Rechtsprechung
BFH, 23.09.1983 - III B 45/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,15406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 24.05.1977 - 107/76
Hoffmann-La Roche / Centrafarm
Auszug aus BFH, 23.09.1983 - III B 45/82
NV: Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH gem. Art. 177 Abs. 3 EWGV, wenn es sich lediglich um eine vorläufige Entscheidung im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung handelt (vgl. EuGH-Urteil vom 24.5.1977 Rs. 107/76).
- FG Köln, 15.12.2010 - 14 V 2484/10
Verwertung angekaufter Steuer-CD durch FA
d) Die vom Ast. angeregte Vorlage an den EuGH kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich im Streitfall lediglich um eine vorläufige Entscheidung im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung handelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.09.1983 III B 45/82, juris;… vom 10.05.1999 V B 6/99, BFH/NV 1999, 1526). - FG Hamburg, 02.09.2003 - VII 196/00
Internationales Steuerrecht/Doppelbesteuerungsabkommen: Keine Diskriminierung …
Der Beklagte nimmt Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sinngemäß entschieden habe (Beschluss vom 23.09.1983, III B 45/82, nicht amtlich veröffentlicht; Urteil vom 31.10.1990, BStBI II 1991, 161), das Vermögen einer inländischen Kapitalgesellschaft unterläge aufgrund der besonderen Gestaltung des deutschen Vermögensteuerrechts regelmäßig zweimal der Vermögensteuer, nämlich einmal als Beteiligung in der Hand des natürlichen Anteilsinhabers und zum anderen als Betriebsvermögen bei der Kapitalgesellschaft selbst.