Rechtsprechung
BFH, 31.10.2013 - III B 74/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
- openjur.de
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 110, AO § 357 Abs 1
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
- Bundesfinanzhof
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 110 AO, § 357 Abs 1 AO
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist - rewis.io
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 357 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers - datenbank.nwb.de
Keine Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO bei fehlerhafter Beurteilung von AO-Vorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 16.03.2012 - 15 K 1959/11
- BFH, 31.10.2013 - III B 74/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.11.2009 - X B 142/08
Abgrenzung von Verfahrensfehler und Rechtsfehler bei streitiger Wiedereinsetzung …
Auszug aus BFH, 31.10.2013 - III B 74/12
Die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers rechtfertigt die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht (BFH-Beschluss vom 24. November 2009 X B 142/08, BFH/NV 2010, 456, m.w.N.).c) Zwar ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Revision u.a. auch dann zuzulassen, wenn das FG-Urteil unter einem so schwerwiegenden Rechtsfehler leidet, dass sein Fortbestehen das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen würde (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 456), doch lässt sich den Ausführungen der Klägerin nicht entnehmen, dass dem FG im Streitfall ein derartig gravierender Fehler unterlaufen ist.
- BFH, 26.02.2004 - VI B 101/01
Auszug aus BFH, 31.10.2013 - III B 74/12
Außerdem wird in der Beschwerdeschrift nicht darauf eingegangen, ob überhaupt die formellen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung (§ 110 Abs. 2 AO, hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2004 VI B 101/01, juris, m.w.N.) im Streitfall erfüllt waren. - BFH, 03.03.2011 - V B 17/10
Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 31.10.2013 - III B 74/12
Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 2.2 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... - Familienkasse eingetreten (s. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, unter II.A.).