Rechtsprechung
   BFH, 11.11.1999 - III B 40/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4183
BFH, 11.11.1999 - III B 40/99 (https://dejure.org/1999,4183)
BFH, Entscheidung vom 11.11.1999 - III B 40/99 (https://dejure.org/1999,4183)
BFH, Entscheidung vom 11. November 1999 - III B 40/99 (https://dejure.org/1999,4183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1373
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.12.1985 - II B 43/85

    Versicherung an Eides Statt mit dem Inhalt, dass der Zugang eines

    Auszug aus BFH, 11.11.1999 - III B 40/99
    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den von ihm verfolgten Zweck auf einem billigeren Weg, als dem von ihm eingeschlagenen erreichen könnte (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1985 II B 43/85, BFH/NV 1986, 591; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Rz. 8).
  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 11.11.1999 - III B 40/99
    Würde der Senat die Frage selbst entscheiden, würde dem Antragsteller eine Instanz genommen (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
  • BFH, 11.10.1985 - III B 36/84

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 11.11.1999 - III B 40/99
    Die Sache ist daher an das FG zurückzuverweisen, damit es darüber befinden kann, ob die für die Bewilligung der PKH erforderlichen Voraussetzungen insoweit gegeben sind (Senatsentscheidung vom 11. Oktober 1985 III B 36/84, BFH/NV 1986, 357).
  • BFH, 16.07.1998 - VI B 270/97

    Kindergeld - Getrennt lebende Eheleute - Haushaltszugehörigkeit -

    Auszug aus BFH, 11.11.1999 - III B 40/99
    Kommt aber wie im Streitfall eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und ist der Ausgang des Klageverfahrens insoweit offen, reicht dies für die Annahme einer hinreichenden Erfolgsaussicht aus (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1998 VI B 270/97, BFH/NV 1999, 196, m.w.N.).
  • BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93

    Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung als Hindernis hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 11.11.1999 - III B 40/99
    Für eine Berücksichtigung zurückliegender Umstände, wie z.B. die Verletzung der Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren oder im außergerichtlichen Vorverfahren, ist dabei grundsätzlich kein Raum; dem Recht der PKH sind Sanktionserwägungen grundsätzlich fremd (BFH-Beschluss vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • FG Hamburg, 08.11.2002 - IV 58/00

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache:

    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der verfolgte Zweck auch auf einfachere, billigere Weise erreicht werden könnte (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11.8.2000 - IV B 27/00 -, 31.5.2000 - V B 36/00 - und 11.11.1999 - III B 40/99 -, juris).

    Allerdings hat der Bundesfinanzhof in seinen Beschlüssen vom 11. August 2000 ( IV B 27/00, juris) und 11. November 1999 ( III B 40/99, juris) ausgeführt, dass bei der Prüfung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig erscheine, allein auf das innerprozessuale Verhalten des Antragstellers abzustellen sei, also auf die Situation, in der sich der Rechtssuchende im Zeitpunkt der Klageerhebung befinde.

    Denn dem Prozesskostenhilferecht seien - anders als dem Kostenrecht - Sanktionserwägungen grundsätzlich fremd (BFH, Beschlüsse vom 11.11.1999 - III B 40/99 - und 2.7.1992 - VIII B 9/90 -, juris).

  • FG Düsseldorf, 08.03.2001 - 18 K 3853/00

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Beiordnung;

    Mutwillig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Rechtsverfolgung nämlich erst, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den mit der Klage verfolgten Zweck auch auf einfachere, billigere Weise erreichen könnte (ständige Rechtsprechnung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1986 I S 16/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1986, 632; vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429 und vom 11. November 1999 III B 40/99, BFH/NV 2000, 722 ).

    Für eine Berücksichtigung zurückliegender Umstände, die zu dieser Situation geführt haben (z. B. die Verletzung von Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren), ist dabei grundsätzlich kein Raum (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl. 1997, § 142 Rz. 8; BFH-Beschlüsse vom 19. September 1986 V B 39/86, Betriebs-Berater 1986, 2402; vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804; vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; in BFH/NV 1995, 429 und in BFH/NV 2000, 722 ; a. A. BFH-Beschluss vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324).

    Denn dem Recht der PKH sind -anders als dem Kostenrecht, vgl. § 137 FGO - Sanktionserwägungen fremd (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1988, 804, BFH/NV 1995, 429 und in BFH/NV 2000, 722 ).

  • BFH, 09.04.2013 - III B 247/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

    Es entspricht jedoch ständiger BFH-Rechtsprechung, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren grundsätzlich für die Bewilligung der PKH unschädlich ist, weil zur Beurteilung der Mutwilligkeit allein auf das innerprozessuale Verhalten abzustellen ist (BFH-Beschlüsse vom 11. November 1999 III B 40/99, BFH/NV 2000, 722; vom 11. August 2000 IV B 27, 28/00, BFH/NV 2001, 191).
  • LSG Thüringen, 24.07.2012 - L 4 AS 1353/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit -

    Nach der Rechtsprechung ist eine Rechtsverfolgung auch mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den von ihm verfolgten Zweck auf einem billigeren Weg als dem von ihm eingeschlagenen erreichen könnte (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 11. November 1999 - III B 40/99, juris).
  • FG Köln, 25.09.2002 - 15 K 3367/00

    Prozesskostenhilfe auch nach Klagerücknahme möglich

    Mutwillig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Rechtsverfolgung nämlich erst, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den mit der Klage verfolgten Zweck auch auf einfachere, billigere Weise erreichen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1986 I S 16/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1986, 632; vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429 und vom 11. November 1999 III B 40/99, BFH/NV 2000, 722).
  • BFH, 28.07.2000 - X B 19/00

    Verletzung der Mitwirkungspflichten - Sachaufklärungsrüge - Nichtbeachtung

    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht