Rechtsprechung
BFH, 21.12.2017 - III B 27/17 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG § ... 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 8 Abs 2 S 2
Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin - Bundesfinanzhof
Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin - IWW
§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 8 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin
- rechtsportal.de
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin
- datenbank.nwb.de
Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.02.2018)
Dienstwagen für Minijobber?
- pwc.de (Kurzinformation)
Kein Betriebsausgabenabzug für Dienstwagen der geringfügig beschäftigten Lebensgefährtin
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Firmenwagen für Lebensgefährtin im Minijob steuerlich nicht zulässig
- ecovis.com (Kurzinformation)
Kosten für Dienstwagen des Ehegatten mit Minijob sind bald nicht mehr abzugsfähig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer als Arbeitslohn sowie als umsatzsteuerrechtliche Leistung
- Geringfügig Beschäftigte
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.02.2017 - 13 K 4041/15
- BFH, 21.12.2017 - III B 27/17 (NV)
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 543
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.01.2014 - X B 181/13
Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Einräumung einer Pkw-Nutzung - …
Auszug aus BFH, 21.12.2017 - III B 27/17
Klärungsbedarf besteht insofern nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Januar 2014 X B 181/13, BFH/NV 2014, 523).Die Überlassung eines PKW im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit nahestehenden Personen könne nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Januar 2014 X B 181/13 (BFH/NV 2014, 523) nur anerkannt werden, wenn die Konditionen der eingeräumten PKW-Nutzung fremdüblich seien; daran fehle es.
Eine derartige Fahrzeugüberlassung ist offensichtlich nicht fremdüblich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 523).
- FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15
Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen …
Auszug aus BFH, 21.12.2017 - III B 27/17
Das Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. November 2011 9 K 316/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 482) betrifft eine "ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft" sowie eine erhebliche betriebliche Nutzung des überlassenen PKW. - BFH, 30.08.2007 - XI B 1/07
Krankenpflegerabgrenzung freiberufliche; gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 21.12.2017 - III B 27/17
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (Beschluss vom 30. August 2007 XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280, 2281). - BFH, 14.07.2008 - VIII B 179/07
Fehlender Klärungsbedarf aufgrund bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung …
Auszug aus BFH, 21.12.2017 - III B 27/17
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (…Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703, und vom 14. Juli 2008 VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874, m.w.N.). - BFH, 13.06.2007 - X B 34/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 21.12.2017 - III B 27/17
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (Beschlüsse vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703, …und vom 14. Juli 2008 VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874, m.w.N.).
- BFH, 10.10.2018 - X R 44/17
Steuerliches Aus für bedingungslose Firmenwagennutzung bei "Minijob" im …
Korrespondierend hierzu erhöht sich --wie dargelegt-- das Risiko des Arbeitgebers, den Wert der Arbeitsleistung zu hoch zu vergüten (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2017 III B 27/17, BFH/NV 2018, 432, Rz 11; Kulosa, DB 2014, 972, 976). - FG Münster, 20.11.2018 - 2 K 156/18
Ansetzen des privaten Nutzungsanteils eines PKW anhand des Fahrtenbuches; …
In Sachverhaltskonstellationen, in denen wie im vorliegenden Verfahren ein äußerst geringes Entgelt verbunden sei mit einer Dienstwagenüberlassung, versage die höchstrichterliche Rechtsprechung die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses (BFH v. 21.1.2014, X B 18/13 und v. 21.12.2017 III B 27/17). - BFH, 28.05.2019 - XI B 2/19
Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a. dann, wenn die in Rede stehende Rechtsfrage bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, welche eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703, unter 1.a;… vom 14. Juli 2008 - VIII B 179/07, BFH/NV 2008, 1874; vom 21. Dezember 2017 - III B 27/17, BFH/NV 2018, 432, Rz 10).An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 - XI B 1/07, BFH/NV 2007, 2280, unter 1.; in BFH/NV 2018, 432, Rz 10).
- BFH, 22.11.2018 - II B 51/18
Flächenerwerb durch Alteigentümer im Beitrittsgebiet; Grunderwerbsteuer
Das gilt auch dann, wenn sie bereits durch den BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2017 III B 27/17, BFH/NV 2018, 432, Rz 10).