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   BFH, 12.03.1998 - III B 22/97   

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https://dejure.org/1998,2472
BFH, 12.03.1998 - III B 22/97 (https://dejure.org/1998,2472)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1998 - III B 22/97 (https://dejure.org/1998,2472)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1998 - III B 22/97 (https://dejure.org/1998,2472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Revisionsgrund - Rechtliche Wirkungen des kurzfristigen Einsatzes eines Wirtschaftsgutes außerhalb eines Fördergebietes auf die Gewährung einer Investitionszulage

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Wird zitiert von ... (20)

  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    a) Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Begriff des Verbleibens eine dauerhafte zeitliche und räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des begünstigten Wirtschaftsgutes zu der Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, m.w.N.).

    Danach verbleibt ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nicht im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1528).

  • BFH, 17.12.1998 - III B 4/97

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen

    Hierzu muß er substantiiert darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die vom BFH bereits entschiedene Rechtsfrage umstritten sei, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bisher nicht geprüften Einwände in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG) und bzw. oder in der Literatur gegen die Auffassung des BFH erhoben würden (ständige Rechtsprechung; s. aus jüngerer Zeit den Senatsbeschluß vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528).

    Danach ist unter dem Begriff "Verbleiben" eine dauerhafte räumliche Bindung des Wirtschaftsguts an den Betrieb oder die Betriebsstätte zu verstehen (BFH-Urteile vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916, m.w.N., zu EUR 4b Abs. 2 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1982; vom 19. August 1992 III R 60/91, BFHE 169, 282, BStBl II 1993, 60, zu § 1 Abs. 3 InvZulG 1986; vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, zu § 19 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 1 des Berlinförderungsgesetzes; Senatsbeschluß in BFH/NV 1998, 1528, zu § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991).

    Ein Wirtschaftsgut verbleibt dementsprechend grundsätzlich nicht i. S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991 im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (so auch Senatsentscheidung in BFH/NV 1998, 1528, m.w.N.).

  • BFH, 03.05.2001 - III B 60/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Verfahrensmangel -

    Mit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils kann er im Beschwerdeverfahren jedoch nicht gehört werden (vgl. die Beschlüsse des BFH vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).

    Die Behauptung, das FG habe im konkreten Fall das Recht unzutreffend angewendet, ist jedoch nicht geeignet, einen Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO a.F. darzutun (vgl. Beschlüsse des BFH in BFH/NV 1998, 1528, und in BFH/NV 1999, 1236).

  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

    Es muss konkret ausgeführt werden, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an der Entwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig geblieben ist und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen eine bereits entschiedene Rechtsfrage umstritten ist, d.h. erneut klärungsbedürftig geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 15.10.2015 - III R 15/13

    Zulagenschädlicher Einsatz von Brennerstationen und Notebooks außerhalb des

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Begriff des Verbleibens eine dauerhafte zeitliche und räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des begünstigten Wirtschaftsguts zu der Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, m.w.N.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2010 - 2 K 414/07

    Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH verlangt der Begriff des Verbleibens eine dauerhafte zeitliche und räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des begünstigten Wirtschaftsgutes zu der Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. BFH-Beschluss vom 12.03.1998, III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528 ; Urteil vom 07.02.2002, III R 14/00, BStBl II 2002, 312 ; Beschluss vom 29.06.2007, III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125 ).

    Danach verbleibt ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nicht im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1528 ).

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.06.2002 - 6 V 555/01

    Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter; Überwiegender Einsatz im

    Grundsätzlich fehlt es an einem Verbleiben im Fördergebiet i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 5 InvZulVO sowie § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991 dann, wenn das betreffende Wirtschaftsgut auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebiets zum Einsatz kommt (BFH-Beschluss vom 12.März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528 ).

    Eine Notwendigkeit dafür, die auch von der Verwaltung anerkannte Toleranzgrenze weiter auszudehnen, hat der BFH, abgesehen von unvorhersehbaren Verlängerungen der Aufenthalte (Streiks, Reparaturen), nicht gesehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12.März 1998 III B 22/97, a.a.O.).

  • BFH, 23.02.2001 - III B 99/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Streitsache - Investitionszulage für Transportmillel

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach zu den Verbleibensvoraussetzungen i.S. des InvZulG 1991 bei Transportmitteln Stellung genommen und ausgesprochen, dass die zeitlichen Verbleibensvoraussetzungen für Transportmittel im Verkehr von und nach dem Fördergebiet im Regelfall dann nicht mehr als erfüllt angesehen werden können, wenn die Fahrzeuge innerhalb der dreijährigen Verbleibensfrist wenigstens einmal länger als 14 Tage außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wurden (vgl. z.B. die Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932; vom 5. Februar 1998 III B 60/97, BFH/NV 1998, 1128, und vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2000 - III B 11/00

    Auslaufendes Recht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Ebenso wenig wird ein Zulassungsgrund durch die Begründung dargetan, das FG habe im konkreten Fall das Recht unzutreffend angewendet (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, unter 1. der Gründe, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 04.06.2002 - 6 V 555/01

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Investitionszulage für einen 100

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  • BFH, 08.12.1999 - III B 72/99

    Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung; Krankheitskosten als

  • BFH, 10.05.2001 - III B 96/00

    Beschwerde - Divergenz - Verfahrensmangel - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 10.08.1999 - III B 87/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verpächterwahlrecht

  • BFH, 23.03.1999 - III B 107/98

    InvZul; Vorbehalt der Nachprüfung

  • BFH, 21.09.1999 - III B 50/99

    Fahrtkosten bei außergewöhnlich Gehbehinderten

  • BFH, 21.11.2001 - III B 54/01

    Beschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbegründung - Gundrundsätzliche

  • BFH, 15.11.2001 - III B 94/01

    Einkommensteuer - Zulassung - Zulassungsgrund - Revision - Finanzgericht -

  • BFH, 20.10.1999 - III B 109/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

  • FG Nürnberg, 30.08.2001 - VII 103/98

    Erfüllen der Verbleibensvoraussetzungen des § 2 InvZulG bei Reisebussen

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2001 - 3 K 2003/98

    Verbleibensvoraussetzungen von beweglichen Wirtschaftsgütern

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