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   BFH, 11.08.2016 - III B 88/16   

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https://dejure.org/2016,47027
BFH, 11.08.2016 - III B 88/16 (https://dejure.org/2016,47027)
BFH, Entscheidung vom 11.08.2016 - III B 88/16 (https://dejure.org/2016,47027)
BFH, Entscheidung vom 11. August 2016 - III B 88/16 (https://dejure.org/2016,47027)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und 2012 - Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32a, FGO § 115, FGO § 116, SGB 2 § 20
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und 2012 - Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und 2012 - Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32a EStG 2009, § 115 FGO, § 116 FGO, § 20 SGB 2
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und 2012 - Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW

    § 165 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenor... dnung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 32a EStG, § 20 Abs. 2, 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Art. 20 Abs. 1 GG, § 850c der Zivilprozessordnung, § 115 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreistellung des Existenzminimums mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und 2012 - Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreistellung des Existenzminimums mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreistellung des Existenzminimums mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und 2012 verfassungsgemäß; schlüssige Darlegung einer auf den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit gestützten Nichtzulassungsbeschwerde; kumulative Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundfreibetrag - und die Haushaltsersparnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 19.03.2014 - III B 74/13

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grund- und des Kinderfreibetrags im Jahr

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    Zur Begründung verwies es u.a. auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. März 2014 III B 74/13 (BFH/NV 2014, 1032), mit dem die Beschwerde der Kläger gegen die Versagung der Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2011 als unbegründet zurückgewiesen wurde.

    Denn das FG hat in seinem Urteil unter Hinweis auf den Beschluss des Senats in BFH/NV 2014, 1032 zu Recht darauf hingewiesen, dass es entgegen der Ansicht der Kläger nicht darum gehe, ob § 32a EStG eine Haushaltsersparnis berücksichtige, sondern um die Ermittlung des Mindestbedarfs.

    Darüber hinaus hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2014, 1032 auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und das BFH-Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07 (BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414) hingewiesen, mit denen sich die Kläger in ihrer Beschwerdebegründung nicht auseinandergesetzt haben.

    Denn der Senat hat schon in seinem Beschluss in BFH/NV 2014, 1032, unter Rz 15 ausgeführt, dass das BVerfG (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) eine Regionalisierung des Grundfreibetrags im Hinblick auf die Kosten der Unterbringung nicht gefordert habe, weil etwaige Unterschiede durch das Wohngeld ausgeglichen werden könnten.

    Der Hinweis der Kläger, der BFH habe in seinem Beschluss in BFH/NV 2014, 1032 lediglich eine summarische Prüfung vorgenommen, macht --entgegen der Ansicht der Kläger-- eine Auseinandersetzung mit den dort dargelegten Rechtsgrundsätzen nicht entbehrlich.

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    aa) Soweit die Kläger mit ihrer Beschwerde auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum (z.B. Beschlüsse vom 25. September 1992  2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413; vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 6539) hinweisen, ist das FG von diesen Grundsätzen ausgegangen.

    Denn der Senat hat schon in seinem Beschluss in BFH/NV 2014, 1032, unter Rz 15 ausgeführt, dass das BVerfG (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413) eine Regionalisierung des Grundfreibetrags im Hinblick auf die Kosten der Unterbringung nicht gefordert habe, weil etwaige Unterschiede durch das Wohngeld ausgeglichen werden könnten.

  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    Darüber hinaus hat der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2014, 1032 auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und das BFH-Urteil vom 18. November 2009 X R 34/07 (BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414) hingewiesen, mit denen sich die Kläger in ihrer Beschwerdebegründung nicht auseinandergesetzt haben.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Steuergesetzgeber bei der Prüfung der Frage, ob durch den in den Einkommensteuergesetzen festgesetzten Grundfreibeträgen das Existenzminimum von der Besteuerung ausgenommen bleibt, an den maßgeblichen Daten der Existenzminimumberichte orientieren, da diese sich weitgehend an den Regelsätzen nach § 20 Abs. 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch anlehnen (BFH-Urteil in BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414, Rz 122 ff., m.w.N.).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    Darüber hinaus hat das BVerfG mit Beschluss vom 23. Juli 2014  1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 (BVerfGE 137, 34, Rz 81) --auf den das FG in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich hingewiesen hat-- ausgeführt, dass das Grundgesetz (GG) selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen vorgebe und sich die verfassungsrechtliche Kontrolle im Wege einer Gesamtschau auf die Höhe der Leistungen insgesamt und nicht auf einzelne Berechnungselemente beziehe.

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss in BVerfGE 137, 34 zudem festgestellt, dass die als Orientierung dienenden staatlichen Sozialhilfeleistungen für die Streitjahre 2011 und 2012 nicht evident unzureichend sind (Rz 86 ff.).

  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    Es ist insbesondere nicht erkennbar, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich sei, auf sachfremden Erwägungen beruhe und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheine (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48, Rz 18).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    aa) Soweit die Kläger mit ihrer Beschwerde auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum (z.B. Beschlüsse vom 25. September 1992  2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153, BStBl II 1993, 413; vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, BStBl II 1990, 6539) hinweisen, ist das FG von diesen Grundsätzen ausgegangen.
  • BFH, 07.01.2014 - X B 191/13

    Darlegung der Höhe einer Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    Hat das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn mit der Nichtzulassungsbeschwerde für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO schlüssig dargelegt wird und vorliegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Januar 2014 X B 191/13, BFH/NV 2014, 695).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 7 K 7155/14

    Einkommensteuer 2011 und 2012

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Mai 2016 7 K 7155/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.   .
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaube, beschränke sich --bezogen auf das Ergebnis-- die materielle Kontrolle darauf, ob die Leistungen evident unzureichend seien (so auch BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010  1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, BVerfGE 125, 175, Rz 141).
  • BFH, 08.01.2009 - X B 256/07

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei erhobenem Vorwurf der

    Auszug aus BFH, 11.08.2016 - III B 88/16
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde auf den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit gestützt wird, muss sie sich darüber hinaus auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auseinandersetzen (BFH-Beschluss vom 8. Januar 2009 X B 256/07, BFH/NV 2009, 548).
  • BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende

  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98

    Keine Grundsatzentscheidung zur Belastung von Familien durch indirekte Steuern

  • BFH, 18.10.2013 - III B 46/13

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der

  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09

    Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht

  • BFH, 27.11.2012 - X B 48/11

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den

  • BFH, 14.08.2013 - III B 13/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen

  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch

  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 288/10

    Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 41/14

    Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen -

    Bei einer kumulativen Begründung des FG mit selbständig tragenden Begründungssträngen ist das Urteil des FG nur aufzuheben, wenn sich der Verfahrensfehler auf jeden der tragenden Begründungsstränge auswirkt oder sich beide Begründungsstränge aus verschiedenen Gründen als verfahrens- oder rechtsfehlerhaft darstellen (BFH-Beschlüsse vom 30. September 2016 X B 27/16, BFH/NV 2017, 162; vom 11. August 2016 III B 88/16, BFH/NV 2017, 149; vom 24. Mai 2016 V B 83/15, BFH/NV 2016, 1309).
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