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BFH, 27.02.2006 - III B 26/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 31 Satz 4; ; EStG § 32 Abs. 6; ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1; ; EStG § 33; ; EStG § 33a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 31 S. 4 § 32 Abs. 6 S. 3 Nr. 1
Kinderfreibetrag - Tod des anderen Elternteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 304/03
- BFH, 27.02.2006 - III B 26/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
Auszug aus BFH, 27.02.2006 - III B 26/05
Denn nur so ist sichergestellt, dass bei der Klägerin, die die vollen Unterhaltslasten getragen hat, die verfassungsrechtliche Vorgabe, das Existenzminimum ihrer unterhaltsberechtigten Kinder von der Einkommensteuer freizustellen (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174), verwirklicht wird.
- BFH, 28.06.2012 - III R 86/09
Hinzurechnung einer ausländischen Familienleistung - Änderungsbescheid im …
Der im Gesetz verwandte Begriff "zustehen" ist hierbei im Sinne von "ist zu gewähren" zu verstehen; ein Wahlrecht besteht im Hinblick auf den Ansatz der verdoppelten Beträge also nicht (BFH-Beschluss vom 27. Februar 2006 III B 26/05, BFH/NV 2006, 1089).