Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.11.2012

Rechtsprechung
   BFH, 16.08.2012 - III B 73/11   

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https://dejure.org/2012,27967
BFH, 16.08.2012 - III B 73/11 (https://dejure.org/2012,27967)
BFH, Entscheidung vom 16.08.2012 - III B 73/11 (https://dejure.org/2012,27967)
BFH, Entscheidung vom 16. August 2012 - III B 73/11 (https://dejure.org/2012,27967)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rechtliches Gehör - Keine notwendige Beiladung

  • openjur.de

    Offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO; Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel; Rechtliches Gehör; Keine notwendige Beiladung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 60 Abs 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 107, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 5 S 2, FGO § 155, ZPO § 295, ZPO § 317 Abs 4, GG Art 103 Abs 1, EStG § 63
    Offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rechtliches Gehör - Keine notwendige Beiladung

  • Bundesfinanzhof

    Offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rechtliches Gehör - Keine notwendige Beiladung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 107 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rechtliches Gehör - Keine notwendige Beiladung

  • rewis.io

    Offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rechtliches Gehör - Keine notwendige Beiladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 107 Abs. 1
    Berichtigung des finanzgerichtlichen Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Keine Berichtigung der einer Urteilsausfertigung anhaftenden offenbaren Unrichtigkeit nach § 107 FGO; Berücksichtigung von Einwendungen gegen die Weiterleitung des Kindergelds beim Berechtigtenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berichtigung eines finanzgerichtlichen Urteils

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.02.1996 - III B 48/95

    Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    Ziel der Berichtigung nach § 107 FGO kann deshalb nur sein, den erklärten mit dem gewollten Inhalt eines Urteils in Einklang zu bringen (z.B. Senatsbeschluss vom 12. Februar 1996 III B 48/95, BFH/NV 1996, 754).

    Sie ist von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 155 FGO i.V.m. § 317 Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) richtigzustellen (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 754; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 107 FGO Rz 7).

  • BFH, 13.04.2005 - IX B 153/04

    Offenbare Unrichtigkeit; Rubrumsberichtigung

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    Im Rechtsmittelverfahren ist eine solche offenbare Unrichtigkeit vom Bundesfinanzhof (BFH) zu berichtigen (z.B. BFH-Beschluss vom 13. April 2005 IX B 153/04, BFH/NV 2005, 1356).

    Die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung kann daher keinen Erfolg haben, wenn die Tatsachen, von denen der Kläger meint, sie seien vom FG zu Unrecht nicht berücksichtigt worden, aus der Sicht des FG nicht entscheidungserheblich waren (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1356; vom 20. April 2011 IV B 32/10, BFH/NV 2011, 1884).

  • BFH, 22.09.2011 - III R 82/08

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Einwand der Weiterleitung des Kindergeldes nur dann beachtlich, wenn eine auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgefüllte Weiterleitungserklärung des vorrangig Berechtigten vorgelegt wird (so zuletzt Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BFH/NV 2012, 490, m.w.N.).

    Die Gründe, warum der vorrangig Berechtigte eine solche Erklärung nicht abgegeben hat, sind unerheblich (Senatsurteil in BFHE 235, 336, BFH/NV 2012, 490).

  • BFH, 15.11.2004 - VIII B 240/04

    Kindergeld; Beiladung; Auslandsaufenthalt des Kindes; Wohnsitz

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    Der Aufhebungsbescheid und die Rückforderung gegenüber dem Kläger greifen nicht unmittelbar gestaltend in die Rechtssphäre der Mutter ein (BFH-Beschluss vom 15. November 2004 VIII B 240/04, BFH/NV 2005, 494).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    a) Bei behaupteten Gehörsverletzungen, die --wie im Streitfall-- nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des angegriffenen Urteils betreffen, muss der Kläger in der Beschwerdebegründung substantiiert darlegen, was er bei aus seiner Sicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866; vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848).
  • BFH, 09.04.2008 - I R 43/07

    Bindung an tatrichterliche Feststellungen - Hinweispflicht auf unsubstantiierten

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    a) Bei behaupteten Gehörsverletzungen, die --wie im Streitfall-- nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des angegriffenen Urteils betreffen, muss der Kläger in der Beschwerdebegründung substantiiert darlegen, was er bei aus seiner Sicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866; vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848).
  • BFH, 18.03.2010 - V B 57/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört auch das Übergehen eines Beweisantrags (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2010 V B 57/08, BFH/NV 2010, 1312; vom 3. November 2010 I B 102/10, BFH/NV 2011, 808).
  • BFH, 03.11.2010 - I B 102/10

    Übergehen eines schriftlich gestellten Beweisantrags; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört auch das Übergehen eines Beweisantrags (z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. März 2010 V B 57/08, BFH/NV 2010, 1312; vom 3. November 2010 I B 102/10, BFH/NV 2011, 808).
  • BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10

    Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    Die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung kann daher keinen Erfolg haben, wenn die Tatsachen, von denen der Kläger meint, sie seien vom FG zu Unrecht nicht berücksichtigt worden, aus der Sicht des FG nicht entscheidungserheblich waren (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1356; vom 20. April 2011 IV B 32/10, BFH/NV 2011, 1884).
  • BFH, 30.01.2012 - III B 153/11

    Änderungen von Kindergeldbescheiden wegen Überschreitung des Grenzbetrags nach §

    Auszug aus BFH, 16.08.2012 - III B 73/11
    Schließlich ließe sich mit dem Vortrag einer fehlerhaften Rechtsanwendung die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2012 III B 153/11, BFH/NV 2012, 705, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2023 - II R 21/21

    Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

    Die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung kann keinen Erfolg haben, wenn die Tatsachen, von denen die Klägerin meint, sie seien vom FG zu Unrecht nicht berücksichtigt worden, aus der Sicht des FG nicht entscheidungserheblich waren (s. hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 16.08.2012 - III B 73/11).
  • BFH, 01.07.2020 - III R 13/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.07.2020 - III R 39/18:

    Ein Fall der im Revisionsverfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO zulässigen notwendigen Beiladung (§ 60 Abs. 3 FGO) liegt nicht vor, wenn darüber gestritten wird, welcher der Elternteile nach § 64 EStG vorrangig und welcher nachrangig kindergeldberechtigt ist (Senatsbeschluss vom 16.08.2012 - III B 73/11, BFH/NV 2012, 1825, Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 18.02.2021 - III R 12/19

    Kindergeld für in einem anderen EU-Mitgliedstaat, im Haushalt des anderen

    Klagt ein Elternteil auf Festsetzung von Kindergeld oder gegen die Aufhebung der Festsetzung und die Rückforderung, ist der andere Elternteil selbst dann nicht notwendig zum Verfahren beizuladen (§ 60 Abs. 3 FGO), wenn er bei Stattgabe der Klage mit einem Verlust des zu seinen Gunsten festgesetzten Kindergeldes rechnen muss (Senatsbeschluss vom 16.08.2012 - III B 73/11, BFH/NV 2012, 1825, Rz 5, m.w.N.).
  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 3310/14

    Rückforderung Kindergeld durch die Familienkasse beim Leistungsempfänger nach

    Hierzu gehört insbesondere das Vorliegen der auf amtlichem Vordruck abzugebenden Weiterleitungserklärung, mit welcher der vorrangig Berechtigte den dort angegebenen Inhalt bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 16. August 2012 III B 73/11, BFH/NV 2012, 1825).
  • FG München, 04.02.2014 - 5 V 3538/13

    Kindergeld, Weiterleitung

    Hierzu gehört insbesondere das Vorliegen der auf amtlichem Vordruck abzugebenden Weiterleitungserklärung, mit welcher der vorrangig Berechtigte den dort angegebenen Inhalt bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 16. August 2012 III B 73/11, BFH/NV 2012, 1825).
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   BFH, 22.11.2012 - III B 73/11   

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BFH, 22.11.2012 - III B 73/11 (https://dejure.org/2012,40355)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2012 - III B 73/11 (https://dejure.org/2012,40355)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2012 - III B 73/11 (https://dejure.org/2012,40355)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

  • openjur.de

    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 155, ZPO § 240, ZPO § 249 Abs 2
    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

  • Bundesfinanzhof

    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 155 FGO, § 240 ZPO, § 249 Abs 2 ZPO
    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

  • rewis.io

    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens betreffend die Rückforderung von Kindergeld wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbrechung des finanzgerichtlichen Verfahrens betreffend die Rückforderung von Kindergeld wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.11.2010 - IV B 136/08

    Aufhebung eines wegen Insolvenzeröffnung wirkungslosen Beschlusses

    Auszug aus BFH, 22.11.2012 - III B 73/11
    Die Verfahrensunterbrechung hat zur Folge, dass eine gerichtliche Entscheidung, die in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht, nach § 249 Abs. 2 ZPO, der auch für die Entscheidungen des Gerichts gilt, ohne rechtliche Wirkung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2011, 613, m.w.N.).

    Die gleichwohl ergangene Entscheidung ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 613).

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus BFH, 22.11.2012 - III B 73/11
    Hierfür ist erforderlich, dass der den Steueranspruch begründende Tatbestand bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682 zur Umsatzsteuer).
  • FG München, 23.11.2005 - 10 K 4333/03

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Kindergeldfestsetzung ; Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 22.11.2012 - III B 73/11
    Danach ist in Fällen, in denen die Aufhebung und Rückzahlung von Kindergeld als Steuervergütung (§ 37 Abs. 1, 2 der Abgabenordnung i.V.m. § 31 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes) streitig ist, eine Insolvenzforderung dann gegeben, wenn ein Zeitraum betroffen ist, der --wie im Streitfall (August 2008 bis Februar 2009)-- vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt (s. auch Urteile des FG München vom 23. November 2005  10 K 4333/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 589; vom 19. September 2007  9 K 4047/06, EFG 2008, 462).
  • FG München, 19.09.2007 - 9 K 4047/06

    Rückforderung von nach Insolvenzeröffnung gezahltem Kindergeld; Verlust des

    Auszug aus BFH, 22.11.2012 - III B 73/11
    Danach ist in Fällen, in denen die Aufhebung und Rückzahlung von Kindergeld als Steuervergütung (§ 37 Abs. 1, 2 der Abgabenordnung i.V.m. § 31 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes) streitig ist, eine Insolvenzforderung dann gegeben, wenn ein Zeitraum betroffen ist, der --wie im Streitfall (August 2008 bis Februar 2009)-- vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt (s. auch Urteile des FG München vom 23. November 2005  10 K 4333/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 589; vom 19. September 2007  9 K 4047/06, EFG 2008, 462).
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