Rechtsprechung
BFH, 25.02.2009 - III B 47/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Kindergeld für inhaftiertes Kind
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4; FGO § 116 Abs. 5
Anspruch auf Kindergeld im Fall einer Verhinderung der Erwerbstätigkeit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer Straftat - datenbank.nwb.de
Kein Anspruch auf Kindergeld für inhaftiertes Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 17.01.2008 - IV 352/05
- FG Nürnberg, 17.01.2008 - IV-352/05
- BFH, 25.02.2009 - III B 47/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1061
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98
Volljährige behinderte Kinder
Auszug aus BFH, 25.02.2009 - III B 47/08
Das FG sei der Ansicht, die den Gesetzeswortlaut einschränkende Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG sei durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98 (BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75) gedeckt.
- BFH, 30.04.2014 - XI R 24/13
Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft
dd) Für behinderte Kinder, die aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung untergebracht sind, besteht kein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929;… vom 8. November 2012 VI B 86/12, BFH/NV 2013, 371; ferner Senatsurteil vom 23. Januar 2013 XI R 50/10, BFHE 240, 300, BStBl II 2013, 916, Rz 19).(1) Denn in diesen Fällen ist --entgegen der Auffassung der Vorinstanz-- die Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt zu verneinen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 929;… in BFH/NV 2013, 371).
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2010 - 6 K 2465/08
Kein Kindergeld beim Maßregelvollzug
Der BFH hat sich im Beschluss vom 25. Februar 2009 (III B 47/08, BFH/NV 2009, 929) dieser Auffassung angeschlossen und formuliert:.Im Übrigen lässt die zitierte Rechtsprechung des BFH (III B 47/08 aaO, vgl. z.B. auch FG Saarland 15. Mai 2009 2 K 1625/08, n.v.) nicht erkennen, dass dieser Umstand für die Kausalitätsfrage des Streitfalles von Bedeutung ist.
- BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10
Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom …
Diese Wertung steht im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, wonach für behinderte Kinder, die sich in Strafhaft befinden, gleichfalls kein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929, und vom 8. November 2012 VI B 86/12, n.v., juris).
- FG Hamburg, 26.10.2022 - 5 K 181/19
Kindergeldrecht: Kindergeld für ein behindertes Kind, welches in einem …
In diesen Fällen steht nicht die Behinderung eines Kindes der Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts entgegen, sondern die Inhaftierung (BFH, Urteil vom 30. April 2014, XI R 24/13, BStBl II 2014, 1014; Beschluss vom 25. Februar 2009, III B 47/08, BFH/NV 2009, 929).Im Verfahren III B 47/08 (BFH, Beschluss vom 25. Februar 2009, III B 47/08, BFH/NV 2009, 929, in der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG Nürnberg vom 17. Januar 2008, IV 352/2005, juris) war das Kind zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden und daneben die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet worden.
- BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12
Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind - Keine …
Aus den nämlichen Gründen hat der BFH bereits in einem anderen Streitfall die dort erhobene Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929). - FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind
Nach Ansicht des erkennenden Senats steht die herrschende Auffassung, wonach eine Inhaftierung/Unterbringung infolge strafrechtlicher Verurteilung des behinderten Kindes die Kausalität zwischen seiner Behinderung und seiner Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, entfallen lässt (BFH-Beschlüsse vom 8. November 2012 VI B 86/12; vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929; FG Nürnberg Urteil vom 17. Januar 2008 IV 352/2005, NWB direkt 2008, 7; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2003 5 K 1017/01, Haufe-Index 950887), im Widerspruch zu dem oben geschilderten Verbot einer abstrakten Betrachtungsweise bzw. dem Gebot der konkreten Bewertung der Gesamtumstände. - FG Thüringen, 06.04.2017 - 1 K 276/15
Weiterbewilligung von Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches Kind während …
Im Falle einer Verurteilung und der sich daran anschließenden Inhaftierung eines volljährigen Kindes spricht die Rechtsprechung kein Kindergeld zu (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929). - FG Niedersachsen, 28.11.2012 - 2 K 240/12
Anspruch auf Kindergeld auf Grund einer Drogentherapie im Jugendstrafvollzug
Dies ist bei inhaftierten Kindern nicht der Fall; bei einer Inhaftierung ist diese und nicht eine etwaige Behinderung ursächlich für die fehlende Möglichkeit zur Deckung des eigenen Existenzminimums (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009, III B 47/08; BFH/NV 2009, 929f.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2010, 6 K 2465/08, EFG 2010, 658f.;… Loschelder, a.a.O., Rn. 47). - FG Hessen, 14.09.2022 - 6 K 351/22
Kein Kindergeld bei vorläufiger Unterbringung
Dies gilt nicht nur bei Unterbringung in einer Strafhaftanstalt, sondern auch bei Anordnung des Maßregelvollzugs mit zwangsweiser Einweisung in eine psychiatrische Klinik nach § 63 StGB oder § 126a StPO (BFH vom 25.02.2009 - III B 47/08, BFH/NV 2009, 929; FG Rheinland-Pfalz vom 12.01.2010 - 6 K 2465/08, EFG 2010, 658;… Loschelder in L. Schmidt, EStG, § 32 Rn. 54; Wendl in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG / KStG, § 32 EStG, Anm. 119).