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   BFH, 03.05.2014 - III B 25/13   

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https://dejure.org/2014,13597
BFH, 03.05.2014 - III B 25/13 (https://dejure.org/2014,13597)
BFH, Entscheidung vom 03.05.2014 - III B 25/13 (https://dejure.org/2014,13597)
BFH, Entscheidung vom 03. Mai 2014 - III B 25/13 (https://dejure.org/2014,13597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäuden - Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • openjur.de

    Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäuden; Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, InvZulG § 2 Abs 4
    Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäuden - Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäuden - Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 2 Abs 4 InvZulG 1999
    Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäuden - Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • rewis.io

    Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäuden - Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den für die Gewährung einer Investitionszulage maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns der Herstellung eines Gebäudes mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäude; Stellung eines Bauantrags als Beginn der Herstellung eines Gebäudes; Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.11.2004 - III R 61/03

    Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz

    Auszug aus BFH, 03.05.2014 - III B 25/13
    Ein Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung ist jedoch nicht maßgeblich, wenn das Investitionszulagenrecht den Zeitpunkt der Stellung des Bauantrags als Beginn der Herstellung eines Gebäudes fingiert (vgl. das zur Eigenheimzulage ergangene Senatsurteil vom 4. November 2004 III R 61/03, BFHE 208, 165, BStBl II 2005, 328).
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 03.05.2014 - III B 25/13
    a) Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das Gericht den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    Auszug aus BFH, 03.05.2014 - III B 25/13
    a) Die schlüssige Darlegung einer unzureichenden Sachaufklärung erfordert Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwieweit die weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. Senatsbeschluss vom 24. August 2012 III B 21/12, BFH/NV 2012, 1973, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2007 - X B 176/06

    NZB: Verfahrensmangel, Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 03.05.2014 - III B 25/13
    Die Vorschrift ist verletzt, wenn das FG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 X B 176/06, BFH/NV 2007, 1698).
  • BFH, 07.12.2010 - III B 33/10

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes

    Auszug aus BFH, 03.05.2014 - III B 25/13
    Darüber hinaus muss ein Beschwerdeführer vortragen, warum er --jedenfalls sofern er im finanzgerichtlichen Verfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus auf eine entsprechende Beweiserhebung hingewirkt hat (z.B. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • FG Thüringen, 15.08.2017 - 3 K 259/17

    Herstellungsbeginn i.S.d. Investitionszulagengesetzes 2010 - Abschluss eines der

    Aus der Rechtsprechung des BFH gehe eindeutig hervor, dass sich das Investitionsvorhaben mit der Stellung des Bauantrages konkretisiere (BFH-Urteil vom 27.20.2011 III R 6/09, BFHE 236, 172, BStBl II 2012, 460; BFH-Beschluss vom 03.05.2014 III B 25/13, BFH/NV 2014, 1235).

    Soweit die Klägerin schließlich auf Bauantrag und Baugenehmigung abstellt und Rechtsprechung des BFH zitiert, betrafen die Entscheidungen vom 27.10.2011 (III R 6/09, BFHE 236, 172, BStBl II 2012, 460) und vom 03.05.2014 (III B 25/13, BFH/NV 2014, 1235) das InvZulG 1999.

  • BFH, 28.06.2017 - III B 90/16

    Versäumnis der Ausschlussfrist zur Angabe von Tatsachen

    Denn die schlüssige Darlegung einer unzureichenden Sachaufklärung erfordert Ausführungen dazu, welche Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich voraussichtlich ergeben hätten und inwieweit die weitere Aufklärung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2012 III B 21/12, BFH/NV 2012, 1973; vom 3. Mai 2014 III B 25/13, BFH/NV 2014, 1235).
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