Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2010 - III B 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16805
BFH, 31.05.2010 - III B 38/10 (https://dejure.org/2010,16805)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2010 - III B 38/10 (https://dejure.org/2010,16805)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - III B 38/10 (https://dejure.org/2010,16805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verlängerung des Kindergeldbezuges wegen Zivildienstes

  • openjur.de

    Verlängerung des Kindergeldbezuges wegen Zivildienstes

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1, EStG § 32 Abs 2 S 1
    Verlängerung des Kindergeldbezuges wegen Zivildienstes

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.08.2008 - III R 88/07

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - III B 38/10
    Das Finanzgericht gab der Klage statt und verwies zur Begründung auf das Senatsurteil vom 27. August 2008 III R 88/07 (BFH/NV 2009, 132).

    Denn nach dem Senatsurteil in BFH/NV 2009, 132 entspricht der Verlängerungszeitraum auch dann der Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten und daher im ersten Monat des Wehrdienstes noch Kindergeld bezogen wurde.

  • BFH, 20.05.2010 - III R 4/10

    Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

    Auszug aus BFH, 31.05.2010 - III B 38/10
    Der Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 20. Mai 2010 III R 4/10 (BStBl II 2010, 827) für den Fall der Ableistung des Zivildienstes bestätigt.
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 7/12

    Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines Monats

    Nach der Rechtsprechung des BFH befindet sich ein Kind, das den Wehrdienst (z.B. wegen eines davorliegenden Wochenendes) nicht am ersten Tag eines Monats, sondern erst am dritten Tag des Monats antreten kann, am ersten und zweiten Tag des Monats noch in der Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Leistung des Wehrdienstes, wodurch in diesem Monat noch ein Anspruch auf Kindergeld begründet wird (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 132, unter II.3.c; siehe auch BFH-Urteile in BFHE 229, 337, BStBl II 2010, 827, Rz 14 f.; vom gleichen Tag III R 5/10, nicht veröffentlicht, unter II.3.d, beide zum Antritt des Zivildienstes am vierten Tag des Monats; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2010 III B 38/10, BFH/NV 2010, 2242, zum Antritt des Zivildienstes am 16. Tag des Monats; siehe erstmals auch Abschn. 63.5 Abs. 3 Satz 2 DA-FamEStG 2011, BStBl I 2011, 716; a.A. Abschn. 63.3.2.6 Sätze 1 und 2 DA-FamEStG 2009, BStBl I 2009, 1030).
  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 K 1763/09

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes - Herabsetzung der Altersgrenze

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung wird ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und den gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienst geleistet hat, über die Vollendung des 25. (früher: 27.) Lebensjahres hinaus berücksichtigt; der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der Dienstzeit (im Streitfall: 10 Monate), wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten wurde und daher im ersten Monat des Wehrdienstes noch Kindergeld bezogen wurde (BFH-Urteile vom 27. August 2008 III R 88/07, BFH/NV 2009, 132 und vom 14. Oktober 2002 VIII R 68/01, BFH/NV 2003, 460 mit näherer Begründung und weiteren Nachweisen auch zur Verwaltungsmeinung, ebenso FG Baden-Württemberg, Urteile vom 29. Januar 2010 10 K 2027/09, juris - Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: III B 38/10 - und vom 29. Oktober 2009 1 K 5827/08, juris - Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: III B 185/09 -, FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juni 2009 14 K 2586/08 Kg, juris - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 12. Januar 2010, III B 159/09, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 5/10 als Revisionsverfahren fortgeführt -, FG des Saarlandes, Urteil vom 23. Juli 2009 2 K 1222/09, juris - Zulassung der Revision durch BFH-Beschluss vom 12. Januar 2010, III B 142/09, das Beschwerdeverfahren wird unter Az. III R 4/10 als Revisionsverfahren fortgeführt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht