Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.11.2011

Rechtsprechung
   BFH, 14.01.2011 - III B 96/09   

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BFH, 14.01.2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,8229)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,8229)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,8229)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und die Amtsermittlungspflicht - Merkmal des örtlich gebundenen Zusammenlebens bzw. der zeitintensiven Betreuung eines behinderten Kindes in der Familienwohnung als Voraussetzung ...

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme; Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und die Amtsermittlungspflicht; Merkmal des örtlich gebundenen Zusammenlebens bzw. der zeitintensiven Betreuung eines behinderten Kindes in der Familienwohnung als Voraussetzung ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 1 Nr 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 Nr 1
    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und die Amtsermittlungspflicht - Merkmal des örtlich gebundenen Zusammenlebens bzw. der zeitintensiven Betreuung eines behinderten Kindes in der Familienwohnung als Voraussetzung ...

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und die Amtsermittlungspflicht - Merkmal des örtlich gebundenen Zusammenlebens bzw. der zeitintensiven Betreuung eines behinderten Kindes in der Familienwohnung als Voraussetzung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und die Amtsermittlungspflicht - Merkmal des örtlich gebundenen Zusammenlebens bzw. der zeitintensiven Betreuung eines behinderten Kindes in der Familienwohnung als Voraussetzung ...

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und die Amtsermittlungspflicht - Merkmal des örtlich gebundenen Zusammenlebens bzw. der zeitintensiven Betreuung eines behinderten Kindes in der Familienwohnung als Voraussetzung ...

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs und die Amtsermittlungspflicht - Merkmal des örtlich gebundenen Zusammenlebens bzw. der zeitintensiven Betreuung eines behinderten Kindes in der Familienwohnung als Voraussetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; FGO § 116
    Zugehörigkeit eines behinderten Kindes zum Haushalt der Eltern bei dauernder Heimunterbringung i.R.d. Bestimmung des örtlichen Merkmals einer Haushaltsaufnahme

  • datenbank.nwb.de

    Begriff der Haushaltsaufnahme i.S. des § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG durch Rechtsprechung geklärt; Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs; Haushaltszugehörigkeit eines behinderten Kindes trotz dauernder Heimunterbringung bei den (Pflege-) Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Vaters eines behinderten Kindes auf Zahlung von Pflegegeld nach Wechsel des Kindes in eine Pflegeeinrichtung; Zugehörigkeit eines behinderten Kindes zum Haushalt der Eltern bei dauernder Heimunterbringung i.R.d. Bestimmung des örtlichen Merkmals einer ...

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Würde es ihnen gleichwohl bezahlt werden, käme es zu einer Zweckverfehlung des Familienlastenausgleichs und einem Wertungswiderspruch zu Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG); Eltern verdienten dort keinen Schutz, wo sie sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind entzögen (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Juli 1968  1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66, BVerfGE 24, 119).
  • BFH, 31.01.2005 - III B 59/04

    Grundsätzliche Bedeutung: Verfassungswidrigkeit - ausgelaufenes Recht

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Soweit der Kläger Verfassungsverstöße geltend macht, fehlt es an einer substantiierten, an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH orientierten inhaltlichen Auseinandersetzung (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2005 III B 59/04, BFH/NV 2005, 1081).
  • BFH, 04.04.2003 - V B 145/02

    Kein Vorsteuerabzug für Leistungen von Nichtunternehmern

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Bei der Prüfung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, ist auf den materiellen Rechtsstandpunkt des FG abzustellen (z.B. BFH-Beschluss vom 4. April 2003 V B 145/02, BFH/NV 2003, 1096).
  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein behindertes Kind trotz dauernder Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der (Pflege-)Eltern gehören, wenn es dort in einem zeitlich bedeutsamen Umfang betreut wird (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324).
  • BFH, 16.04.2008 - III B 36/07

    Haushaltsaufnahme eines auswärts studierenden Kindes

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme bezieht sich auf die gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen (Senatsbeschluss vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326).
  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Er entspricht im Wesentlichen dem gleichlautenden Begriff in § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG (zu normspezifischen Besonderheiten des § 64 EStG vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 VIII R 106/03, BFHE 208, 220, BStBl II 2008, 762).
  • FG Hamburg, 20.06.2001 - I 707/99

    Keine Beendigung der Haushaltsgemeinschaft mit der Pflegefamilie durch

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Die angeführten Urteile des FG Düsseldorf (vom 15. Dezember 1999  9 K 5749/98 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 225) und FG Hamburg (vom 20. Juni 2001 I 707/99, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2001, 1280) beschäftigen sich mit einer anderen Rechtsfrage, nämlich der Fragestellung, ob Haushaltsaufnahmen durch Heimunterbringungen beendet oder unterbrochen werden.
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein behindertes Kind trotz dauernder Heimunterbringung weiterhin zum Haushalt der (Pflege-)Eltern gehören, wenn es dort in einem zeitlich bedeutsamen Umfang betreut wird (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. BFH-Urteile vom 14. November 2001 X R 24/99, BFHE 197, 296, BStBl II 2002, 244; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 109/04

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 14.01.2011 - III B 96/09
    Abgesehen davon fehlt es insoweit auch an Ausführungen dazu, weshalb es dem --anwaltlich vertretenen-- Kläger nicht möglich gewesen sein sollte, in der mündlichen Verhandlung selbst auf die seiner Ansicht nach erforderliche weitere Sachverhaltsaufklärung gerichtete Beweisanträge zu stellen (z.B. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2005 III B 109/04, BFH/NV 2005, 1086, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 15.12.1999 - 9 K 5749/98

    Kindergeld; Rechtsweg; Erstattungsanspruch; Abzweigung; Jugendhilfe -

  • BFH, 18.02.2008 - III B 69/07

    Haushaltsaufnahme auch bei volljährigen Kindern möglich

  • BFH, 28.01.2010 - III B 33/09

    Wohnsitz eines in der Türkei studierenden Kindes

  • BFH, 24.10.2006 - III S 3/06

    PKH; Sachaufklärungspflicht; Haushaltsaufnahme eines Kindes

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    bb) Das Beweismittel war nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des FG (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14.01.2011 - III B 96/09, BFH/NV 2011, 788) nicht unerheblich.
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Das Beweismittel war nach dem insoweit maßgeblichen materiellen Rechtsstandpunkt des FG (hierzu z.B. BFH-Beschluss vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788) auch nicht unerheblich.
  • BFH, 03.04.2012 - V B 130/11

    Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu

    Danach liegt eine Haushaltsaufnahme vor, wenn das Kind nicht nur vorübergehend in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 III S 3/06 (PKH), BFH/NV 2007, 238; vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788).

    Diese drei Merkmale können zwar je nach Einzelfall unterschiedlich ausgeprägt sein (BFH-Beschluss vom 18. Februar 2008 III B 69/07, BFH/NV 2008, 948), müssen aber alle vorliegen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 788).

    Dabei bezieht sich das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme auf die gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen (BFH-Beschlüsse vom 16. April 2008 III B 36/07, BFH/NV 2008, 1326; in BFH/NV 2011, 788).

  • BFH, 18.04.2013 - V R 41/11

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist; neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteile vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713; vom 26. August 2003 VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; vom 16. Dezember 2003 VIII R 67/00, BFH/NV 2004, 934; BFH-Beschluss vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788).
  • BFH, 12.10.2016 - XI R 1/16

    Kindergeld: Pflegekindschaftsverhältnis; Erfordernis der Haushaltsaufnahme

    c) Sowohl nach altem wie nach neuem Recht setzt dies gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. BFH-Urteile vom 19. April 2007 III R 85/03, BFH/NV 2007, 1855, Rz 25; vom 22. Dezember 2011 III R 70/09, BFH/NV 2012, 1446, Rz 13; BFH-Beschlüsse vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788, Rz 7; vom 2. Juli 2012 VI B 13/12, Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2012, R1161, Rz 2; vom 13. Januar 2015 III B 18/14, BFH/NV 2015, 701, Rz 12) u.a. voraus, dass der Steuerpflichtige das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 4 K 2296/15

    Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und nicht den Eltern

    Vielmehr sei das Erfordernis des örtlich gebundenen Zusammenlebens gerade wesentliches Kriterium dafür, dass die Großeltern tatsächlich kindesbezogene Belastungen tragen würden und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit im Vergleich zu Kinderlosen gemindert sei (Bezugnahme auf BFH, Beschluss vom 14. Januar 2011 - III B 96/09 -).
  • BFH, 28.11.2011 - III S 9/11

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    Mit Beschluss vom 14. Januar 2011 hat der Senat die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision III B 96/09 des Klägers, Beschwerdeführers und Rügeführers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 31. März 2009  1 K 233/08 Kg als unbegründet zurückgewiesen.

    b) Soweit der Kläger nunmehr auf Art. 5 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abhebt (BGBl II 2008, 1420), handelt es sich um eine Überlegung, die im vorausgegangenen Beschwerdeverfahren III B 96/09 nicht vorgebracht wurde.

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 2488/11

    Kindergeld für Enkelkind: Haushaltsaufnahme bei länger währender Inhaftierung

    Danach liegt eine Haushaltsaufnahme vor, wenn das Kind nicht nur vorübergehend in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 III S 3/06 (PKH), BFH/NV 2007, 238 ; vom 14. Januar 2011 III B 96/09 , BFH/NV 2011, 788 ).

    Diese drei Merkmale können zwar je nach Einzelfall unterschiedlich ausgeprägt sein ( BFH-Beschluss vom 18. Februar 2008 III B 69/07 , BFH/NV 2008, 948 ), müssen aber alle vorliegen ( BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 788 ).

    Dabei bezieht sich das örtliche Merkmal der Haushaltsaufnahme auf die gemeinsame Familienwohnung als ortsbezogener Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen (BFH-Beschlüsse vom 16. April 2008 III B 36/07 , BFH/NV 2008, 1326 ; in BFH/NV 2011, 788 ; zum Ganzen zuletzt BFH-Beschluss vom 3. April 2012 V B 130/11, BFH/NV 2012, 1136).

  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Für die Frage, ob eine Ermittlungsmaßnahme geboten ist, kommt es im Rahmen der Prüfung eines Verfahrensfehlers auf den materiellen Rechtsstandpunkt des FG an (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 12/12

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich

    Das Beweismittel war nach dem insoweit maßgeblichen materiellen Rechtsstandpunkt des FG (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 62; vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788) auch nicht unerheblich.
  • BFH, 09.12.2011 - III B 25/11

    Vorrangbestimmung zwischen mehreren Kindergeldberechtigten bei im Ausland

  • FG Düsseldorf, 09.03.2018 - 14 K 2976/16

    Anspruch auf Kindergeld für den schwerbehinderten Bruder als Pflegekind

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.12.2013 - 4 K 787/09

    Kindergeld: Keine Haushaltsaufnahme von Pflegekindern in den Familienhaushalt des

  • BFH, 02.10.2013 - III B 56/13

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags -

  • FG Saarland, 25.02.2021 - 2 K 1395/20

    Kindergeld: Zu den Voraussetzungen eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einem

  • FG Köln, 25.11.2015 - 14 K 1304/15

    Bewilligung von Kindergeld bei Aufnahme des volljährigen Pflegekindes in den

  • BFH, 18.03.2013 - III B 143/12

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 24.07.2014 - V B 1/14

    Übergehen eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags - Aufhebung eines

  • BFH, 16.04.2013 - III B 89/11

    Sachliche Verflechtung durch Überlassung von Büroräumen

  • BFH, 11.09.2012 - VI B 67/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Haushaltsaufnahme - Heimunterbringung -

  • BFH, 07.11.2011 - III B 53/10

    Übergehen eines mit dem Sachantrag wiederholten Beweisantrages

  • FG München, 31.01.2013 - 10 K 1438/10

    Kindergeld: Keine Festsetzungsverjährung wegen Ablaufhemmung

  • FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21

    Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld

  • FG Sachsen, 18.05.2011 - 6 K 1169/08

    Eltern verlieren nicht Anspruch auf Kindergeld im Falle des Lebens der Kinder im

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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2011 - III B 96/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21822
BFH, 28.11.2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,21822)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,21822)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2011 - III B 96/09 (https://dejure.org/2011,21822)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • openjur.de

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung; Auslegung als Berichtigungsantrag; Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 107, FGO § 108, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 155, ZPO § 239 Abs 1
    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • Bundesfinanzhof

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 FGO, § 108 FGO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 155 FGO
    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • rewis.io

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber bei fehlerhafter Rechtsanwendung - Auslegung als Berichtigungsantrag - Keine Verfahrensunterbrechung durch gesetzlichen Beteiligtenwechsel

  • rechtsportal.de

    FGO § 107
    Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung i.R.e. Antrags auf Berichtigung eines Beschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.11.2003 - I B 47/03

    Offenbare Unrichtigkeit; Urteilsberichtigung

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Ziel der Berichtigung kann somit nur sein, den erklärten mit dem gewollten Inhalt des Urteils in Einklang zu bringen; wie bei der vergleichbaren Vorschrift des § 129 der Abgabenordnung schließt die ernstliche Möglichkeit eines Fehlers in der Sachverhaltsermittlung, Tatsachenwürdigung oder Rechtsanwendung die Berichtigung nach § 107 FGO aus (z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2003 I B 47/03, BFH/NV 2004, 515).
  • BFH, 06.06.2007 - II R 20/06

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Diese liegt u.a. vor, wenn der Beschluss als Klägerin eine nicht mehr existente Person benennt, deren Parteistellung inzwischen auf eine andere Person bzw. mehrere andere Personen übergegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2005 - V B 84/02

    NZB: Urteilsberichtigung, Aufhebung eines Erbscheins

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Als Berichtigungsgegenstand erfasst § 107 FGO alle Bestandteile des Urteils bzw. des Beschlusses (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2005 V B 84/02, BFH/NV 2005, 2218, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 52/07

    Auslegung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Beginn der

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Zudem ist der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung zu beachten, nach dem dasjenige gewollt ist, das nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage des Klägers entspricht (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2009 II R 52/07, BFH/NV 2010, 824).
  • BFH, 20.12.2006 - II B 152/05

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Ein Antrag auf Berichtigung des "Tatbestandes" des Senatsbeschlusses vom 14. Januar 2011 nach § 108 FGO wäre aber bereits wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2006 II B 152/05, nicht amtlich veröffentlicht --juris--).
  • BFH, 10.03.2008 - III R 37/03

    Berichtigung eines Beschlusses des BFH wegen offenbarer Unrichtigkeiten

    Auszug aus BFH, 28.11.2011 - III B 96/09
    Die Entscheidung ergeht kostenfrei (Senatsbeschluss vom 10. März 2008 III R 37/03, BFH/NV 2008, 1333, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2015 - V B 26/15

    "Offenbare Unrichtigkeit" i. S. des § 107 FGO setzt Versehen voraus -

    Bereits die Möglichkeit eines Rechtsirrtums, Denkfehlers oder unvollständiger Sachverhaltsermittlung schließt die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 31. August 2012 IX B 86/12, BFH/NV 2012, 1994, Rz 3, m.w.N., und vom 28. November 2011 III B 96/09, BFH/NV 2012, 742, Rz 6, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2013 - XI B 57/13

    Berichtigung eines FG-Urteils im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

    Darin liegt eine zu berichtigende ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO, weil das Rubrum des Urteils des FG als Beklagte eine nicht mehr existente Familienkasse benennt, deren Beteiligtenstellung inzwischen auf eine andere Familienkasse übergegangen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 28. November 2011 III B 96/09, BFH/NV 2012, 742, m.w.N.).
  • FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1788/17

    Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs.

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des BFH in einer Entscheidung zum DBA Frankreich, in der der BFH ausschließlich auf die Anrechnungsmöglichkeiten nach dem DBA Frankreich abgestellt habe und etwaige Anrechnungsmöglichkeiten nach nationalem französischen Steuerrecht nicht betrachtet habe (BFH-Urteil vom 10. Januar 2012, I R 25/10, BFH/NV 2012, 742).
  • FG Köln, 22.09.2023 - 2 K 1792/17

    Kapitalertragsteuererstattung: Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs.

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des BFH in einer Entscheidung zum DBA Frankreich, in der der BFH ausschließlich auf die Anrechnungsmöglichkeiten nach dem DBA Frankreich abgestellt habe und etwaige Anrechnungsmöglichkeiten nach nationalem französischen Steuerrecht nicht betrachtet habe (BFH-Urteil vom 10. Januar 2012, I R 25/10, BFH/NV 2012, 742).
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