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   BFH, 13.01.2003 - III B 51/02   

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https://dejure.org/2003,745
BFH, 13.01.2003 - III B 51/02 (https://dejure.org/2003,745)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2003 - III B 51/02 (https://dejure.org/2003,745)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - III B 51/02 (https://dejure.org/2003,745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 57 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 84 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 124 Abs. 2; ; AO 1977 § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76 96 115 Abs. 2
    NZB - Verfahrensmängel, Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verstoß gegen Beweislastregeln und Beweiswürdigung; Rüge wegen Verstoßes gegen materielles Recht; Ablehnungsgesuch gegen den Richter; ...

 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99

    Abkürzung der Ladungsfrist; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    Daher kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589, 590).

    § 124 Abs. 2 FGO schließt die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder den gesetzlichen Richter (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457, 458; BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 589, 590).

  • BFH, 18.07.1996 - III R 90/95

    Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    a) Es trifft zu, dass die Ehefrau über ihr Zusammenleben mit dem Kläger grundsätzlich als Zeugin zu vernehmen ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1996 III R 90/95, BFH/NV 1997, 139, 140).

    Zwar hat der Senat im Urteil in BFH/NV 1997, 139, 140 ausgeführt, das FG habe zu Unrecht die beantragte Einvernahme der Ehefrau des Klägers als Zeugin nicht durchgeführt.

  • BFH, 30.06.1989 - VIII B 86/88

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    Bei vernünftiger Würdigung können Äußerungen eines Richters nur dann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, wenn sie unter Berücksichtigung eines Verhaltensspielraums des Richters und auch unter Einbeziehung der Prozessgeschichte (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175, 176; Koch in Gräber, a.a.O., § 51 Rz. 55) ohne jeden Sachbezug sind (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Mai 1991 IV B 104/90, BFH/NV 1992, 476).
  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88, unter 2. und 3., m.umf.N.; Ruban in Gräber, a.a.O., § 119 Rz. 9).
  • BFH, 22.05.1991 - IV B 104/90

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    Bei vernünftiger Würdigung können Äußerungen eines Richters nur dann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, wenn sie unter Berücksichtigung eines Verhaltensspielraums des Richters und auch unter Einbeziehung der Prozessgeschichte (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 30. Juni 1989 VIII B 86/88, BFH/NV 1990, 175, 176; Koch in Gräber, a.a.O., § 51 Rz. 55) ohne jeden Sachbezug sind (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Mai 1991 IV B 104/90, BFH/NV 1992, 476).
  • BFH, 19.08.2002 - VIII B 112/02

    NZB; Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    Verletzt die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches durch gesonderten Beschluss u.a. das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), so kann dieser Verfahrensverstoß aufgrund der seit 1. Januar 2001 geltenden Rechtslage als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden (vgl. Begründung zum 2.FGOÄndG zu Art. 1 Nr. 18 in BTDrucks 14/4061, S. 11 f.; Spindler, Der Betrieb --DB-- 2001, 61, 62; ferner BFH-Beschluss vom 19. August 2002 VIII B 112/02, NV, unter Bezugnahme auf Ruban/Gräber, a.a.O., § 128 Rz. 9 und § 119 Rz. 9).
  • BFH, 11.12.1992 - III B 28/91

    Anforderungen an die inhaltlichen Angaben einer Rüge der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    Eine Divergenz setzt aber identische Sachverhalte und Rechtsfragen voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1992 III B 28/91, BFH/NV 1993, 610, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 30.10.2001 - III B 89/00

    Befangenheitsantrag - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnungsgesuch - Beschwerde

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    Für die Geltendmachung eines angeblichen Verfahrensverstoßes durch Mitwirkung eines Richters lediglich in einem früheren Verfahrensabschnitt, der jedoch nicht mehr an dem allein mit der Beschwerde anfechtbaren Endurteil mitgewirkt hat, fehlt es an dem notwendigen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 III B 89/00, nicht veröffentlicht --NV--, veröffentlicht in juris).
  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 150/76

    Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bei An-

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    § 124 Abs. 2 FGO schließt die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht verletzt wird, wie der Anspruch auf rechtliches Gehör oder den gesetzlichen Richter (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 157, BStBl II 1980, 457, 458; BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 589, 590).
  • BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 13.01.2003 - III B 51/02
    Auch in einer besonders freimütigen Ausdrucksweise sieht die Rechtsprechung erst dann einen Anlass für eine objektiv begründete Besorgnis der Befangenheit, wenn sich der Richter einer evident unsachlichen, unangemessenen oder beleidigenden Sprache bedient hat (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 1999 IV B 63/99, BFH/NV 2000, 724, 725, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2000 - X B 91/99

    Richterablehnung

  • BFH, 27.04.1998 - VII B 57/98
  • BFH, 21.02.1980 - V R 71/79

    Ausschlußfrist - Einreichen der Prozeßvollmacht - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 07.02.1995 - V B 62/94

    Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

  • BFH, 17.03.1997 - VIII B 41/96

    Entscheidung über Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen durch Zwischenurteil -

  • BFH, 19.01.2000 - IV B 69/99

    Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils

  • BFH, 10.02.2000 - VIII B 14/99

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

  • BFH, 28.07.1994 - IV S 2/93

    Unbegründetheit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe auf Grund unwahrscheinlichem

  • BFH, 29.01.1999 - V B 130/98

    Nachgeschobene Zulassungsgründe

  • BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99

    Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

  • BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00

    NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung

  • BFH, 20.03.1997 - XI B 135/95

    Zeugnisverweigerungsrecht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BFH, 09.08.2006 - II R 59/05

    Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA

    Deshalb hat eine Besetzungsrüge nur dann Erfolg, wenn der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640, und vom 19. Mai 2006 II B 78/05, BFH/NV 2006, 1620, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Eine im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung erhobene Rüge eines Verfahrensmangels ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie sich nicht gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung als solche wendet, sondern einen Mangel betrifft, der als Folge der beanstandeten Vorentscheidung sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 57 S 61 unter Hinweis auf BVerwG DÖV 1973, 342, 343 sowie BVerwG Buchholz 303 § 548 Nr. 1; vgl auch BFH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - III B 51/02 - juris).

    Bei der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter kann ein sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkender Mangel nur dann vorliegen, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die weitere Mitwirkung des abgelehnten Richters das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt ist und das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung deshalb unrichtig besetzt war (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO; zu einem solchen Sachverhalt vgl BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - DBlR 4498a, SonstVerfR/§ 551 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 3 VwGO Nr. 29 mwN; BFH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - III B 51/02 - juris).

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

    Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich --woran es vorliegend fehlt-- dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2005 VII B 2/05, BFH/NV 2005, 2035, sowie vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640).
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