Rechtsprechung
   BFH, 25.04.2012 - III B 176/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13220
BFH, 25.04.2012 - III B 176/11 (https://dejure.org/2012,13220)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2012 - III B 176/11 (https://dejure.org/2012,13220)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2012 - III B 176/11 (https://dejure.org/2012,13220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu leiblichen Eltern - Unbeachtlichkeit privatrechtlicher Abmachungen für den Kindergeldanspruch - Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen

  • openjur.de

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu leiblichen Eltern; Unbeachtlichkeit privatrechtlicher Abmachungen für den Kindergeldanspruch; Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen

  • Bundesfinanzhof

    AO § 46 Abs 2, AO § 46 Abs 3, EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 64 Abs 2 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 139 Abs 4
    Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu leiblichen Eltern - Unbeachtlichkeit privatrechtlicher Abmachungen für den Kindergeldanspruch - Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen

  • Bundesfinanzhof

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu leiblichen Eltern - Unbeachtlichkeit privatrechtlicher Abmachungen für den Kindergeldanspruch - Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 AO, § 46 Abs 3 AO, § 32 Abs 1 Nr 2 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu leiblichen Eltern - Unbeachtlichkeit privatrechtlicher Abmachungen für den Kindergeldanspruch - Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen

  • rewis.io

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu leiblichen Eltern - Unbeachtlichkeit privatrechtlicher Abmachungen für den Kindergeldanspruch - Erstattungsfähigkeit der Kosten des Beigeladenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 64 Abs. 2 S. 1
    Zahlung von Kindergeld bei Vorliegen eines Obhutsverhältnisses von bis zu einem Jahr zwischen einem bei den Pflegeeltern lebenden Schulkind und den leiblichen Eltern wegen Erkrankung an ADHS

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnis; privatrechtliche Abmachung zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern für Kindergeldanspruch unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nur vorübergehend unterbrochenem Kontakt zu den leiblichen Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stets Kindergeld für das Pflegekind?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.08.2004 - III B 121/03

    Splitting-Verfahren

    Auszug aus BFH, 25.04.2012 - III B 176/11
    Hierzu muss sich die Beschwerde insbesondere mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Äußerungen im Schrifttum sowie mit Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (z.B. Senatsbeschluss vom 17. August 2004 III B 121/03, BFH/NV 2005, 46).

    Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 46, m.w.N.).

  • BFH, 22.01.2008 - X B 185/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz, der grundsätzlichen Bedeutung und

    Auszug aus BFH, 25.04.2012 - III B 176/11
    Es sind Ausführungen erforderlich, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Januar 2008 X B 185/07, BFH/NV 2008, 603).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 64/00

    Kindergeld; Weiterleitung - zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 25.04.2012 - III B 176/11
    Aus der Rechtsprechung des BFH ergibt sich, dass die Regelung des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, wonach das Kindergeld bei mehreren Berechtigten demjenigen gezahlt wird, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch privatrechtliche Abmachungen nicht außer Kraft gesetzt werden kann (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425).
  • BFH, 07.09.1995 - III R 95/93

    Pflegeeltern

    Auszug aus BFH, 25.04.2012 - III B 176/11
    Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern besteht in der Regel nicht mehr, wenn diese zu nicht schulpflichtigen Kindern mindestens ein Jahr (Senatsurteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BFHE 177, 359, BStBl II 1995, 582) und zu schulpflichtigen Kindern mehr als zwei Jahre (Senatsurteil vom 7. September 1995 III R 95/93, BFHE 179, 54, BStBl II 1996, 63) "keine für die Wahrung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses ausreichenden Kontakte" mehr haben.
  • BFH, 20.01.1995 - III R 14/94

    Kinderlastenausgleich

    Auszug aus BFH, 25.04.2012 - III B 176/11
    Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern besteht in der Regel nicht mehr, wenn diese zu nicht schulpflichtigen Kindern mindestens ein Jahr (Senatsurteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BFHE 177, 359, BStBl II 1995, 582) und zu schulpflichtigen Kindern mehr als zwei Jahre (Senatsurteil vom 7. September 1995 III R 95/93, BFHE 179, 54, BStBl II 1996, 63) "keine für die Wahrung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses ausreichenden Kontakte" mehr haben.
  • FG Niedersachsen, 11.06.2013 - 13 K 30/13

    Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Pflegeeltern und einem Kind bei

    Bei nicht schulpflichtigen Kindern geht der BFH deshalb davon aus, dass kein bestehendes Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes zu den leiblichen Eltern mehr anzunehmen ist, wenn zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind mindestens ein Jahr lang keine für die Wahrung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses ausreichenden Kontakte bestehen (BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl II 1995, 582; BFH-Urteil vom 7. September 1995 III R 95/93, BStBl II 1996, 63; BFH-Urteil vom 31. August 2006 III B 46/06, BFH/NV 2007, 25; BFH-Beschluss vom 25. April 2012 III B 176/11, BFH/NV 2012, 1304).

    Bei schulpflichtigen Kindern geht der BFH davon aus, dass ein größerer Zeitraum von etwa zwei Jahren erforderlich ist, um einen Abbruch des Obhuts- und Pflegeverhältnisses anzunehmen (BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl II 1995, 582; BFH-Urteil vom 7. September 1995 III R 95/93, BStBl II 1996, 63; BFH-Urteil vom 31. August 2006 III B 46/06, BFH/NV 2007, 25; BFH-Beschluss vom 25. April 2012 III B 176/11, BFH/NV 2012, 1304).

    Deshalb ist es nach Auffassung des Senats für die Bejahung eines Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den Eltern nicht allein entscheidend, dass "der Kontakt zu dem leiblichen Elternteil fortbesteht" (BFH-Urteil vom 31. August 2006 III B 46/06, BFH/NV 2007, 25) bzw. dass "der Kontakt des Kindes zu den leiblichen Eltern nur vorübergehend unterbrochen ist" (BFH-Beschluss vom 25. April 2012 III B 176/11, BFH/NV 2012, 1304).

  • BFH, 26.10.2016 - III R 27/13

    Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    b) Anders als der Kläger meint, beträfe eine etwaige Vereinbarung der Eltern über die Geltendmachung des Kindergeldanspruchs auch nicht die tatsächliche (vorrangige) Anspruchsberechtigung der Kindsmutter (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. April 2012 III B 176/11, BFH/NV 2012, 1304, Rz 13, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.09.2016 - 3 K 142/16

    Anspruch von als unbegleitet minderjährige Kontingentflüchtlinge in die

    In diesen Fällen geht der Bundesfinanzhof deshalb bei noch nicht schulpflichtigen Kindern im Regelfall davon aus, dass kein bestehendes Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes zu den leiblichen Eltern mehr anzunehmen ist, wenn zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind mindestens ein Jahr lang keine für die Wahrung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses ausreichende Kontakte bestehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 1995 III R 14/94, a.a.O.; vom 7. September 1995 III R 95/93, BStBl. II 1996, 63; vom 31. August 2006 III B 46/06, BFH/NV 2007, 25 und BFH-Beschluss vom 25. April 2012 III B 176/11, BFH/NV 2012, 1304).

    Bei schulpflichtigen Kindern wird ein größerer Zeitraum von etwa zwei Jahren erforderlich sein, um einen Abbruch des Obhuts- und Pflegeverhältnisses anzunehmen (BFH-Urteile vom 20. Januar 1995 III R 14/94, a.a.O.; vom 7. September 1995 III R 95/93, a.a.O.; vom 31. August 2006 III B 46/06, a.a.O. und BFH-Beschluss vom 25. April 2012 III B 176/11, a.a.O.).

  • BFH, 01.04.2014 - V B 45/13

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung: Grundsätzliche Bedeutung

    Angesichts des Umstandes, dass der Beigeladene im Verfahren keinen Antrag gestellt hat, entspräche eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht der Billigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2012 III B 176/11, BFH/NV 2012, 1304).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht