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   BFH, 15.05.2009 - III B 209/08   

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https://dejure.org/2009,6411
BFH, 15.05.2009 - III B 209/08 (https://dejure.org/2009,6411)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2009 - III B 209/08 (https://dejure.org/2009,6411)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - III B 209/08 (https://dejure.org/2009,6411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeld nach Versetzung ins Ausland: von den Eltern abweichender Wohnsitz minderjähriger Kinder, Bezug von Kindergeld für im Ausland wohnendes Kind, Ungleichbehandlung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem erweitert unbeschränkt Steuerpflichtigen, Ausgleich ...

  • Judicialis

    EStG § 31; ; EStG § 32 Abs. 6; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Ausgestaltung eines Kindergeldanspruchs im Falle einer Beschäftigung bei einer ausländischen juristischen Person außerhalb von EU und EWR; Substantiierung eines Inlandswohnsitzes der Kinder i.R.d. Geltendmachung eines Kindergeldanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Minderjährige Kinder teilen nicht stets Wohnsitz ihrer Eltern; Bezug von Kindergeld für im Ausland wohnendes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch kann durch Versetzung ins Ausland verloren gehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus BFH, 15.05.2009 - III B 209/08
    Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt genügten kurzzeitige Besuche oder kurzfristige Aufenthalte nicht, um die Aufrechterhaltung des inländischen Wohnsitzes anzunehmen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Auch teilen minderjährige Kinder nicht stets --gleichsam automatisch-- sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen (Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630, und vom 27. August 2010 III B 30/09, BFH/NV 2010, 2272; a.A. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2008  8 K 37/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 420).

    Sie unterscheidet in verfassungsrechtlich vertretbarer Weise danach, ob ein Kind, das weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem EU/EWR-Staat hat, zum Haushalt eines erweitert unbeschränkt Steuerpflichtigen (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 1 Abs. 2 EStG) gehört (Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 1630; Pust in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 63 Rz 72).

  • BFH, 25.07.2019 - III R 46/18

    Kindergeld - Beibehalten des Wohnsitzes - mehrjähriger Schulaufenthalt mit der

    cc) Minderjährige Kinder teilen zwar nicht stets --gleichsam automatisch-- sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen (Senatsurteil vom 07.04.2011 - III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2009 - III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630, und vom 27.08.2010 - III B 30/09, BFH/NV 2010, 2272).
  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 12 K 1322/21

    Kindergeld - Befristete Auslandstätigkeit der Eltern - Versagung von Kindergeld

    Minderjährige Kinder teilen aber nicht stets -gleichsam automatisch- sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.05.2009 - III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630; vom 27. August 2010 - III B 30/09, BFH/NV 2010, 2272; BFH-Urteil vom 7. April 2011 - III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351).

    Ob eine Person nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst a EStG unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist unabhängig von der Behandlung durch das zuständige Finanzamt zu prüfen (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2013 - III R 9/09, BStBl. II 2014, 802; BFH-Beschluss vom 15.05.2009 - III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630).

  • BFH, 17.05.2013 - III B 121/12

    Kindergeldanspruch: Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der

    Lebt ein ins Ausland versetzter Deutscher dort mit seiner Familie, zwingt dies nicht zu der Annahme, dass sein inländischer Wohnsitz auch Wohnsitz der Kinder ist (z.B. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.2023 - 10 K 309/22

    Rückforderung von Kindergeld bei Auslandsentsendung und Nichtbeibehaltung des

    Minderjährige Kinder teilen zwar nicht stets - gleichsam automatisch - sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen (BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630, und vom 27. August 2010 III B 30/09, BFH/NV 2010, 2272).
  • BFH, 27.08.2010 - III B 30/09

    Kindergeldschädlicher Auslandswohnsitz von minderjährigen Kindern

    Nach ständiger Rechtsprechung teilen minderjährige Kinder aber nicht ausnahmslos alle Wohnsitze ihrer Eltern, wie das Beispiel der doppelten Haushaltsführung zeigt (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630).
  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2014 - 9 K 3363/12

    Kein Kindergeldanspruch bei Wohnsitz der Kinder und der Anspruchsberechtigten in

    Das Existenzminimum dieser Kinder wird nur durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG von der Besteuerung freigestellt, die keine unbeschränkte Steuerpflicht des Kindes voraussetzen (vgl. § 32 Abs. 1 und 6 EStG; siehe grundlegend: Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 15. Mai 2009 III B 209/08, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen -BFH/NV- 2009, 1630).

    Die unterschiedliche Behandlung mit Kindern, die weder im Inland noch im EU/EWR-Ausland leben und zum Haushalt eines nach § 1 Abs. 3 EStG fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtigen gehören, ist sachlich gerechtfertigt, weil bei den nach § 1 Abs. 2 EStG erweitert unbeschränkt Steuerpflichtigen ein typischerweise fortbestehender Inlandsbezug gegeben ist, der bei dem in § 1 Abs. 3 EStG genannten Personenkreis nicht in gleicher Weise besteht (siehe Pust in: Littmann/Bitz/Pust, das Einkommensteuerrecht, EStG-Kommentar, Stand August 2011, § 63 Rz. 72; Wendl in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG-Kommentar, Stand September 2010, § 63 Rz. 18; Felix in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG-Kommentar, Stand Dezember 2011, § 63 Rz. G 14; im Ergebnis auch: BFH-Beschluss vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630; a.A. Greite in: Korn, EStG-Kommentar, Stand September 2003, § 63 Rz. 20).

  • FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2675/10

    Wohnsitz eines Kindes

    Auch teilen minderjährige Kinder nicht stets - gleichsam automatisch - sämtliche Wohnsitze ihrer Eltern, wenn diese über mehrere Wohnsitze verfügen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 07. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630; andere Auffassung: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 18. November 2008 8 K 37/07, EFG 2009, 420).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 KG 1/09 B

    Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag; Verfassungsmäßigkeit des

    Die Befugnis des Gesetzgebers, die Gewährung einer steuerfinanzierten Sozialleistung wie dem Kindergeld dem Territorialitätsprinzip folgend grundsätzlich davon abhängig zu machen, ob das dadurch geförderte Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, steht außer Zweifel; verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitssatz bestehen insoweit nicht (vgl Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15. Mai 2009 - III B 209/08).
  • FG München, 11.10.2022 - 12 K 2061/21

    Wohnsitz von Kindern bei Aufenhalten im In- und Ausland

    e) Die Einschätzung der Klägerin, dass die Kinder drei Aufenthaltsorte (beim Kindesvater in W-City, bei ihr in L-Town sowie bei ihr in A-Stadt) hatten und dass sie und der Kindesvater für TU und TA gemeinsam A-Stadt zum Wohnsitz der Kinder bestimmt haben, widerspricht der oben angeführten ständigen BFH-Rechtsprechung (insbesondere BFH-Urteile vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351, vom 25. Juli 2019 III R 46/18, BFH/NV 2020, 208 Rz. 18; BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2009 III B 209/08, BFH/NV 2009, 1630, und vom 27. August 2010 III B 30/09, BFH/NV 2010, 2272).
  • FG Münster, 28.01.2011 - 11 K 626/10

    Verlust des Kindergeldanspruchs bei vorübergehender Übersiedlung des Kindes nach

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