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   BFH, 18.06.2014 - III B 19/14   

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https://dejure.org/2014,20177
BFH, 18.06.2014 - III B 19/14 (https://dejure.org/2014,20177)
BFH, Entscheidung vom 18.06.2014 - III B 19/14 (https://dejure.org/2014,20177)
BFH, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - III B 19/14 (https://dejure.org/2014,20177)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten - Freiwilligendienst keine Berufsausbildung

  • openjur.de

    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten; Freiwilligendienst keine Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten - Freiwilligendienst keine Berufsausbildung

  • Bundesfinanzhof

    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten - Freiwilligendienst keine Berufsausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten - Freiwilligendienst keine Berufsausbildung

  • IWW
  • rewis.io

    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur bei anerkannten Diensten - Freiwilligendienst keine Berufsausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines einen Freiwilligendienst leistenden Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst nur unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freiwilligendienst - und das Kindergeld

  • Jurion (Kurzinformation)

    Freiwilligendienst in einem Kinderheim in Südafrika steuerlich nicht zu berücksichtigen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.04.2011 - III R 11/09

    Freiwilligendienst keine Berufsausbildung - kindergeldrechtliche Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 18.06.2014 - III B 19/14
    Dabei liegt es im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, nur anerkannte, bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen genügende Dienste zu fördern, bei denen durch die pädagogische Begleitung die mit der Förderung verfolgten Ziele gewährleistet werden (Senatsurteile vom 7. April 2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325; in BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010).

    Sie dienen in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1325).

  • BFH, 18.03.2009 - III R 33/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld für nicht zum Zivildienst verpflichtete Kinder, die

    Auszug aus BFH, 18.06.2014 - III B 19/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst nur berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um die konkret im Gesetz direkt umschriebenen Dienste handelt (Senatsurteile vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010; vom 24. Mai 2012 III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864).

    Dabei liegt es im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, nur anerkannte, bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen genügende Dienste zu fördern, bei denen durch die pädagogische Begleitung die mit der Förderung verfolgten Ziele gewährleistet werden (Senatsurteile vom 7. April 2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325; in BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010).

  • BFH, 13.02.2007 - II B 32/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 18.06.2014 - III B 19/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch auf Ausdehnung einer gesetzwidrigen Verwaltungspraxis entnommen werden (keine Gleichheit im Gesetzesbruch: BFH-Urteil vom 20. Juni 1989 VIII R 82/86, BFHE 156, 543, BStBl II 1989, 836, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2007 II B 32/06, BFH/NV 2007, 966).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 78/09

    Freiwilligendienst im Ausland grundsätzlich keine Berufsausbildung -

    Auszug aus BFH, 18.06.2014 - III B 19/14
    Auch wenn eine abweichende Beurteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940), ist die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen dem Freiwilligendienst und dem angestrebten Beruf besteht, eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des FG, die revisionsrechtlich bindend ist, soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2005 VI R 71/03, BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349).
  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 18.06.2014 - III B 19/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch auf Ausdehnung einer gesetzwidrigen Verwaltungspraxis entnommen werden (keine Gleichheit im Gesetzesbruch: BFH-Urteil vom 20. Juni 1989 VIII R 82/86, BFHE 156, 543, BStBl II 1989, 836, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2007 II B 32/06, BFH/NV 2007, 966).
  • BFH, 24.05.2012 - III R 68/11

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes

    Auszug aus BFH, 18.06.2014 - III B 19/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG wegen der Teilnahme an einem Freiwilligendienst nur berücksichtigt werden, wenn es sich hierbei um die konkret im Gesetz direkt umschriebenen Dienste handelt (Senatsurteile vom 18. März 2009 III R 33/07, BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010; vom 24. Mai 2012 III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864).
  • BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03

    Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit

    Auszug aus BFH, 18.06.2014 - III B 19/14
    Auch wenn eine abweichende Beurteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940), ist die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen dem Freiwilligendienst und dem angestrebten Beruf besteht, eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des FG, die revisionsrechtlich bindend ist, soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst ist (BFH-Urteil vom 26. Januar 2005 VI R 71/03, BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349).
  • BFH, 13.12.2018 - III R 25/18

    Besuch einer Missionsschule als Berufsausbildung

    So werden Freiwilligendienste unabhängig von ihrer Ausgestaltung nicht als Berufsausbildung angesehen, da sie in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl dienen (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325, Rz 11; Senatsbeschluss vom 18. Juni 2014 III B 19/14, BFH/NV 2014, 1541).

    aa) Die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen den Maßnahmen und dem angestrebten Beruf besteht, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des FG, die revisionsrechtlich bindend ist (§ 118 Abs. 2 FGO), soweit sie verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht durch Denkfehler oder durch die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 2005 VI R 71/03, BFHE 208, 572, BStBl II 2005, 349; Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1541).

  • BFH, 09.09.2020 - III R 15/20

    Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines

    e) Darüber hinaus ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, das Existenzminimum eines Kindes, das einen Freiwilligendienst leistet, auf einen solchen wartet oder einen solchen aufgrund von Krankheit beenden muss, bei den Eltern durch Kindergeld oder Kinderfreibetrag von der Einkommensteuer freizustellen (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1325; vom 24.05.2012 - III R 68/11, BFHE 238, 394, BStBl II 2013, 864, Rz 11; Senatsbeschluss vom 18.06.2014 - III B 19/14, BFH/NV 2014, 1541).
  • BFH, 01.07.2020 - III R 51/19

    Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes

    Es liegt im Rahmen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, nur anerkannte, bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen genügende Dienste zu fördern, bei denen die mit der Förderung verfolgten Ziele gewährleistet werden (Senatsurteile vom 07.04.2011 - III R 11/09, BFH/NV 2011, 1325, Rz 13; in BFHE 224, 508, BStBl II 2009, 1010; Senatsbeschluss vom 18.06.2014 - III B 19/14, BFH/NV 2014, 1541, Rz 6).
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