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   BFH, 15.12.2005 - III R 10/04   

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https://dejure.org/2005,4392
BFH, 15.12.2005 - III R 10/04 (https://dejure.org/2005,4392)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2005 - III R 10/04 (https://dejure.org/2005,4392)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - III R 10/04 (https://dejure.org/2005,4392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufwendungen für den krankheitsbedingten Einbau eines Fahrstuhls in ein gemietetes Einfamilienhaus keine außergewöhnliche Belastung

  • Judicialis

    EStG § 33; ; EStG § 33 Abs. 2; ; EStG § 33 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Außergewöhnliche Belastung - krankheitsbedingter Einbau eines Aufzugs in EFH

  • datenbank.nwb.de

    Lehre vom Gegenwert ist auch bei Mietereinbauten anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Belastungen - Krankheitsbedingter Fahrstuhleinbau des Mieters

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33
    Behindertengerechter Hausumbau; Fahrstuhl; Gegenwert; Mietereinbau; Verlorener Aufwand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm --anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung-- eine Belastung vor (Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und Senatsbeschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, jeweils m.w.N.).

    b) Mehraufwendungen eines Steuerpflichtigen für die behindertengerechte Ausgestaltung seines neu errichteten Wohnhauses (z.B. durch Einbau eines Aufzugs, einer Bodendusche und Vergrößerung des Bades) sind nach dem Senatsurteil in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491 nicht nach § 33 Abs. 2 EStG abziehbar, weil der Steuerpflichtige hierfür einen Gegenwert erhalte.

  • BFH, 18.03.2004 - III R 31/02

    Zahlung von Erpressungsgeldern als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
    Da bereits das Merkmal der Belastung i.S. des § 33 EStG nicht gegeben ist, kann unentschieden bleiben, ob den Aufwendungen für den Einbau des Aufzugs auch die Zwangsläufigkeit i.S. von § 33 Abs. 2 EStG fehlt, weil andere zumutbare Handlungsmöglichkeiten in Betracht gekommen wären (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2004 III R 31/02, BFHE 205, 274, BStBl II 2004, 867).
  • BFH, 04.03.1983 - VI R 189/79

    Keine außergewöhnliche Belastung, wenn den Aufwendungen ein Gegenwert in Form

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
    Dieser zeigt sich darin, dass in aller Regel ein Nachmieter im Anschluss an eine Selbstnutzung der Einbauten durch den Mieter für deren Restnutzungsdauer bei der Übernahme eine Ablösesumme zahlen würde (BFH-Urteil vom 4. März 1983 VI R 189/79, BFHE 138, 73, BStBl II 1983, 378, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2004 - III B 113/03

    Nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls in ein bestehendes selbstgenutztes Haus

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
    Ob ein Gegenwert oder ggf. ein verlorener Aufwand vorliegt, ist anhand objektiver, von ungewissen zukünftigen Ereignissen unabhängigen Kriterien zu ermitteln (BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2000 III B 53/00, BFH/NV 2001, 756; vom 15. April 2004 III B 113/03, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 11.12.2000 - III B 53/00

    Keine außergewöhnlichen Belastungen: Errichtung einer Garage

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
    Ob ein Gegenwert oder ggf. ein verlorener Aufwand vorliegt, ist anhand objektiver, von ungewissen zukünftigen Ereignissen unabhängigen Kriterien zu ermitteln (BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2000 III B 53/00, BFH/NV 2001, 756; vom 15. April 2004 III B 113/03, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 06.02.1997 - III R 72/96

    Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
    Auch sei anhand objektiver und praktikabler Maßstäbe nicht feststellbar, ob für den nachträglichen Einbau des Aufzugs eindeutig und ausschließlich die Behinderung oder sonstige private Gründe maßgeblich gewesen seien und ob der Steuerpflichtige bzw. das behinderte Haushaltsmitglied auch im Erdgeschoss ausreichenden und angemessenen Wohnraum hätte finden können (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607).
  • BFH, 15.04.2004 - III B 84/03

    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm --anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung-- eine Belastung vor (Senatsurteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und Senatsbeschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 09.10.2003 - 16 K 2824/01

    Außergewöhnliche Belastung; Wohnhaus; Behindertengerecht; Umbau; Gegenwert;

    Auszug aus BFH, 15.12.2005 - III R 10/04
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1051 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 25.01.2007 - III R 7/06

    Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm --anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung-- eine Belastung vor (Senatsurteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491; vom 2. Juni 2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36, und vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931, jeweils m.w.N.).

    Aufwendungen für den krankheitsbedingten Einbau eines Fahrstuhls in ein gemietetes Einfamilienhaus sind ebenfalls keine außergewöhnliche Belastung (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 931).

    Ein verlorener Aufwand könnte nur angenommen werden, wenn absehbar gewesen wäre, dass der Kläger alsbald verpflichtet gewesen wäre, den ursprünglichen baulichen Zustand wiederherzustellen (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 931, und Blümich/Heger, Einkommensteuergesetz, § 33 Rz 193).

  • FG Münster, 21.11.2014 - 4 K 1829/14

    Kosten des Scheidungsprozesses weiterhin als außergewöhnliche Belastungen

    Die Gewährung eines solchen Gegenwertes schließt die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung aus (BFH-Urteil vom 15.12.2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931).
  • FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1273/07

    Abzugsfähigkeit einer Rollstuhlrampe als außergewöhnliche Belastung

    So hat er sowohl bei einem von den Steuerpflichtigen neu errichteten bzw. angemieteten als auch bei einem bereits von den Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Gebäude die Berücksichtigung nach § 33 EStG verneint bei Aufwendungen für den im Haus erfolgten Einbau eines Personenaufzugs und einer Bodendusche sowie den Umbau des Bades (Urteile in BStBl II 1997, 491, und vom 2.6.2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36; Beschlüsse vom 15.4.2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, und vom 27.12.2006 III B 107/06, BFH/NV 2007, 701) und für die Errichtung eines Außenaufzugs (Urteile vom 6.2.1997 III R 72/96, BStBl II 1997, 607, vom 15.12.2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931, und in BFH/NV 2007, 1081).

    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass es nach der Rechtsprechung des BFH auf die konkreten Nutzungsverhältnisse grundsätzlich nicht ankommen soll (z.B. Urteile in BFH/NV 2006, 931 und in BFH/NV 2007, 1081).

    Dass den Klägern im Zusammenhang mit der Schaffung eines barrierefreien Zugangs andere zumutbare (kostengünstigere) Handlungsmöglichkeiten verblieben, die Baumaßnahme mithin nicht zwangsläufig i.S.d. § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG war (vgl. hierzu BFH in BStBl II 2004, 867 und in BFH/NV 2006, 931), ist im Streitfall nicht ersichtlich.

  • BFH, 27.12.2006 - III B 107/06

    AgB: Einbau Personenaufzug

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage hinsichtlich der Kosten für den Aufzug unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Dezember 2005 III R 10/04 (BFH/NV 2006, 931) ab, wonach Aufwendungen für den krankheitsbedingten Einbau eines Aufzugs in ein gemietetes Einfamilienhaus ebenso wenig wie bei dem Einbau in ein selbst genutztes Eigenheim als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen seien.

    Auch die Aufwendungen eines Mieters zum krankheitsbedingten Einbau eines Aufzugs sind nach dem Urteil des Senats in BFH/NV 2006, 931 nicht abziehbar.

  • BFH, 26.04.2006 - III B 113/05

    NZB: Einbau Aufzug in EFH keine agB

    Diese Rechtsprechung hat der Senat erst jüngst in seinem Urteil vom 15. Dezember 2005 III R 10/04 (BFH/NV 2006, 931) ausdrücklich bestätigt.

    Soweit die Kläger sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2004, 1051 stützen, ist dieses durch die Entscheidung des Senats in BFH/NV 2006, 931 aufgehoben worden.

  • BFH, 25.10.2007 - III R 63/06

    Bekleidungskosten von Transsexuellen keine außergewöhnliche Belastung

    Denn in einem derartigen Fall handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) belastet (Senatsurteile vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931; vom 25. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081).
  • FG München, 10.03.2008 - 13 K 2392/05

    Aufwendungen eines manisch-depressiven Steuerpflichtigen als außergewöhnliche

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BStBl II 1997, 491;vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931;vom 25. Januar 2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081; BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252, jeweils m.w.N.).

    Ob ein Gegenwert oder ggf. ein verlorener Aufwand vorliegt, ist anhand objektiver, von ungewissen zukünftigen Ereignissen unabhängigen Kriterien zu ermitteln (BFH-Urteil vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931; BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2000 III B 53/00, BFH/NV 2001, 756;vom 15. April 2004 III B 113/03, nicht veröffentlicht, [...]: auch bei Wertminderung).

  • FG Hamburg, 07.03.2008 - 5 K 30/07

    Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als

    Denn in einem derartigen Fall handelt es sich um eine bloße Umschichtung von Vermögenswerten, die den Steuerpflichtigen nicht (außergewöhnlich) belastet (BFH-Urteile vom 15.12.2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931 ; vom 25.1.2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081 ).
  • FG Münster, 18.10.2006 - 10 K 3187/03

    Behinderungsgerechter Umbau

    Dieser soll sich nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. März 1983 VI R 189/79, BStBl II 1983, 378 und vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931 m.w.N.) auch darin zeigen, dass in aller Regel ein Nachmieter im Anschluss an eine Selbstnutzung der Einbauten durch den Mieter für deren Restnutzungsdauer bei der Übernahme eine Ablösesumme zahlen würde.

    Der BFH hat in seinem Urteil in BFH/NV 2006, 931 ausdrücklich die Frage offen gelassen hat, ob Aufwendungen für einen Rollstuhl gerechten Umbau des Badezimmers als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen seien.

  • FG Münster, 18.10.2004 - 10 K 3187/03

    Aufwendungen für den behinderungsgerechten Umbau eines Badezimmers in einer

    Dieser soll sich nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. März 1983 VI R 189/79, BStBl II 1983, 378 und vom 15. Dezember 2005 III R 10/04, BFH/NV 2006, 931 m.w.N.) auch darin zeigen, dass in aller Regel ein Nachmieter im Anschluss an eine Selbstnutzung der Einbauten durch den Mieter für deren Restnutzungsdauer bei der Übernahme eine Ablösesumme zahlen würde.

    Der BFH hat in seinem Urteil in BFH/NV 2006, 931 ausdrücklich die Frage offen gelassen hat, ob Aufwendungen für einen Rollstuhl gerechten Umbau des Badezimmers als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen seien.

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 2647/08

    Aufwendungen einer stark gehbehinderten Steuerpflichtigen für den Erwerb und die

  • FG Münster, 19.11.2009 - 8 K 1089/06

    Aufwendungen für die Beheizung des Denkmals

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 9 K 147/07

    Zahlungen zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens keine

  • FG München, 10.03.2008 - 13 K 459/06

    Bürgschaftsübernahme für betriebliche Schulden des Ehegatten führt nicht zu

  • FG München, 27.10.2022 - 10 K 3292/18

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge

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