Rechtsprechung
   BFH, 26.06.2003 - III K 1/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11673
BFH, 26.06.2003 - III K 1/03 (https://dejure.org/2003,11673)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2003 - III K 1/03 (https://dejure.org/2003,11673)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - III K 1/03 (https://dejure.org/2003,11673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 55 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 55 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 62a; ; FGO § 62a Satz 2; ; FGO § 70; ; FGO § 134; ; ZPO § 584; ; ZPO § 579; ; ZPO § 580 Nr. 4; ; ZPO § 580 Nr. 5; ; GKG § 17a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufnahme des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Zuständigkeit des BFH für Wiederaufnahmeklage; Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit einer Wiederaufnahmeklage nicht erforderlich; Vertretungszwang vor dem BFH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.1999 - I K 1/98

    Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - III K 1/03
    Im Sinne dieser Regelung steht auch ein Beschluss, durch den eine Revision oder eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wurde, einem Revisionsurteil gleich (BFH-Beschluss vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730).

    Wird gegen ein Urteil des FG Wiederaufnahmeklage erhoben, so ist nach § 134 FGO i.V.m. § 584 ZPO ausschließlich das FG zuständig (Beschluss des BFH in BFH/NV 2000, 730).

  • BFH, 24.07.2000 - VII S 25/00

    Vertretungszwang vor BFH;Verweisung an FG bei unwirksamem AdV-Antrag

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - III K 1/03
    Eine Verweisung des Rechtsstreits an das FG entsprechend § 70 FGO i.V.m. § 17a Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes, soweit sich das Wiederaufnahmeverfahren gegen das Urteil des FG richtet, kommt indes nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung ein beim BFH wirksam --durch einen nach § 62a FGO zur Vertretung vor dem BFH Berechtigten-- eingeleitetes Verfahren voraussetzt (BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII S 25/00, BFH/NV 2001, 56, 57, m.w.N.).
  • BFH, 12.01.1998 - X B 193/97

    Beschwerdeeinlegung durch einen nichtpostulationsfähigen eingetragenen Verein

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - III K 1/03
    Unbeschadet weiterer zur Unzulässigkeit führender Gründe ist die Wiederaufnahmeklage bzw. der Wiederaufnahmeantrag bereits wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Bevollmächtigten unwirksam (BFH-Beschluss vom 12. Januar 1998 X B 193/97, BFH/NV 1998, 736).
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - III K 1/03
    Über das Wiederaufnahmebegehren ist durch Beschluss zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252, unter 7. der Gründe).
  • BFH, 23.05.1996 - III K 21/96

    Umfang des Vertretungszwanges vor dem Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 26.06.2003 - III K 1/03
    Dieser Vertretungszwang gilt grundsätzlich für sämtliche Verfahren vor dem BFH, also auch für Wiederaufnahmeklagen bzw. -anträge (BFH-Beschluss vom 23. Mai 1996 III K 21/96, BFH/NV 1996, 925).
  • BFH, 21.11.2003 - III E 5/03

    Befangenheit; Erinnerung gegen Kostenansatz

    Mit Beschluss vom 26. Juni 2003 III K 1/03 hat der Senat den vom Kostenschuldner und Erinnerungsführer gestellten Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren ... des Finanzgerichts (FG) als unzulässig verworfen.

    Im Übrigen sei die Entscheidung des BFH vom 26. Juni 2003 III K 1/03 unrechtmäßig.

    1. Es kann offen bleiben, ob der Befangenheitsantrag des Kostenschuldners gegen sämtliche Richter, die an dem der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Beschluss vom 26. Juni 2003 III K 1/03 mitgewirkt haben, dem Vertretungszwang nach § 62a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) unterliegt (bejahend BFH-Beschluss vom 31. Januar 1985 IV S 19/84, BFH/NV 1986, 751; offen gelassen im Beschluss des BFH vom 20. Januar 1999 XI E 4/98, BFH/NV 1999, 952).

  • BFH, 16.12.2014 - X K 5/14

    Restitutionsklage - Zuständigkeit für die Entscheidung über eine

    Zwar ist "Revisionsgericht" im Sinne dieser Vorschrift auch das Rechtsmittelgericht, das über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730, und vom 26. Juni 2003 III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436).
  • BFH, 10.12.2014 - V S 32/14

    PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§

    b) Wird PKH für die Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens nach § 134 FGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO beantragt und wird --wie hier-- nicht zugleich innerhalb der Frist nach § 586 ZPO durch eine vor dem BFH postulationsfähige Person oder Gesellschaft (vgl. § 585 ZPO i.V.m. § 62 Abs. 4, Abs. 2 Satz 1 FGO) der Wiederaufnahmeantrag gestellt (zum Vertretungszwang, vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436, unter II.1.), kann die beabsichtigte Rechtsverfolgung nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn damit zu rechnen ist, dass dem Antragsteller wegen unverschuldeter Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 Abs. 1 FGO) zu gewähren ist.
  • BFH, 21.08.2007 - II K 1/07

    Zuständigkeit für Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens

    Für eine Klage auf Wiederaufnahme eines Verfahrens, das durch die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH abgeschlossen wurde, ist grundsätzlich das FG zuständig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 I K 1/98, BFH/NV 2000, 730, sowie vom 26. Juni 2003 III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436).
  • FG Hamburg, 06.08.2009 - 4 V 182/09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwendung einer

    Gemäß § 134 FGO i.V.m. § 584 ZPO ist für eine Klage auf Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nur dann eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts gegeben, wenn ein in der Revisionsinstanz erlassenes Urteil aufgrund der §§ 579, 580 Nr. 4, 5 ZPO angefochten wird (vgl. BFH, Beschluss vom 26.06.2003, III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436).
  • FG Hamburg, 21.08.2009 - 4 K 181/09

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts zur Wiederaufnahme eines rechtskräftig

    Gemäß § 134 FGO i.V.m. § 584 ZPO ist nämlich für eine Klage auf Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nur dann eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts gegeben, wenn ein in der Revisionsinstanz erlassenes Urteil aufgrund der §§ 579, 580 Nr. 4, 5 ZPO angefochten wird (vgl. BFH, Beschluss vom 26.06.2003, III K 1/03, BFH/NV 2003, 1436).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht