Rechtsprechung
BFH, 29.01.2010 - III B 50/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme
- openjur.de
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme
- Bundesfinanzhof
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme - rewis.io
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme
- rewis.io
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1
Kindergeldanspruch bei Nichtbestehen der Ausbildungsprüfung und ernsthafter Vorbereitung auf die Wiederholung; Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch das Gericht - datenbank.nwb.de
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 25.02.2009 - 4 K 126/08
- BFH, 29.01.2010 - III B 50/09
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.04.2006 - X B 162/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 29.01.2010 - III B 50/09
Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332;… vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692). - BFH, 22.05.2007 - X B 143/06
NZB: Sachaufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht der Beteiligten
Auszug aus BFH, 29.01.2010 - III B 50/09
Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, aus welchen Gründen sich für das FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332; vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692).
- BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
Zur Vereidigung von Zeugen
Insoweit hätte es jedoch eines substantiierten Vortrags bedurft, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919;… vom 10. April 2006 X B 162/05, BFH/NV 2006, 1332;… vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692). - BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18
Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft
Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach § 120 FGO Ausführungen dazu erforderlich, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären sollen, warum die Klägerin nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat, warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.01.2010 - III B 50/09, BFH/NV 2010, 919, Rz 6;… vom 12.12.2012 - XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 34;… vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 18; vgl. auch Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 120 Rz 70). - BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im …
aa) Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, muss vom Beschwerdeführer vorgetragen werden, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, warum ein Beschwerdeführer nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat, warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919;… vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705).
- BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19
Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung
Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte der fachkundig vertretene Kläger vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG habe aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen habe erheben müssen, weshalb er nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und weshalb sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich habe aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.01.2010 - III B 50/09, BFH/NV 2010, 919, Rz 6;… in BFH/NV 2012, 1818, Rz 6;… in BFH/NV 2013, 220, Rz 10). - BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung …
Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte der von einem Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, warum er nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919;… in BFH/NV 2012, 1818, Rz 6). - BFH, 14.10.2011 - III B 202/10
Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen …
Denn sie hätte einen substantiierten Vortrag erfordert, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und aus welchen Gründen sich ihm die Notwendigkeit einer Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2007 X B 143/06, BFH/NV 2007, 1692; vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919). - BFH, 29.05.2011 - II B 133/10
Anteilserwerb als Grunderwerbsteuer auslösender Vorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG i. …
Insoweit wäre substantiiert vorzutragen gewesen, welche Beweise das FG auch ohne Antrag hätte erheben müssen und aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer Beweiserhebung ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919, m.w.N.). - BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge …
Auch mit dem Vortrag, das FG habe der Klägerin aufgrund des Verlaufs der Beweisaufnahme Gelegenheit geben müssen, Auslandszeugen beizubringen, was im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10 (…BFH/NV 2011, 1479) einen Verfahrensfehler darstelle, ist kein Verfahrensfehler ordnungsgemäß dargelegt; denn wenn mit der Rüge mangelnder Sachaufklärung geltend gemacht wird, das FG habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, muss u.a. vorgetragen werden, warum ein Beschwerdeführer nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919;… vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705). - BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13
Richterliche Hinweispflicht
Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, muss deshalb vorgetragen werden, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, warum ein Beschwerdeführer nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919;… vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705). - BFH, 12.10.2012 - XI B 51/12
Rüge einer überlangen Verfahrensdauer
Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte die von einem Prozessbevollmächtigten vertretene Klägerin vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG habe aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen habe erheben müssen, weshalb sie nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und weshalb sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich habe aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, n.v., juris, unter II.1.a). - BFH, 30.08.2010 - III B 162/09
Sachaufklärungspflicht und Feststellung ausländischen Rechts
- BFH, 18.07.2012 - V B 99/11
Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge
- BFH, 09.11.2011 - V B 70/11
Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht