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   BFH, 05.07.2013 - III B 25/12   

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https://dejure.org/2013,20618
BFH, 05.07.2013 - III B 25/12 (https://dejure.org/2013,20618)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2013 - III B 25/12 (https://dejure.org/2013,20618)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - III B 25/12 (https://dejure.org/2013,20618)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Willkürentscheidung des FG - Rügeloses Einlassen - Anforderungen an die Rüge des teilweisen Fehlens der Entscheidungsgründe - Überzeugungsbildung des FG anhand der Umstände des Einzelfalls - Grundsätzliche Bedeutung

  • openjur.de

    Willkürentscheidung des FG; Rügeloses Einlassen; Anforderungen an die Rüge des teilweisen Fehlens der Entscheidungsgründe; Überzeugungsbildung des FG anhand der Umstände des Einzelfalls; Grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 86 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Abs 1 Nr 6, FGO § 155, ZPO § 295
    Willkürentscheidung des FG - Rügeloses Einlassen - Anforderungen an die Rüge des teilweisen Fehlens der Entscheidungsgründe - Überzeugungsbildung des FG anhand der Umstände des Einzelfalls - Grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Willkürentscheidung des FG - Rügeloses Einlassen - Anforderungen an die Rüge des teilweisen Fehlens der Entscheidungsgründe - Überzeugungsbildung des FG anhand der Umstände des Einzelfalls - Grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 86 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Willkürentscheidung des FG - Rügeloses Einlassen - Anforderungen an die Rüge des teilweisen Fehlens der Entscheidungsgründe - Überzeugungsbildung des FG anhand der Umstände des Einzelfalls - Grundsätzliche Bedeutung

  • rewis.io

    Willkürentscheidung des FG - Rügeloses Einlassen - Anforderungen an die Rüge des teilweisen Fehlens der Entscheidungsgründe - Überzeugungsbildung des FG anhand der Umstände des Einzelfalls - Grundsätzliche Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Grenzbetragsberechnung gem. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG im Rahmen der Kindergeldbewilligung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Zulassungsgrund einer objektiv willkürlichen Entscheidung bei einer Schätzung; Rüge des teilweisen Fehlens von Urteilsgründen; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzgerichtliche Willkürentscheidungen in Schätzungsfällen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Grenzbetragsberechnung gem. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG i.R.d. Kindergeldbewilligung bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.02.1996 - III R 133/95

    Verfahrensfehler durch mangelnde Würdigung eines selbständigen Angriffsmittels

    Auszug aus BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind in diesem Zusammenhang eigenständige Klagegründe und solche Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (Senatsurteil vom 22. Februar 1996 III R 133/95, BFH/NV 1996, 817).

    Dazu gehört einmal die genaue Bezeichnung des Anspruchs (des Angriffs- oder Verteidigungsmittels) unter Angabe der tatbestandlichen Voraussetzungen und zum anderen die Darstellung, dass der Anspruch (das Angriffs- oder Verteidigungsmittel) im Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden ist und dass es sich um einen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt handelt; es muss sich um einen wesentlichen Streitpunkt des Verfahrens handeln (Senatsurteil in BFH/NV 1996, 817).

  • BFH, 31.10.2003 - IX B 97/03

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht bei mehreren Immobilien

    Auszug aus BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
    Denn die Klägerin könnte sich auf einen solchen Verfahrensfehler jedenfalls nicht mehr berufen (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2003 IX B 97/03, BFH/NV 2004, 196).

    Da die in der mündlichen Verhandlung mögliche Richtigstellung des Sachverhalts unterblieben ist, hat die Klägerin insoweit ihr Rügerecht verloren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 196).

  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 84/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
    Gründe, warum ihr ein solcher Antrag nicht möglich gewesen sein soll, sind weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich (s. dazu BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803, m.w.N.).
  • BFH, 04.08.2010 - X B 198/09

    Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision -

    Auszug aus BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
    Bei einer Schätzung bejaht der BFH eine "objektive Willkür" im vorgenannten Sinn nur dann, wenn das vom FG gefundene Schätzungsergebnis schlechthin unvertretbar (wirtschaftlich unmöglich) ist oder krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt Schätzungserwägungen angestellt worden sind (BFH-Beschluss vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2010 - IX B 20/10

    Teilurteil oder Grundurteil - Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im sog.

    Auszug aus BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
    Die Beantwortung der Frage, welche Nachweise das FG für seine Überzeugungsbildung erforderlich hält, hängt daher regelmäßig von den Gesamtumständen des Einzelfalls ab und lässt sich nicht abstrakt klären (s. BFH-Beschluss vom 13. August 2010 IX B 20/10, BFH/NV 2010, 2232).
  • BFH, 03.03.2011 - V B 17/10

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
    Die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit) ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 1 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... --Familienkasse-- eingetreten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, unter II.A.).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Auszug aus BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
    Dazu muss dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchem Grunde die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 32, 35, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

    Auszug aus BFH, 05.07.2013 - III B 25/12
    a) Zwar ist die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO auch dann zuzulassen, wenn die Entscheidung des FG in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3, m.w.N.); die Entscheidung muss objektiv willkürlich erscheinen oder greifbar gesetzwidrig sein.
  • BFH, 17.08.2023 - III R 59/20

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von

    bb) Die ordnungsgemäße Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen (§ 119 Abs. 1 Nr. 6 FGO) erfordert unter anderem die Darstellung, dass der Anspruch (das Angriffs- oder Verteidigungsmittel) im Verfahren vor dem FG geltend gemacht worden ist (Senatsbeschluss vom 05.07.2013 - III B 25/12, BFH/NV 2013, 1600, Rz 18).
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