Rechtsprechung
   BFH, 28.04.2010 - III R 1/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,374
BFH, 28.04.2010 - III R 1/08 (https://dejure.org/2010,374)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2010 - III R 1/08 (https://dejure.org/2010,374)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2010 - III R 1/08 (https://dejure.org/2010,374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • openjur.de

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • Bundesfinanzhof

    AufenthG § 2 Abs 3 S 2, AufenthG § ... 5 Abs 1 Nr 1, AufenthG § 25 Abs 5, AufenthG § 28, BErzGG § 1 Abs 6, BErzGG § 8 Abs 1, EStG § 52 Abs 61a S 2, EStG § 62 Abs 2, FGO § 74, GG Art 3 Abs 1, GG Art 100 Abs 1, SGB 10 § 104, SozSichAbk YUG Art 28 Abs 1
    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 S 2 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 25 Abs 5 AufenthG, § 28 AufenthG, § 1 Abs 6 BErzGG vom 13.12.2006
    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • IWW
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BErzGG § 1 Abs. 6, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 25 Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3
    Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Arbeitnehmer, Integration, Arbeitsmarkt, Aufenthaltstitel

  • rewis.io

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer mit dem Aufenthaltstitel nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c Einkommensteuergesetz ( EStG n.F.) von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Neuregelung des Kindergeldes für Ausländer ist verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Noch einmal: Kindergeld für Ausländer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer mit dem Aufenthaltstitel nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c Einkommensteuergesetz (EStG n.F.) von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Neuregelung des Kindergeldes für Ausländer ist verfassungsgemäß

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für erwerbslose Ausländer

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Die am 1. 1. 2006 in Kraft getretene Neuregelung des Kindergelds für Ausländer ist verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.6.2010)

    Ausschluss vieler Ausländer vom Kindergeld rechtmäßig // Bundesfinanzhof sieht keinen Widerspruch zum BSG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 262
  • NVwZ 2010, 1255
  • FamRZ 2010, 1342
  • DB 2010, 11
  • DB 2010, 1444
  • BStBl II 2010, 980
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Die Gesetzesänderung war eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juli 2004  1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114), in dem dieses § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes i.d.F. des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2353) als insoweit unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG ansah, als die Gewährung von Kindergeld allein von der Art der ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ausländergesetz 1990 abhing.

    Damit ist der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG nachgekommen, das beanstandet hatte, dass die frühere Regelung nur ausländische Eltern benachteiligte, die legal in der Bundesrepublik lebten und bereits in den Arbeitsmarkt integriert waren (s. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114, unter B.III.4.).

    Auch der vom BVerfG im Beschluss in BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114 angeführte Gesichtspunkt, dass der Wegfall von Kindergeld und die Inanspruchnahme (ergänzender) Sozialhilfe die Chancen von Ausländern verringern könnte, ihren Aufenthaltsstatus zu verbessern, begründet keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG n.F. Nach dem ab 2005 geltenden Aufenthaltsrecht setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Trotz der zu § 1 Abs. 6 BErzGG ergangenen Vorlagebeschlüsse des BSG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R und B 10 EG 7/08 R ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind, nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG n.F. von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abhängt (Festhalten am Senatsurteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

    Die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009  B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) i.d.F. des AuslAnsprG ergangen sind, begründen keine Zweifel an der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG n.F.

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Trotz der zu § 1 Abs. 6 BErzGG ergangenen Vorlagebeschlüsse des BSG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R und B 10 EG 7/08 R ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind, nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG n.F. von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abhängt (Festhalten am Senatsurteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

    Die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009  B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) i.d.F. des AuslAnsprG ergangen sind, begründen keine Zweifel an der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG n.F.

  • BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

    Kein Kindergeld für geduldete Ausländer

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 EStG n.F. im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG n.F.).

    Beschäftigte Personen im Sinne dieses Abkommens sind nur Arbeitnehmer (Senatsurteil in BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905), nicht aber Personen, die --wie die Klägerin-- ihren Unterhalt mit Sozialleistungen bestreiten.

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Trotz der zu § 1 Abs. 6 BErzGG ergangenen Vorlagebeschlüsse des BSG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R und B 10 EG 7/08 R ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind, nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG n.F. von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abhängt (Festhalten am Senatsurteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

    Die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3. Dezember 2009  B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R (juris), die zur wortgleichen Regelung der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach § 1 Abs. 6 des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) i.d.F. des AuslAnsprG ergangen sind, begründen keine Zweifel an der Verfassungskonformität des § 62 Abs. 2 EStG n.F.

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Trotz der zu § 1 Abs. 6 BErzGG ergangenen Vorlagebeschlüsse des BSG vom 3. Dezember 2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R und B 10 EG 7/08 R ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind, nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EStG n.F. von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abhängt (Festhalten am Senatsurteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913).

    Der Senat hat mit Urteilen vom 15. März 2007 III R 93/03 (BFHE 217, 443, BStBl II 2009, 905) sowie vom 22. November 2007 III R 54/02 (BFHE 220, 45, BStBl II 2009, 913) entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Kindergeldberechtigung in § 62 Abs. 2 EStG n.F. im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums handelte, als er die Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel nach dem AufenthG abhängig machte und bei einzelnen Titeln, die einen schwächeren aufenthaltsrechtlichen Status vermitteln, darüber hinaus von einem mindestens dreijährigen rechtmäßigen, gestatteten oder geduldeten Aufenthalt im Bundesgebiet sowie von einer berechtigten Erwerbstätigkeit, vom Bezug laufender Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder von der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Nr. 3 EStG n.F.).

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Die Anrechnung des Kindergeldes ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. März 2010  1 BvR 3163/09, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2010, 800, zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch --SGB II--).
  • FG Düsseldorf, 09.11.2007 - 18 K 1580/06

    Kindergeldberechtigung bei einer Aufenthaltsgewährung aus humantitären Gründen;

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil vom 9. November 2007  18 K 1580/06 Kg (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 388) ab.
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 221/98

    Bindungswirkung von Zusicherungen der Familienkassen

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Der Umstand, dass sie nach ihrem Vortrag Kindergeld hätte beanspruchen können, wenn die Ausländerbehörde sie anders beraten hätte, muss hierbei außer Betracht bleiben, da es für den Bezug von Kindergeld allein auf den tatsächlichen "Besitz" aufenthaltsrechtlicher Titel ankommt und nicht darauf, ob ein Ausländer einen Anspruch auf einen Titel hat, der zum Bezug von Kindergeld berechtigt (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1998 VI B 221/98, BFHE 187, 562, BStBl II 1999, 140, und vom 18. Februar 2009 III B 132/08, BFH/NV 2009, 922).
  • BFH, 18.02.2009 - III B 132/08

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
    Der Umstand, dass sie nach ihrem Vortrag Kindergeld hätte beanspruchen können, wenn die Ausländerbehörde sie anders beraten hätte, muss hierbei außer Betracht bleiben, da es für den Bezug von Kindergeld allein auf den tatsächlichen "Besitz" aufenthaltsrechtlicher Titel ankommt und nicht darauf, ob ein Ausländer einen Anspruch auf einen Titel hat, der zum Bezug von Kindergeld berechtigt (s. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1998 VI B 221/98, BFHE 187, 562, BStBl II 1999, 140, und vom 18. Februar 2009 III B 132/08, BFH/NV 2009, 922).
  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Dass die Betroffenen ohne Kindergeld mehr Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten, führe auch nicht dazu, dass sich ihre Chancen auf einen verbesserten Aufenthaltsstatus verringerten (vgl. BFH, Urteil vom 28. April 2010 - III R 1/08 -, BFHE 229, 262, juris, Rn. 11 f.; Urteil vom 26. August 2010 - III R 47/09 -, BFHE 230, 563, juris, Rn. 10; Beschluss vom 28. November 2017 - III B 86/17 -, juris, Rn. 10).

    Diese Ungleichbehandlung der beiden Teilgruppen entfällt insbesondere nicht dadurch, dass das Kindergeld als Einkommen auf Sozialleistungen des anspruchsberechtigten Elternteils oder als Einkommen des minderjährigen Kindes (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 5 SGB II, § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII) auf die Sozialleistungen angerechnet oder auf Antrag nach § 74 Abs. 2 EStG in Verbindung mit § 104 SGB X an den Sozialleistungsträger oder nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wird (so jedoch BFH, Urteil vom 28. April 2010 - III R 1/08 -, BFHE 229, 262 ; Beschluss vom 26. März 2013 - III B 158/12 -, juris, Rn. 15, m.w.N.).

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auch nach den Vorlagebeschlüssen des Senats vom 3.12.2009 - B 10 EG 5/08 R (= 1 BvL 3/10) , B 10 EG 6/08 R (= 1 BvL 4/10) und B 10 EG 7/08 R (= 1 BvL 2/10) - hat der BFH an seiner Rechtsprechung festgehalten, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich sei, dass der Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die im Besitz bestimmter Aufenthaltstitel sind, nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst c EStG von der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abhängt (vgl BFH Urteil vom 28.4.2010 - III R 1/08, BFHE 229, 262).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Selbst wenn das BVerfG auf die Vorlagebeschlüsse des BSG hin § 1 Abs. 6 BErzGG als verfassungswidrig ansehen und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung für die Vergangenheit gezwungen sein sollte, hätte dieser keinen Anlass, die Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG zu ändern (BFH-Urteil vom 28.04.2010 III R 1/08, BFHE 229, 262, BStBl II 2010, 980, vgl. auch Urteil vom 17.06.2010, III R 72/08, BFH/NV 2010, 2242, Urteil vom 26.08.2010 III R 47/09, BFHE 230, 563, BStBl II 2011, 589, Urteil vom 27.01.2011 III R 45/09, BFHE 233, 38, BStBl II 2011, 720, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/09, BFH/NV 2011, 1134).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht