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   BFH, 12.05.2011 - III B 31/10   

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https://dejure.org/2011,17456
BFH, 12.05.2011 - III B 31/10 (https://dejure.org/2011,17456)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2011 - III B 31/10 (https://dejure.org/2011,17456)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - III B 31/10 (https://dejure.org/2011,17456)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht - Zuordnung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • openjur.de

    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht; Zuordnung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 64, GG Art 3 Abs 1
    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht - Zuordnung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • Bundesfinanzhof

    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht - Zuordnung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG
    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht - Zuordnung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • rewis.io

    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht - Zuordnung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • ra.de
  • rewis.io

    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht - Zuordnung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschlechtsbezogene Diskriminierung durch die Zahlung von Kindergeld nur an einen Berechtigten

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verstoß von § 64 EStG gegen Verfassungsrecht oder Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1295
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.10.2009 - X B 249/08

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen ist kein Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - III B 31/10
    Hierbei erfolgende --im Streitfall nicht erkennbare-- Verstöße des FG gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze begründen als materielle Rechtsfehler grundsätzlich keinen Verfahrensmangel (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444).
  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 60/99

    Kindergeld; Obhutsprinzip; Finanzrechtsweg

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - III B 31/10
    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass die Vorschrift des § 64 EStG weder gegen Verfassungsrecht noch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt (BFH-Urteile vom 14. Mai 2002 VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425; vom 19. August 2003 VIII R 60/99, BFH/NV 2004, 320).
  • BFH, 07.12.2010 - III B 33/10

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - III B 31/10
    Der in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertretene Kläger hat auch nicht --was erforderlich gewesen wäre-- dargelegt, warum er nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat oder warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen (z.B. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 64/00

    Kindergeld; Weiterleitung - zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - III B 31/10
    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass die Vorschrift des § 64 EStG weder gegen Verfassungsrecht noch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt (BFH-Urteile vom 14. Mai 2002 VIII R 64/00, BFH/NV 2002, 1425; vom 19. August 2003 VIII R 60/99, BFH/NV 2004, 320).
  • BFH, 18.05.2017 - III R 11/15

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten

    Eine vormals getroffene Berechtigtenbestimmung wird daher --wovon auch das FG zutreffend ausgegangen ist-- mit der Auflösung des gemeinsamen Haushalts gegenstandslos (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2008 III B 124/07, juris; vom 12. Mai 2011 III B 31/10, BFH/NV 2011, 1350, und vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, § 64 EStG Rz 10; Avvento in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 64 Rz 4).
  • LSG Sachsen, 14.01.2016 - L 3 BK 8/13

    Kein gemeinsamer Leistungsbezug von Kinderzuschlag durch mehrere Personen;

    Maßgebend ist das Obhutsprinzip, wonach das Kindergeld demjenigen zustehen soll, der das Kind betreut, erzieht und versorgt (vgl. BT-Drs. 13/1558, S. 165 [zu § 3 Abs. 2 BKGG]; vgl. zu § 64 Abs. 1 EStG: BFH, Urteil vom 14. Mai 2002 - VIII R 64/00 - juris Rdnr. 13; BFH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - III B 31/10 - juris Rdnr. 14; Felix, in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz [14. Aufl., 2015], § 64 EStG Rdnr. 1; Selder, in: Blümich, Einkommensteuergesetz [130. Aufl., 2015], § 64 Rdnr. 11).

    Diese Rechtsprechung hat er in einer Reihe weiterer Entscheidungen bestätigt (vgl. z. B. BFH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - III B 31/10 - juris Rdnr. 9; BFH, Beschluss vom 15. Februar 2012 - XI S 25/11 [PKH] - juris Rdnr. 13 [auch unter Berücksichtigung des Erlasses des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011]).

  • FG Hessen, 30.04.2014 - 12 K 1044/11

    Kindergeldanspruch bei Unterbrechung eines gemeinsamen Haushaltes der Eltern

    Ändert sich das Obhutsverhältnis in der Weise, dass das Kind nur noch im Haushalt eines Berechtigten lebt, und entfällt damit die Gleichrangigkeit der Berechtigten, so wird die Bestimmung nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG gegenstandslos (BFH-Beschlüsse vom 16.9.2008 III B 124/07, juris, vom 12.5.2011 III B 31/10, BFH/NV 2011, 1350 und vom 15.1.2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
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