Rechtsprechung
BFH, 04.02.2014 - III B 87/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Kein Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind
- openjur.de
Kein Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, HSchulG NW § 10, HSchulG NW § 53 Abs 5 S 2, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG § 63 Abs 1 S 2
Kein Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind
- Bundesfinanzhof
Kein Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 10 HSchulG NW, § 53 Abs 5 S 2 HSchulG NW, EStG VZ 2010
Kein Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind - rewis.io
Kein Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kindergeldberechtigung eines wegen der Tätigkeit als AStA-Vorsitzender beurlaubten Kindes mangels Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - datenbank.nwb.de
Kein Anspruch auf Kindergeld für ein wegen einer ASTA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld für ein wegen einer AStA-Tätigkeit vom Studium beurlaubtes Kind
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
ASTA-Tätigkeit während Studium kann zum Wegfall des Kindergeldes führen
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 20.06.2013 - 1 K 105/12
- BFH, 04.02.2014 - III B 87/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 16.04.2002 - VIII R 89/01
Kindergeld; Berufsausbildung; Beurlaubung vom Studium wegen Geburt eines Kindes
Auszug aus BFH, 04.02.2014 - III B 87/13
Auch bei einem Kind, das wegen Mutterschaft vom Studium beurlaubt ist, kann eine Fortsetzung der Berufsausbildung anzunehmen sein, wenn es sich auf Prüfungen vorbereitet und daran teilgenommen hat (BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 89/01, BFH/NV 2002, 1150). - BFH, 15.10.2010 - II B 39/10
Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 04.02.2014 - III B 87/13
Hierzu bedarf es substantiierter Angaben, inwieweit die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (z.B. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2010 II B 39/10, BFH/NV 2011, 206). - BFH, 13.07.2004 - VIII R 23/02
Kindergeld - Berufsausbildung trotz Urlaubssemester
Auszug aus BFH, 04.02.2014 - III B 87/13
Nach dem BFH-Urteil vom 13. Juli 2004 VIII R 23/02 (BFHE 207, 32, BStBl II 2004, 999) befindet sich ein Kind, das vom Studium beurlaubt ist, jedenfalls dann nicht in einer Berufsausbildung, wenn ihm während der Zeit der Beurlaubung nach hochschulrechtlichen Bestimmungen der Besuch von Lehrveranstaltungen und der Erwerb von Leistungsnachweisen untersagt ist.
- BFH, 05.10.2004 - VIII R 77/02
Berufsausbildung trotz Beurlaubung vom Studium
Auszug aus BFH, 04.02.2014 - III B 87/13
Trotz Beurlaubung kann eine Berufsausbildung anzunehmen sein, wenn das Kind ein Praktikum ableistet, als wissenschaftliche Hilfskraft arbeitet oder im Einklang mit dem Hochschulrecht an Prüfungen teilnimmt (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2004 VIII R 77/02, BFH/NV 2005, 525). - BFH, 17.08.2004 - III B 121/03
Splitting-Verfahren
Auszug aus BFH, 04.02.2014 - III B 87/13
Die Beschwerde muss sich insbesondere mit der einschlägigen Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (z.B. Senatsbeschluss vom 17. August 2004 III B 121/03, BFH/NV 2005, 46). - FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2009 - 5 K 2456/08
Tätigkeit in bundesweit tätigem politischen Studentenverband zählt nicht zur …
Auszug aus BFH, 04.02.2014 - III B 87/13
Zwar habe das FG Rheinland-Pfalz durch Urteil vom 20. November 2009 5 K 2456/08 (juris) entschieden, dass die Tätigkeit in einem Organ der verfassten Studentenschaft nicht zur Berufsausbildung rechne, eine höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu existiere jedoch nicht.