, aber der bereits erwähnte Gestaltungsspielraum zu (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2007 III B 176/06, BFH/NV 2007, 904 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht