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   BFH, 17.10.2011 - III B 92/10   

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https://dejure.org/2011,10878
BFH, 17.10.2011 - III B 92/10 (https://dejure.org/2011,10878)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2011 - III B 92/10 (https://dejure.org/2011,10878)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - III B 92/10 (https://dejure.org/2011,10878)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe - Verhältnis von bewilligter Prozesskostenhilfe und Klageantrag - Darlegungslast und Frist für den PKH-Antrag

  • openjur.de

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verhältnis von bewilligter Prozesskostenhilfe und Klageantrag; Darlegungslast und Frist für den PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 47, FGO § 56 Abs 2, FGO § 142, ZPO § 117 Abs 1 S 2, ZPO § 234
    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe - Verhältnis von bewilligter Prozesskostenhilfe und Klageantrag - Darlegungslast und Frist für den PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe - Verhältnis von bewilligter Prozesskostenhilfe und Klageantrag - Darlegungslast und Frist für den PKH-Antrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 FGO, § 56 Abs 2 FGO, § 142 FGO, § 117 Abs 1 S 2 ZPO, § 234 ZPO
    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe - Verhältnis von bewilligter Prozesskostenhilfe und Klageantrag - Darlegungslast und Frist für den PKH-Antrag

  • rewis.io

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe - Verhältnis von bewilligter Prozesskostenhilfe und Klageantrag - Darlegungslast und Frist für den PKH-Antrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe - Verhältnis von bewilligter Prozesskostenhilfe und Klageantrag - Darlegungslast und Frist für den PKH-Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47 Abs. 1 S. 1; ZPO § 234
    Wahrung der Klagefrist bei einem lediglichen Stellen des Antrags auf Prozesskostenhilfe innerhalb der Klagefrist im Zusammenhang mit einem Streit über die Bewilligung von Kindergeld; Notwendigkeit der Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der ...

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Wiedereinsetzung nach Gewährung von Prozesskostenhilfe; keine Verlängerung der Zweiwochenfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.05.1993 - XII ZB 70/93

    Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach

    Auszug aus BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
    Wenn der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Mittellosigkeit der Partei oder fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wurde, dann beginnt die Zwei-Wochen-Frist nach der zur entsprechenden Vorschrift des § 234 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach einer Überlegungsfrist von zwei bis vier Werktagen (Beschlüsse des BGH vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 722; vom 26. Mai 1993 XII ZB 70/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1993, 1428, jeweils m.w.N.; gleicher Auffassung BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686; ohne Zubilligung einer Überlegungsfrist dagegen BFH-Beschluss vom 2. September 1986 VII B 71/86, BFH/NV 1987, 307).

    Denn nur wenn einem Beteiligten PKH versagt wird, benötigt er Zeit für weitere Überlegungen, ob er sich mit der Entscheidung des Finanzamts oder der Familienkasse abfindet oder ob er sie auf eigenes Kostenrisiko --etwa mit Hilfe von Krediten-- angreift (vgl. BGH-Beschluss in FamRZ 1993, 1428).

    Deshalb ist ihr bei unerwarteter PKH-Versagung eine zusätzliche Überlegungsfrist zuzubilligen (vgl. BGH-Beschlüsse in FamRZ 1993, 1428, und in HFR 2009, 722).

  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08

    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag

    Auszug aus BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
    Wenn der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Mittellosigkeit der Partei oder fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wurde, dann beginnt die Zwei-Wochen-Frist nach der zur entsprechenden Vorschrift des § 234 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach einer Überlegungsfrist von zwei bis vier Werktagen (Beschlüsse des BGH vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 722; vom 26. Mai 1993 XII ZB 70/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1993, 1428, jeweils m.w.N.; gleicher Auffassung BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686; ohne Zubilligung einer Überlegungsfrist dagegen BFH-Beschluss vom 2. September 1986 VII B 71/86, BFH/NV 1987, 307).

    Deshalb ist ihr bei unerwarteter PKH-Versagung eine zusätzliche Überlegungsfrist zuzubilligen (vgl. BGH-Beschlüsse in FamRZ 1993, 1428, und in HFR 2009, 722).

  • BFH, 27.11.1991 - III B 566/90

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Überschreitung der

    Auszug aus BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
    Wenn der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Mittellosigkeit der Partei oder fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wurde, dann beginnt die Zwei-Wochen-Frist nach der zur entsprechenden Vorschrift des § 234 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach einer Überlegungsfrist von zwei bis vier Werktagen (Beschlüsse des BGH vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 722; vom 26. Mai 1993 XII ZB 70/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1993, 1428, jeweils m.w.N.; gleicher Auffassung BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686; ohne Zubilligung einer Überlegungsfrist dagegen BFH-Beschluss vom 2. September 1986 VII B 71/86, BFH/NV 1987, 307).
  • BFH, 26.11.2007 - VII B 153/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verfahren und Fristbeginn

    Auszug aus BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine in Wahrheit zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 2003 VII B 196/02, BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609, m.w.N.; vom 26. November 2007 VII B 153/07, juris).
  • BGH, 11.11.1998 - XII ZB 119/98

    Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs nach Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
    Wird PKH, wie im Streitfall geschehen, bewilligt, dann ist auch nach der Rechtsprechung des BGH die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 234 ZPO nachzuholen (BGH-Beschlüsse vom 14. November 1990 XII ZB 141/90, FamRZ 1991, 425; vom 11. November 1998 XII ZB 119/98, FamRZ 1999, 579, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.1986 - VII B 71/86

    Beschwerde gegen die Verwerfung eines Antrags auf "Ablehnung des Gerichts wegen

    Auszug aus BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
    Wenn der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Mittellosigkeit der Partei oder fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wurde, dann beginnt die Zwei-Wochen-Frist nach der zur entsprechenden Vorschrift des § 234 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach einer Überlegungsfrist von zwei bis vier Werktagen (Beschlüsse des BGH vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 722; vom 26. Mai 1993 XII ZB 70/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1993, 1428, jeweils m.w.N.; gleicher Auffassung BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686; ohne Zubilligung einer Überlegungsfrist dagegen BFH-Beschluss vom 2. September 1986 VII B 71/86, BFH/NV 1987, 307).
  • BGH, 14.11.1990 - XII ZB 141/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristbeginn bei Mittellosigkeit -

    Auszug aus BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
    Wird PKH, wie im Streitfall geschehen, bewilligt, dann ist auch nach der Rechtsprechung des BGH die versäumte Rechtshandlung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 234 ZPO nachzuholen (BGH-Beschlüsse vom 14. November 1990 XII ZB 141/90, FamRZ 1991, 425; vom 11. November 1998 XII ZB 119/98, FamRZ 1999, 579, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BFH, 17.10.2011 - III B 92/10
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine in Wahrheit zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 2003 VII B 196/02, BFHE 201, 425, BStBl II 2003, 609, m.w.N.; vom 26. November 2007 VII B 153/07, juris).
  • BFH, 31.05.2016 - V B 26/16

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - "Wiedereinsetzung" in die nach

    Wird die beantragte PKH durch Beiordnung eines Rechtsbeistandes seiner Wahl gewährt, ist das in der Mittellosigkeit begründete Hindernis mit Zustellung des Beschlusses über die PKH-Gewährung (vorliegend 15. April 2016) weggefallen (BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2011 III B 92/10, BFH/NV 2012, 421; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Rz 190, 191), sodass die zweiwöchige Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung und die Nachholung der versäumten Handlung am 29. April 2016 ablief (§ 54 Abs. 2 FGO, § 222 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 187 Abs. 1 und § 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2013 - 14 K 3036/12

    Keine Wiedereinsetzung nach gewährter PKH bei Irrtum des den Antrag auf PKH

    Nach § 56 Abs. 2 S. 1 FGO ist die versäumte Handlung innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses und damit innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses wegen PKH vorzunehmen (vgl. BFH- Beschluss vom 17. Oktober 2011 III B 92/10, BFH/NV 2012, 421; FG Düsseldorf, Beschluss vom 6. August 2007 18 Ko 2303/07 GK, Entscheidungen der FG (EFG) 2008, 78).
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