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   BFH, 27.01.2014 - III B 86/13   

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https://dejure.org/2014,3058
BFH, 27.01.2014 - III B 86/13 (https://dejure.org/2014,3058)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2014 - III B 86/13 (https://dejure.org/2014,3058)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - III B 86/13 (https://dejure.org/2014,3058)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Umfang der Hinweispflicht des Finanzgerichts

  • openjur.de

    Umfang der Hinweispflicht des Finanzgerichts

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Umfang der Hinweispflicht des Finanzgerichts

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Hinweispflicht des Finanzgerichts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 27.01.2014 - III B 86/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) verpflichtet § 76 Abs. 2 FGO das FG nicht, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).

    Das gilt insbesondere dann, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 204).

  • BFH, 12.07.2002 - VII B 257/01

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Erörterungspflicht; Widerruf der Bestellung als

    Auszug aus BFH, 27.01.2014 - III B 86/13
    Ebenso wenig ist es gehalten, die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte mit den Verfahrensbeteiligten vorher umfassend zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Urteil vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711; BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 VII B 257/01, BFH/NV 2002, 1498, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.02.1989 - VIII R 303/84

    Keine Sanierungsabsicht bei Schulderlaß wegen eines besonderen Interesses an der

    Auszug aus BFH, 27.01.2014 - III B 86/13
    Ebenso wenig ist es gehalten, die maßgebenden rechtlichen Gesichtspunkte mit den Verfahrensbeteiligten vorher umfassend zu erörtern oder ihnen die einzelnen für die Entscheidung erheblichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Urteil vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711; BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 VII B 257/01, BFH/NV 2002, 1498, jeweils m.w.N.).
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