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   BFH, 18.11.2013 - III B 45/12   

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https://dejure.org/2013,40956
BFH, 18.11.2013 - III B 45/12 (https://dejure.org/2013,40956)
BFH, Entscheidung vom 18.11.2013 - III B 45/12 (https://dejure.org/2013,40956)
BFH, Entscheidung vom 18. November 2013 - III B 45/12 (https://dejure.org/2013,40956)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Liebhaberei bei Verlustbetrieben - Verzicht auf Beweiserhebung - unsubstantiierter Beweisantrag - Wahrunterstellung

  • openjur.de

    Liebhaberei bei Verlustbetrieben; Verzicht auf Beweiserhebung; unsubstantiierter Beweisantrag; Wahrunterstellung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 108 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Liebhaberei bei Verlustbetrieben - Verzicht auf Beweiserhebung - unsubstantiierter Beweisantrag - Wahrunterstellung

  • Bundesfinanzhof

    Liebhaberei bei Verlustbetrieben - Verzicht auf Beweiserhebung - unsubstantiierter Beweisantrag - Wahrunterstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 108 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Nr 3 FGO
    Liebhaberei bei Verlustbetrieben - Verzicht auf Beweiserhebung - unsubstantiierter Beweisantrag - Wahrunterstellung

  • IWW
  • rewis.io

    Liebhaberei bei Verlustbetrieben - Verzicht auf Beweiserhebung - unsubstantiierter Beweisantrag - Wahrunterstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus dem Betrieb eines Reiterhofs mangels Darlegung eines Divergenzfalls und mangels Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Möglichkeit der Verrechnung echter Verluste mit anderweitigen positiven Einkünfte führt nicht zur Annahme fehlender Gewinnerzielungsabsicht; unsubstantiierter Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    NV: Die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Möglichkeit der Verrechnung "echter" --den Steuerpflichtigen wirtschaftlich belastender-- Verluste mit anderweitigen positiven Einkünften schon für sich genommen kein privates Motiv ist, das zur Annahme fehlender Gewinnerzielungsabsicht führt, hat ihren Grund darin, dass die Steuerersparnis regelmäßig nur eine begrenzte Wirkung besitzt (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 2004 X R 33/03, BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063).

    Dieser Rechtssatz widerspreche dem in dem BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03 (BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063) aufgestellten Rechtssatz, wonach eine aus dem Verlustausgleich resultierende Steuerersparnis im Falle der Möglichkeit der Verrechnung "echter" --den Steuerpflichtigen wirtschaftlich belastender-- Verluste mit anderweitigen positiven Einkünften für sich genommen im Regelfall kein einkommensteuerrechtlich unbeachtliches (privates) Motiv sei.

    Der BFH hat in dem Urteil in BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063 --wie der Kläger zutreffend ausführt-- erläuternd angemerkt, dass eine aus dem Verlustausgleich resultierende Steuerersparnis im Regelfall deshalb für die Annahme von Liebhaberei nicht ausreicht, weil es ökonomisch unvernünftig wäre, einen Verlustbetrieb, in den man tatsächlich laufend und unwiederbringlich Kapital nachschießen muss (= echte Verluste), nur deshalb zu unterhalten, um eine steuerliche Verlustverrechnung vornehmen zu können.

    Die Steuerersparnis besitzt daher regelmäßig nur eine begrenzte Wirkung (BFH-Urteil in BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063, unter II.3.c bb).

  • BFH, 21.01.2013 - III B 167/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung wegen Divergenz

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    Mit Einwänden gegen die Richtigkeit der Tatsachenwürdigung wird kein Verfahrensmangel, sondern ein materieller Mangel geltend gemacht (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754).

    Materielle Fehler --so sie denn vorliegen-- rechtfertigen jedoch im Allgemeinen nicht die Zulassung der Revision (Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 754).

  • BFH, 27.05.2005 - IV B 100/03

    Überraschungsentscheidung; Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    Etwa dennoch vorhandene Unrichtigkeiten können nicht mehr mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2005 IV B 100/03, BFH/NV 2005, 1809).
  • BFH, 27.04.2012 - III B 238/11

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    Solche Einwendungen können jedoch nur mit einem Antrag nach § 108 Abs. 1 FGO, nicht im Rechtsmittelverfahren als Verfahrensmängel geltend gemacht werden (Senatsbeschluss vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321).
  • BFH, 27.06.2002 - VII B 268/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen, Entscheidungserheblichkeit von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    Auch ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2002 VII B 268/01, BFH/NV 2002, 1595, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    Insbesondere sind die Anforderungen, die an die Beschwerdebegründung hinsichtlich der Angabe des Beweisthemas und des zu erwartenden Inhalts der übergangenen Zeugenaussage zu stellen sind, herabgesetzt, wenn das FG --wie hier-- im Urteil ausdrücklich begründet hat, weshalb es von der Erhebung einzelner Beweise abgesehen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63).
  • BFH, 16.05.2013 - X B 131/12

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    Dabei sind die im Einzelfall geltenden Substantiierungsanforderungen insbesondere vom Grad der Erfüllung der Mitwirkungspflichten der Beteiligten abhängig (BFH-Beschluss vom 16. Mai 2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260).
  • BFH, 12.10.2011 - III B 56/11

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    Das angefochtene Urteil und die nach Ansicht des Beschwerdeführers davon abweichende Entscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    a) Nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO hat das Gericht insbesondere den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Prozessbeteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei zu berücksichtigen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2007 - X B 176/06

    NZB: Verfahrensmangel, Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
    Diese Vorschrift ist verletzt, wenn das FG bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. April 2007 VIII B 251/05, BFH/NV 2007, 1521; vom 30. Mai 2007 X B 176/06, BFH/NV 2007, 1698).
  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BFH, 20.01.2015 - II R 8/13

    Anteilsvereinigung bei Erwerb eines eigenen Anteils durch eine GmbH

    Mit der Rüge, die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des FG sei fehlerhaft, macht der Kläger keinen Verfahrensmangel geltend (BFH-Beschluss vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342, Rz 10, 26).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Allerdings ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (BFH-Beschlüsse vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561, und vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1702/16

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zur Frage des Nachweises

    Das Finanzgericht ist nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (BFH-Beschlüsse vom 07. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561; vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342; Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 24. September 2014, 3 K 1014/13, a.a.O.).
  • BFH, 06.02.2019 - VIII B 23/18

    Zur Entscheidung auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens

    Das FG muss insbesondere den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342, Rz 40).

    b) § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist danach z.B. verletzt, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2018 V B 145/16, BFH/NV 2018, 636, Rz 3; vom 8. Mai 2017 X B 78/16, BFH/NV 2017, 1061; in BFH/NV 2014, 342, Rz 40).

    c) Soweit die Kläger mit der Beschwerde vorhandene Unrichtigkeiten, Unklarheiten im Tatbestand und dessen Unvollständigkeit rügen, können diese behaupteten Fehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht geltend gemacht werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 342, Rz 41, m.w.N.).

  • BFH, 18.08.2015 - III B 112/14

    Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung - Sachaufklärungspflicht

    Materielle Fehler --so sie denn vorliegen-- rechtfertigen im Allgemeinen jedoch nicht die Zulassung der Revision (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2015 - III B 108/14

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für Fahrten zwischen

    Soweit die Kläger auch die materielle Fehlerhaftigkeit des FG-Urteils geltend machen, lässt sich hiermit --selbst wenn dem so wäre-- die Zulassung der Revision im Allgemeinen nicht rechtfertigen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Auch ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561; vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

    Die Steuerersparnis besitzt daher regelmäßig nur eine begrenzte Wirkung (BFH-Urteil in BFHE 207, 183, BStBl II 2004, 1063, unter II.3.c bb; BFH, Beschluss vom 18. November 2013 - III B 45/12 -, Rn. 7, BFH/NV 2014, 342).
  • BFH, 26.07.2016 - III B 148/15

    Ordnungsgemäßer Beweisantrag

    Ein Beweisantrag darf u.a. nur dann abgelehnt werden, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung unerheblich ist, das Gericht die Wahrheit der unter Beweis gestellten Tatsache zugunsten des Beweisantragstellers unterstellt oder wenn das Beweismittel völlig ungeeignet ist (Senatsbeschluss vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 45 ff., m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 22.06.2016 - III B 134/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge/Übergehen eines Beweisantrags

    Das FG ist zwar nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (BFH-Beschlüsse vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561, und vom 18. November 2013 III B 45/12, BFH/NV 2014, 342).
  • FG Köln, 23.01.2015 - 3 K 3439/10

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Verluste aus einem selbständigen

  • FG Thüringen, 24.09.2014 - 3 K 1014/13

    Wechselseitige Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (hier: selbständige

  • FG München, 19.05.2015 - 2 K 2799/12

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht, Beraterverträge, Einfamilienhaus

  • FG Köln, 26.10.2020 - 14 K 1583/18

    Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland für eine

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